Sonderkündigungsrecht

Hallo,

mal ne kurze Frage, die mir sicherlich jemand schnell beantworten kann.

jemand hat eine Wohngebäudeversicherung die noch bis 2009 läuft, ein 5 Jahresvertrag (macht man ja eigentlich nicht.-)))

Meine Frage:
Der Versicherungsbeitrag wird 2006 um weniger als 1 % erhöht.
betsteht trotzdem ein Sonderkündigungsrecht ??

Gruss
Börsenfan1968

jemand hat eine Wohngebäudeversicherung die noch bis 2009
läuft, ein 5 Jahresvertrag (macht man ja eigentlich nicht.-)))

Warum nicht ?

Der Versicherungsbeitrag wird 2006 um weniger als 1 % erhöht.
betsteht trotzdem ein Sonderkündigungsrecht ??

Wahrscheinlich nicht, den bei der Wohngebäudeversicherung wird nicht nur der beitrag sondern auch die Versicherungssumme (=Leistung) für das laufende Kalenderjahr erhöht. Und dann besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Hi,

jemand hat eine Wohngebäudeversicherung die noch bis 2009
läuft, ein 5 Jahresvertrag (macht man ja eigentlich nicht.-)))

Warum nicht ?

Gute Frage… 5 Jahresverträge beinhalten meistens direkt noch 10% Rabatt…

Der Versicherungsbeitrag wird 2006 um weniger als 1 % erhöht.
betsteht trotzdem ein Sonderkündigungsrecht ??

Wahrscheinlich nicht, den bei der Wohngebäudeversicherung wird
nicht nur der beitrag sondern auch die Versicherungssumme
(=Leistung) für das laufende Kalenderjahr erhöht. Und dann
besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Komplett korrekt.
Du hast nur ein Kündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, OHNE die Versicherungsleistung zu erhöhen.
Daher einfach mal auf die Police schauen, ob hier etwas von „Erhöhung des Leistungsumfangs“ oder der Versicherungssumme steht. Meistens wird bei WG Versicherungen die Versicherungssumme erhöht, und damit steigt auch der Beitrag.

Gruß
Jürgen