Guten Tag,
Da keine Angaben zur jährlichen Kilometerleistung gemacht wurden, hat die Versicherung nun durch einen Nachtrag diese von 6000 km auf 12000 km erhöht und somit hat sich der Versicherungsbeitrag erhöht.
Gibt es nun die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht gelten zu machen?
Hallo,
Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Es wurde lediglich ein Tarifmerkmal geändert.
Komisch ist jedoch der Hergang. Mir ist kein Fall bekannt in dem die Versicherung von sich aus die KM-Leistung ändert. Die zugrundeliegenden Tarifmerkmale werden einmal jährlich beim VN abgefragt. Erst danach nimmt der VR eine Änderung vor. Ist in welcher Form auch immer dem VR eine Info zugegangen? (z.B. Unfall, Fragebogen,…)
Gruß
A.
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Der Sachverhalt wurde von mir nicht deutlich beschrieben. Die Versicherung schickt jährlich einen Fragebogen, in dem die Tarifmerkmale abgefragt werden. Dieser Fragebogen wurde nicht beantwortet und darauf hin wurde das Merkmal 6000 km jährliche Fahrleistung auf 12000 km erhöht.
Gibt es nun die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht gelten zu machen?
Nein, denn es wird nicht die Prämie erhöht, sondern ein Rabatt fällt weg, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Der Gesellschaft mitteilen, daß fälschlicherweise die KM Angabe geändert wurde mit der Bitte diese wieder auf 6.000 KM zu ändern.
Dann solle die Sache erledigt sein.
Gruß
A.
hallo,
dann kannst du ja froh sein, dass die jährliche fahrleistung nicht mit den ungünstigsten angaben (bei meinem verein 99000 km p.a.) fingiert wurde…
snake