Hallo zusammen,
besteht bei einer Beitragserhöhung (ohne vorherigen Schaden) bei einer Hausratversicherung bzw. Haftplichtversicherung stets ein Sonderkündigungsrecht?
Ich habe mal gelesen, das dem so ist.
Genauso wie im Schadensfalle.
Danke & Gruß
Dan
besteht bei einer Beitragserhöhung (ohne vorherigen Schaden)
bei einer Hausratversicherung bzw. Haftplichtversicherung
stets ein Sonderkündigungsrecht?
Wenn die Prämie erhöht wird, ohne dass die Leistungen steigen, besteht dieses Sonderkündigungssrecht.
*hinzufüg*
Und im Schadenfall nur bei einem nach den Bedingungen gedeckten Schaden.