Hallo!
das klingt interessant.
Soll das so bleiben oder ist der Neuaufbau des Nachbarhauses geplant ?
Zwar hat man als Mieter keinen Anspruch auf besondere Dämmung oder geringe Heizkosten.
Aber hier hat sich ja offenbar etwas während der Mietzeit verschlechtert !
Das muss man nicht hinnehmen, hier kann man bemängeln und auch mindern.
Sonderkündigungsrecht, d.h. fristlose Kündigung ? Da müsste da o.g. nicht greifen, sonst sehe ich das nicht.
Fristlos, wenn man dort nicht mehr wohnen kann, weil Wohnung ausgebrannt, Dach undicht oder ähnliches. Kein Wasser, keine Heizung, kein Strom dann ja.
Hier geht’s „nur“ um zu befürchtende höhere Heizkosten wegen Wegfall des Nachbarhauses. Und jetzt freiliegende Wand ist nicht als Außenwand geplant gewesen, sie ist dünner und damit schlechter gedämmt.
Diese Mehr-Heizkosten müsste der Vermieter der Wohnung tragen, er ist jedenfalls rechtlich dafür verantwortlich, ob er etwas dagegen machen konnte oder nicht.
MfG
duck313