Sonderkündigungsrecht

Hallo ,

ich habe da eine Frage. unser Nachbarhaus wurde abgerissen,
wir hatten eine gemeinsame Brandschutzwand, das heißt das wir jetzt eine Kinderzimmer
und eine Wohnzimmer Wand von je ca 3m ungedämmt haben was uns im Winter eine
zu erwartende Heizkosten steigerung bescheren wird.

Hab ich da irgendeine möglichkeit die Wohnung zu Kündigen ohne die 3 Monate
einzuhalten.

Hallo!

das klingt interessant.
Soll das so bleiben oder ist der Neuaufbau des Nachbarhauses geplant ?

Zwar hat man als Mieter keinen Anspruch auf besondere Dämmung oder geringe Heizkosten.
Aber hier hat sich ja offenbar etwas während der Mietzeit verschlechtert !
Das muss man nicht hinnehmen, hier kann man bemängeln und auch mindern.

Sonderkündigungsrecht, d.h. fristlose Kündigung ? Da müsste da o.g. nicht greifen, sonst sehe ich das nicht.
Fristlos, wenn man dort nicht mehr wohnen kann, weil Wohnung ausgebrannt, Dach undicht oder ähnliches. Kein Wasser, keine Heizung, kein Strom dann ja.

Hier geht’s „nur“ um zu befürchtende höhere Heizkosten wegen Wegfall des Nachbarhauses. Und jetzt freiliegende Wand ist nicht als Außenwand geplant gewesen, sie ist dünner und damit schlechter gedämmt.
Diese Mehr-Heizkosten müsste der Vermieter der Wohnung tragen, er ist jedenfalls rechtlich dafür verantwortlich, ob er etwas dagegen machen konnte oder nicht.

MfG
duck313

Danke schonmal,

ein neuaufbau ist derzeit nicht geplant, da der Abriß auch "spontan"geschen ist
aufgrund vom Deckeneinsturz .

Ganz spontan föllt mir
die FAQ 1129 ein.

Hallo
eine interessante Sachlage - der Eigentümer/Vermieter hat eventuell Ersatzansprüche gegen den abreissenden Nachbarn, je nachdem ob es sich um eine gemeinsame Grenzwand (Kommunwand) handelt oder ob jedes Gebäude seine eigenständige Außenwand besitzt/besass - dazu kommt es noch auf das jeweilige Bundesland an, weil die Nachbarschaftsgesetze nicht einheitlich sind > z.B.
http://www.haus-und-grund-bonn.de/bgh_v_zr_13710.html
http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de/giebelwand/…

Hab ich da irgendeine möglichkeit die Wohnung zu Kündigen ohne die 3 Monate
einzuhalten.

Nein - nichtmal die Möglichkeit einer Antwort, weil Du FAQ:1129 nicht beachtet hast.
Vielleicht klappt ja das Lesen im Gesetzestext besser :wink:
Die Voraussetzungen für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung stehen im BGB unter § 543 bzw. nach § 569