Hallo,
heute (rechts schnell also) habe ich die Antwort der Innenrevision des Geldinstituts erhalten:
"Ihr Schreiben vom 08.12.2005 haben wir als Kündigungsschreiben gewertet. Der Gesamtbetrag wurde fristgerecht zum 01.03.2006 gekündigt. Es werden sich keine finanziellen Nachteile für die Betreute ergeben. Die Kündigungsbestätigung liegt in der Anlage bei.
Aus der Kündigungsbestätigung:
Wird nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit über den zur Rückzahlung gekündigten Betrag verfügt, soll das gekündigte Guthaben zu den bisherigen Kündigungsbedingungen weitergeführt werden."
Sind die jetzt ganz malle ? Jeder Azubi in einer Bank weiss, dass auch bei der kleinsten Abhebung von einem Sparbuch eine schrftliche Genehmigung des Amtsgerichtes vorgelegt werden muss, erst recht bei einer Kontokündigung. Wir reden hier immerhin von über 40.000 Euro.
Auf meine Frage nach den Vertragsbedingungen, die ich der Bank mit meinem Schreiben vom 08.12.05 gestellt habe, sind sie mit keinem Wort eingegangen.
Für mich hört ssch das ganze so an: nimm das Geld und verschwinde, wir haben es nicht nötig (oder es lohnt sich nicht zu den hohen Zinssatz).
Wo kann man sich über diesen Saftladen beschweren ? Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen ?
Das passt grade richtig zu meiner Stimmung, mir wurde eben der Weisheitszahn gezogen 
Gruss
Andreas