Sonderkündigungsrecht!

Hallo,
wer kann mir weiterhelfen.
Ich habe zum 30.11.12 die Kündigung der Versicherung verpasst. Kann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn ich das KFZ meiner Frau als Halter auf mich übertragen lasse?
Im gleichen Atemzug möchte ich die SFK 15 auf mich übertragen lassen. Ich bin Alleinfahrer habe aber immer das KFZ bei meiner Frau als Versicherungsnehmer versichern lassen.
Ich habe den Führerschein schon seit 1984.
Ist das möglich und wie stelle ich das am besten an, ohne mich zu verschlechtern.

MfG

Hallo,

gehe ich richtig in der Annahme, dass ihre Ehefrau Halter wie auch Versicherungsnehmer des Fahrzeugs ist ?

Wenn dies zutrifft, kann das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt auf den Ehegatten, also auf Sie selbst zugelassen werden.
Dies bedeutet, Sie werden dann Versicherungsnehmer und auch Fahrzeughalter. Rabattübertragung dürfte auch möglich sein, jedoch muss ihre Ehefrau der Rabattübertragung zustimmen.

Ob Sie sich beitragsmäßig verschlechtern, kann ihnen nur ihr Versicherungsvermittler sagen.

Gruß Merger