Hallo,
die einzige Betreute, die nenneswert Geld besitzt, hatte dieses einige Jahre vor Übernahme der Betreuung angelegt. Und zwar auf einem sogenannten Zuwachs-Sparbuch, d. h. die Zinsen fingen mit 1,5 % an, im zweiten Jahr sind es 2 % usw., also jährlich steigend.
Mitterweile ist sie bei 4,5 % (gar nicht schlecht heutzutage), und der Vertrag läuft noch bis 06/2006.
Nun teilt die Tq-Kasse (also die Bank) mit, dass sie von ihrem Sonderkündigungsrecht zum 28.02.2006 Gebrauch macht und danach nur noch die Zinsen für Geldeinlagen mit gesetzlicher dreimontiger Kündigungsfrist gelten.
Um dies zu vermeiden, sollte man das Sparbuch sofort kündigen.
Ich will das hier gar nicht moralisch bewerten, es ergibt sich nur die Frage, wie es mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht. Leider habe ich Vertrag nicht, mit dem damals das Geld angelegt wurde.
Ich habe jetzt an die Bank und an das Amtsgericht einen entsprechenden Brief geschreiben, aber bevor ich mich unnötig aufrege und die Bank Recht hat frage ich lieber hier mal. Soll ich gleich zum Anwalt oder die Antwort der Bank abwarten.
Gruss
Andreas