Sonderkündigungsrecht aufgrund Mehrpreis bei DSL ?

Hallo,
ich ziehe in ca. 2 Monaten um. aus der Stadt auf’s Land
Ein Verfügbarkeitscheck bezüglich der DSL-Anbindung ergibt folgendes: „Ihr Wohnsitz liegt noch in einem wenig ausgebauten DSL-Gebiet. Gerne können wir Ihnen den gewünschten Tarif aber schon jetzt per Fernanschaltung ans 1&1 Netz anbieten – für nur 4,99 €/Monat mehr.“

Nun meine Frage. Habe ich aufgrund der Mehrkosten ein Sonderkündigungsrecht? Ich bin derzeit schon Kunde bei 1&1.
Leider habe ich bisher keine passende Antwort im Internet gefunden.

Zu Deiner Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben, weil ich mich damit nicht auskenne. Tut mir leid.

bathsi

Hallo!

Das könnte man meiner Meinung nach auf jeden Fall geltend machen - 1&1 würde da wohl im Zweifel auch kulant sein.
Allerdings meine ich, dass 1&1 eher die Mehrkosten trägt.

Hi
Das ist sehr unwahrscheinlich, solche Fälle sind in der Regel in den AGB klar geregelt, daß bei Umzug ggf. schlechtere Konditionen (langsamer/teurer etc.)in Kauf genommen werden müssen.
Da kannst Du nur ausführlich in den AGB suchen.
Auch über die rechtliche Schiene wirst Du wohl nix erreichen können.
Viel Erfolg
MfG

Hallo.
Leider muß ich Ihnen das verneinen.
Sie haben einen 24-Monats-Vertrag mit 1&1 geschlossen, an den sich beide halten müssen. Das Sie jetzt umziehen ist Ihr Privatvergnügen und die Möglichkeit, den 1&1-Anschluß mitzunehmen ist alleine aus Kulanz (und der Hoffnung das Sie länger 1&1-Kunde bleiben) möglich.
Sie können Ihr Glück bei der 1&1-Hotline versuchen, aber einen Rechtsanspruch auf Sonderkündigung haben Sie meiner Meinung nach nicht.

Hallo,
JA. Bei jeder Vertragsänderung / Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Das haben die Betreiber nicht gerne ist im BGB aber so festgelegt. Oft hilft nur eine Rechtsanwalt. Viel Erfolg.
Grüße OG

Ich denke eher nicht. Aber damit wendest du dich besser an einen Anwalt, ich kenne mich leider kaum mit Kündigungsrecht aus :wink:.

Was die DSL Anbindung angeht, ein Verfügbarkeitscheck bei der Telekom kann auch nicht schaden. In 99,9% der Fälle benutzt 1&1 nämlich die Telekom Leitungen. So gesehen dürften die aber dann das gleiche Ergebnis bringen.
Nur verstehe ich dann nicht was dir 1&1 da anbieten will?! Keine Ahnung was eine Fernanschaltung ist (Möglicherweise etwas über Satelit???) Jedenfalls wird dein Up/Downstream wohl kaum schneller durch die 4,99 € mehr.
Die Strecke aufs Land hat nur Platz für eine gewisse Bandbreite (wegen großer Kabellängen = hohe Dämpfungswerte), und die kann man eben nicht beeinflussen.

Ich denke nein, da es bei solchen Angeboten oft irgendwo in den AGB hinterlegt ist.

Ich kann zu den Kündigungsbedingungen leider nichts sagen, kenne mich damit nicht aus.
Gruß buerol

Hallo T4 Fahrer.
Als ISDN/DSL-Fachmann bin ich zwar in technischen Dingen bewandert, bei Vertragsfragen ist vermutlich das Juristenforum die bessere Wahl.
Bauchgefühlsmässig würde ich Dir aber recht geben. Zumal die Begründung der Preiserhöhung fadenscheinig klingt.
Entweder 1und1 kann Deinen Umzug durchführen (und Dir ggf. eine Umschaltpauschale abknöpfen), oder es gibt keine Versorgung an Deinem neuen Wohnort (wobei Du die Kosten des Vertrages zu erfüllen hast, denn 1und1 kann den Vertrag nicht einhalten weil Dein Verhalten/Umzug es unmöglich macht).
Eine Erhöhung ohne gleichzeitiger Verbesserung der angebotenen Leistung halte ich für (ausserordentlich) kündbar.
Möglicherweise wird an Deinem neuen Wohnort nur eine spezielle Variante verfügbar sein (VDSL,Funk-DSL). In diesem Fall muss 1und1 höhere Gebühren an den Netzbetreiber entrichten, und gibt diese entsprechend weiter.
Bevor Du kündigst, solltest Du prüfen ob einer der vorgenannten Faktoren zutrifft, und ob es andere, preisgünstigere, Anbieter gibt.
Stelle die Frage, mit allen verfügbaren Details, ins Juristenforum.
PS: T4 fahren macht froh, auch wenn ich seit einigen Monaten auf Mercedes Vito umgestiegen bin. Denn: T5 Multivan fahren ist unbezahlbar.
N.

Hallo,

würde nicht davon ausgehen das du dadurch ein geändertes Kündigungsrecht hast.

Sollte aber über google herauszufinden sein.

gruß

HI, mir ist in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht bekannt!
Hallo,
ich ziehe in ca. 2 Monaten um. aus der Stadt auf’s Land
Ein Verfügbarkeitscheck bezüglich der DSL-Anbindung ergibt
folgendes: „Ihr Wohnsitz liegt noch in einem wenig ausgebauten
DSL-Gebiet. Gerne können wir Ihnen den gewünschten Tarif aber
schon jetzt per Fernanschaltung ans 1&1 Netz anbieten – für
nur 4,99 €/Monat mehr.“

Nun meine Frage. Habe ich aufgrund der Mehrkosten ein
Sonderkündigungsrecht? Ich bin derzeit schon Kunde bei 1&1.
Leider habe ich bisher keine passende Antwort im Internet
gefunden.

Hallo,

das mit dem Sonderkündigungsrecht ist immer so eine Sache. Letztendlich sind es die AGB`s, die für den juristischen Teil ausschlaggebend sind. Da die DSL Geschwindigkeit nie garantiert sind „daher heißt es immer: bis zu 16ooo“, kann man hier auch nicht auf die Geschwindigkeit bestehen. Hinzu kommt, dass bei einem Umzug in den meißten Fällen kein Sonderkündigungsrecht greift. Wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht um ist, dann besteht die Möglichkeit auf eine vorzeitige Vertragsauflösung durch eine Einmalzahlung von 69,95€…

Beste Grüße,
Stefan

Leider kann ich Ihnen zu diesem Problem keine Sachkundige Antwort liefern.

Sorry, leider keine Ahnung zu einer Rechtsfrage !!