Sonderkündigungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,meine Frage dreht sich um Sonderkündigungsrechte bei Stromanbieter.

Mein Anbieter envacom wurde jetzt von Gazprom übernommen.Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht?

Besten Dank im voraus

Der Wechsel des Anteildseigners berechtigt nicht zur Sonderkündigung. Da bleibt nur, auf die Gelegenheit von Preiserhöhungen oder den Ablauf des Vertrages zu warten.

Danke für die schnelle Antwort

Der Wechsel des Anteildseigners berechtigt nicht zur
Sonderkündigung. Da bleibt nur, auf die Gelegenheit von
Preiserhöhungen oder den Ablauf des Vertrages zu warten.

Hallo,

die Antwort ist einfach: nein. Eigentumsverhältnisse ändern nichts am Energieliefervertrag mit dem Endkunden. Erst wenn der Tarif geändert wird, i. d. R. sind es Preissteigerungen kann man sich auf sein Sonderkündigungsrecht berufen. Meine Empfehlung bei Strom ist „Naturstrom“. Kein Stromanbieter investiert so viel in regenerative Anlagen wie dieses Unternehmen.

Gruß

H. Rosen

Mein Anbieter envacom wurde jetzt von Gazprom übernommen.Habe
ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht?

ich glaube nicht!
ist meine Vermutung! Ich kann die Dabei nicht weiterhelfen, tut mir Leid
Grüße aus der Eifel
Steffen Heinz

Nein nach meiner Kenntnis begründet dies kein Sonderkündigunsgrecht!

zur Info,dine Vermutung war richtig.Es gibt kein Sonderkündigungsrecht

Hallo Nadine,
bei einer Firmenübernahme bin ich mir nicht sicher ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, da die übernehmende Firma in alle bestehenden Rechte und Pflichten eintritt (muss auch im Kundenanschreiben so stehen). Es entsteht keine Vertragsveränderung. Erst mit einer Vertragsveränderung z.B. Preisänderung oder neue Geschäftsbedingungen entsteht ein Sonderkündigungsrecht.
Gruß Franky