nehmen wir an Person A ist Mitglied in einem Fitnessstudio. Dieses Fitnessstudio zieht nun in den Nachbarort um sich mit einem anderen Studio zusammenzuschließen. Der Weg dorthin ist zwar nicht wesentlich länger aber Person A hat dieses Studio nunmal ausgewählt, weil es direkt bei Ihm um die Ecke ist.
Am besten redet man erstmal miteinander, will heißen: einvernehmliche Vertragsauflösung. Aber jeder Vertrag kann auch „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden. Ob das hier einer wäre, entscheidet im Ernstfall natürlich das Gericht - ich denke aber, es sähe ganz gut aus.
Aber jeder Vertrag kann
auch „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden. Ob das hier einer
wäre, entscheidet im Ernstfall natürlich das Gericht - ich
denke aber, es sähe ganz gut aus.
Sicherlich nicht!
Zwar ist ein Sonderkündigungsrecht solcher Verträge bei einem Umzug zum Teil anerkannt. Dieses ist aber nur dann der Fall, wenn dem Kunden das Festhalten an dem Vertrag deshalb nicht zumutbar ist, weil er die Nutzung des Studios unter keinen Umständen mehr in Anspruch nehmen kann.
Hierfür ist es schon notwendig, dass der Kunde so weit wegzieht, dass von obigem auszugehen ist.
Da nach dem Ausgangsposting der Kunde in den Nachbarort zieht, würde hier ein Sonderkündigungsrecht nicht vorliegen.
Da nach dem Ausgangsposting der Kunde in den Nachbarort zieht,
würde hier ein Sonderkündigungsrecht nicht vorliegen.
da nach dem Ausgangsposting das Fitnessstudio in den
Nachbarort zieht, würde ich jetzt einfach mal das Gegenteil
vermuten.
Aber ich bin auch kein Anwalt.
Tja, das habe ich mir auch überlegt, es dann aber doch nicht geglaubt. Wenn es aber so ist, wäre ich mir wegen des Sonderkündigungsrechts auch nicht so sicher. Wie gesagt, es geht um die Frage der Zumutbarkeit und hier sind die Gericht sehr streng. Auch hier würde ich wohl eher vermuten, dass man dann halt in den Nachbarort fahren muss.