Eine Firma wird von einer anderen Firma übernommen. Für die Mitarbeiter ergeben sich erhebliche Änderungen und Nachteile. Hat der Arbeitnehmer (geringfügig beschäftigt) ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht bei Firmenübernahme?
Eine Firma wird von einer anderen Firma übernommen. Für die
Mitarbeiter ergeben sich erhebliche Änderungen und Nachteile.
Änderungen zum Nachteil der AN sind gemäß § 613a BGB nur möglich, wenn der neue Erwerber einem anderen Tarifvertrag unterliegt, ansonsten gelten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis für beide Seiten unverändert weiter.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
Hat der Arbeitnehmer (geringfügig beschäftigt) ein sogenanntes
Sonderkündigungsrecht bei Firmenübernahme?
Nein.
ebenfalls grußlos