Sonderkündigungsrecht

Hallo zusammen,

stellt euch mal folgenden Fall vor. Jemand ist bei einenm Verein Z.B. Berband der Reservisten, und möchte nun kündigen. Dieser Jemand hat aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende nicht eingehalten, somit wird die Mitgliedschat für 2008 noch gefordert und damit auch der jahresbeitrag. Dieser Verein erhöht nun aber zum jahreswechsel den Beitrag. Also anruf bei der Geschäftstelle wegen Sonderkündigungrecht.
Hier wird Ihm mitgeteilt das Berein den Beitrag bis 75% erhöhen dürfen ohne das ein Sonderkünigungsrecht besteht. Der Beitrag wurde tatsächlich um 1 oder 2 Euro erhöht. Also von den geforderten 75% weit entfernt. Kann das wirklich sein das bei Vereinen kein Sonderkündigungsgrund vorliegt bei allen anderen Verträgen mit Firmen aber schon??

Hallo,

den geforderten 75% weit entfernt. Kann das wirklich sein das
bei Vereinen kein Sonderkündigungsgrund vorliegt bei allen
anderen Verträgen mit Firmen aber schon??

Ja, das kann sehr gut sein. Strukturell ist nämlich eine Vereinsmitgliedschaft etwas völlig anderes, als ein zweiseitiger Vertrag. Als Mitglied bist Du „Teil“ des Vereins und stehst
ihm nicht als Vertragspartner gegenüber.
Konkret ergeben sich daraus die Rechte und Pflichten eines Vereins-
mitglieds, als Pflicht insbesondere die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
Wenn die satzungsgemäß ordnungsgemäß erhöht worden sind, dann
sind daran alle Mitglieder gebunden.

Viele Grüße,
Thomas