Sonderkuendigungsrecht

Hallo allerseits,

sei Herr VM ein Vermieter, der seinen Mieter X am 3. August ueber den kompletten Austausch der Fenster informiert (muendlich nachdem der Fensterbauer die Fenster ausgemessen hat). Im Gespraech danach (also ohne Zeugen) kuendigt VM eine Mieterhoehung an.

Hat X gemaeß § 561 BGB nun ein Sonderkuendigungrecht zum 30. September, welches er bis zum 31. August ausueben muss, oder muss die Mieterhoehung schriftlich angekuendigt werden und zaehlt das Prozedere erst ab dem Zugang in Schriftform (der VM liesse sich gerne Zeit mit solchen Ankuendigungen und X moechte nicht den richtigen Zeitpunkt verpassen)?

Gruss
E.

Hallo!

Mieterhöhungsverlangen müssen schriftlich eingereicht werden, egal ob Mieterhöhung nach Vergleichsmiete,Mietspiegel oder wegen Modernisierung.
Und der Mieter MUSS zustimmen !

Dazu hat er 2 Monate Zeit. Also er kann bis zum Ablauf des 2. Monats nach Eingang der Mitteilung prüfen und überlegen.
Wirksam würde die Erhöhung erst ab dem 3. Monat nach Erhalt der Mitteilung.

Sonderkündigungsrecht nach Erhöhung, siehe hier :http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html

Und bei Modernisierungen können ja sowieso „nur“ 11 % der anrechenbaren Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Bei Fenstertausch muss aber tüchtig zu Lasten des Vermieters abgezogen werden, weil ja die alten Fenster in jedem Fall zu einen Kostenanteil instandgesetzt oder auch gegen gleichwertige ersetzt werden müssten.
Die Montagekosten sind also schon einmal nicht anzusetzen, weil die immer angefallen.

Es kann nur der Mehrwert angesetzt werden, also der höhere Wärme-und Schallschutzwert der modernen Fenster.
Niemals aber die ganze Fensterbauerrechnung und davon dann 11 % !

Hier stehts drin:http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

MfG
duck313

Hallo Donald,

deine Antwort ist also: Die Ankuendigung muss schriftlich geschehen und wenn der Vermieter das grundsaetzlich nur muendlich kommuniziert besteht kein Anrecht seitens des Mieters zur Sonderkuendigung? Dem kuendigungswilligen Mieter bliebe also nach dieser Ankuendigung ausschliesslich die regulaere Kuendigung?

Gruss
E.