Sonderkündigungsrecht bei Anbieterwechsel?

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich habe im November meinen Phonehousevertrag verlängert. Ich habe bisher einen Phonehouse D1 Vertrag gehabt. Nun habe ich vom Phonehouse Bescheid bekommen, das mein Vertrag am 24.3.2009 direkt nach T-Mobile umgestellt werden soll und ich somit alle Vorteile von T-Mobile nutzen kann und mir T-Mobile jeden Monat die Rechnung schreibt. Habe ich eigentlich ein Sonderkündigungsrecht durch die Umstellung? Gruß Ralf

Hallo,
das sollte in dem Schrieb stehen und in den AGB nachlesen. Dort steht (zumindest in der aktuellen Fassung):

13.2 The Phone House ist berechtigt, ihre sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten (insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen) auf den Betreiber des T-Mobile Mobilfunknetzes zu übertragen (Übernahme des Vertrages durch den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber). Im Einzelnen handelt es sich um den nachfolgenden Betreiber des Mobilfunknetzes: Für das T-Mobile-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die T-Mobile Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151 in 53227 Bonn.

Von einem Kündigunsrecht steht da nichts. Wozu auch? T-Mobile tritt zu den identischen Konditionen in den Vertrag ein, damit hat der Kunde keinerlei Nachteile (ich würde eher Vorteile sehen).

Cu Rene

Alles klar. Danke für den Hinweis.

Gruß
Ralf