Sonderkündigungsrecht

Hallo,

welche Sonderkündigungsrechte gibt es bei einer Haftpflichtversicherung, falls man früher aus dem Vertrag austreten möchte?

P.S.:
Laut einem Versicherungsvertreter ist z. B. ein Umzug kein Sonderkündigungsrecht.

Danke,
Nic

Hallo!
Meines Wissens kann man jederzeit im Schadensfall kündigen :wink:
Wenn dem nicht so sein sollte, bitte ich um Berichtigung.
Gruß
Florian

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Da hat der eine Versicherungsvertreter recht. Es sei denn du verlässt das Geschäftsgebiet des Versicherers.

Nach Schadensfall und Beitragserhöhung kannst du auch noch kündigen. Tod ist natürlich auch ein Kündigungsgrund…

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Wie Florian schon schreibt haben beide Vertragsparteien nach der Regulierung eines versicherten (!) Schadens ein Sonderkündigungsrecht. Lehnt der Versicherer die Regulierung ab, z.B. wegen Schaden an einer geliehenen Sache, Gefälligkeitshandlung, deliktunfähiges Kind (= nicht versicherte Schäden), dann besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht.

Wenn zwei Personen eine Lebensgemeinschaft begründen (sprich in eine gemeinsame Wohnung ziehen), und beide haben eine private Haftpflichtversicherung, dann wird in der Regel der jüngere Vertrag auf Antrag aufgehoben. Diese Regelung ist ein Agreement der Versicherer untereinander; es ist keine Kündigung; der Versicherte hat keinen Rechtsanspruch darauf.

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