Sonderkündigungsrecht bei Geldanlage Teil 2

Hallo,

heute (rechts schnell also) habe ich die Antwort der Innenrevision des Geldinstituts erhalten:

"Ihr Schreiben vom 08.12.2005 haben wir als Kündigungsschreiben gewertet. Der Gesamtbetrag wurde fristgerecht zum 01.03.2006 gekündigt. Es werden sich keine finanziellen Nachteile für die Betreute ergeben. Die Kündigungsbestätigung liegt in der Anlage bei.

Aus der Kündigungsbestätigung:

Wird nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit über den zur Rückzahlung gekündigten Betrag verfügt, soll das gekündigte Guthaben zu den bisherigen Kündigungsbedingungen weitergeführt werden."

Sind die jetzt ganz malle ? Jeder Azubi in einer Bank weiss, dass auch bei der kleinsten Abhebung von einem Sparbuch eine schrftliche Genehmigung des Amtsgerichtes vorgelegt werden muss, erst recht bei einer Kontokündigung. Wir reden hier immerhin von über 40.000 Euro.

Auf meine Frage nach den Vertragsbedingungen, die ich der Bank mit meinem Schreiben vom 08.12.05 gestellt habe, sind sie mit keinem Wort eingegangen.

Für mich hört ssch das ganze so an: nimm das Geld und verschwinde, wir haben es nicht nötig (oder es lohnt sich nicht zu den hohen Zinssatz).

Wo kann man sich über diesen Saftladen beschweren ? Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen ?

Das passt grade richtig zu meiner Stimmung, mir wurde eben der Weisheitszahn gezogen :wink:

Gruss

Andreas

Hallo,

heute (rechts schnell also) habe ich die Antwort der
Innenrevision des Geldinstituts erhalten:

Gute Bank!

"Ihr Schreiben vom 08.12.2005 haben wir als
Kündigungsschreiben gewertet. Der Gesamtbetrag wurde
fristgerecht zum 01.03.2006 gekündigt. Es werden sich keine
finanziellen Nachteile für die Betreute ergeben. Die
Kündigungsbestätigung liegt in der Anlage bei.

Aus der Kündigungsbestätigung:

Wird nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit über den zur
Rückzahlung gekündigten Betrag verfügt, soll das gekündigte
Guthaben zu den bisherigen Kündigungsbedingungen weitergeführt
werden."

Das Vorgehen der Bank ist sehr kundenfreundlich. Hierdurch stellt die Bank den Kunden auf jeden Fall so gut wie möglich. Entscheidet sich der Kunde für eine andere Geldanlage, so ist ihm dies möglich. Macht er nichts, so bleibt das Konto erhalten.

Streng genommen hätte die Bank schreiben müssen: Da keine Kündigung vorliegt, hast Du, dummer Kunde Deine Chance verpasst.

Gute Bank!

Sind die jetzt ganz malle ? Jeder Azubi in einer Bank weiss,
dass auch bei der kleinsten Abhebung von einem Sparbuch eine
schrftliche Genehmigung des Amtsgerichtes vorgelegt werden
muss, erst recht bei einer Kontokündigung. Wir reden hier
immerhin von über 40.000 Euro.

Ja, so ist das mit Standardbriefen. Die gehen eben nicht auf die Details des Falls ein. Ich kann aber selbst bei bösartiger Auslegung des Zitates keinen Fehler erkennen. Die Bank beschreibt die Möglichkeiten des Kunden. Das zur Verfügung z.B. die Vorlage des Sparbuchs, eine Unterschrift, ein Ausweis und hier eben die Genehmigung des AG vorliegen muss, ist kein Thema und wird (in diesem Fall zu Recht!) als bekannt vorausgesetzt.

Auf meine Frage nach den Vertragsbedingungen, die ich der Bank
mit meinem Schreiben vom 08.12.05 gestellt habe, sind sie mit
keinem Wort eingegangen.

Unhöflich!
Und darüber hinaus nicht sachgerecht. Der Kunde hat (gegen Kostenersatz für Kopien etc) das Recht auf eine Kopie der Vertrages (und der darauf vermerkten Bedingungen).
Schlechte Bank!

Wo kann man sich über diesen Saftladen beschweren ?

Mit welchen Ziel?

Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen ?

Ich glaube nicht, dass die sich für Unhöflichkeit interessieren.

Das passt grade richtig zu meiner Stimmung, mir wurde eben der
Weisheitszahn gezogen :wink:

Das erklärt einiges…

Hallo Karsten,

da ich mir nicht sicher bin, ob Du den Teil 1 unter fast gleicher Überschrift gelesen hast (in diesem Forum), und da er noch eingesehen werden kann, weise ich noch einmal extra darauf hin.

Mir geht es auch darum, dass ein einfaches Schreiben meinerseits bei einem Konto mit Mündelsperrvermerk (!) einfach als Kündigung anerkannt bzw. -rechtlich gesehen- so umgedeutet wird.

Soll ich jetzt als nächstes Schreiben, dass das Geld zum 01.03.2006 auf mein Konto überwiesen wird ? Wo bleibt da die Sorgfaltspflicht ?

Ich in meiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Betreuer darf (!) ich ohne schrftliche Genehmigung des Amtsgerichtes gar kein Konto kündigen. Wieso setzt sich diese Bank einfach darüber hinweg ?

Natürlich kann man damit argumentieren, dass es so für alle Beteiligten einfacher ist. Aber Sinn eines Kontos mit Mündelsperrvermerk ist es eben nicht, bequem zu sein. Es geht nur um die Sicherheit.

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

ja, ich habe den ersten Teil gelesen.

Wir müssen hier 3 unterschiedliche Dinge unterscheiden:

  • Die Kündigung des Sparguthabens
  • Die Kündigung des Sparkontos und
  • Die Verfügung des Geldes

Die Kündigung des Kontos bzw. die Verfügung des Geldes von Seiten der Bank zu unterstellen wäre ein starkes Stück. Nur: Das hat die Bank nicht gemacht.

Das Schreiben der Bank bezog sich lediglich auf die Kündigung des Sparguthabens. Die einzige Folge dieser Kündigung ist die Schaffung der Möglichkeit der Verfügung. Diese Kündigung bedarf auch keiner Genehmigung des Amtsgerichtes, da dem Mündel hierdurch keinerlei Nachteil entsteht.

Die Sicherheit des Mündelgeldes ist hier nicht in Gefahr.

Anders wäre es natürlich, wenn die Bank Verfügungen oder die Kündigung des Kontos (was natürlich auch eine Verfügung über das Guthaben voraussetzt) einfach aufgrund eines einfachen Schreibens vornähme.

Dann hätte die Bank gegen ihre Sorgfaltspflichten verstossen und wäre (so ein Schaden entsteht) auch dem Mündel gegenüber Schadensersatzpflichtig.