Sonderkündigungsrecht bei Geldanlage

Hallo,

die einzige Betreute, die nenneswert Geld besitzt, hatte dieses einige Jahre vor Übernahme der Betreuung angelegt. Und zwar auf einem sogenannten Zuwachs-Sparbuch, d. h. die Zinsen fingen mit 1,5 % an, im zweiten Jahr sind es 2 % usw., also jährlich steigend.

Mitterweile ist sie bei 4,5 % (gar nicht schlecht heutzutage), und der Vertrag läuft noch bis 06/2006.

Nun teilt die Tq-Kasse (also die Bank) mit, dass sie von ihrem Sonderkündigungsrecht zum 28.02.2006 Gebrauch macht und danach nur noch die Zinsen für Geldeinlagen mit gesetzlicher dreimontiger Kündigungsfrist gelten.

Um dies zu vermeiden, sollte man das Sparbuch sofort kündigen.

Ich will das hier gar nicht moralisch bewerten, es ergibt sich nur die Frage, wie es mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht. Leider habe ich Vertrag nicht, mit dem damals das Geld angelegt wurde.

Ich habe jetzt an die Bank und an das Amtsgericht einen entsprechenden Brief geschreiben, aber bevor ich mich unnötig aufrege und die Bank Recht hat frage ich lieber hier mal. Soll ich gleich zum Anwalt oder die Antwort der Bank abwarten.

Gruss

Andreas

Hi,

Leider habe ich Vertrag nicht, mit dem damals das Geld
angelegt wurde.

das wäre ja wohl das mindeste, das man braucht, um den Fall beurteilen zu können und das gilt nicht nur für uns im Forum, sondern ganz besonders für Dich, der hier falsches Verhalten moniert bzw. unterstellt und Briefe in die Weltgeschichte schickt.

Gruß,
Christian

Hallo,

stelle ich die Frage anders: ist es üblich, dass sich Geldinstitute Sonderkündigungsrechte einräumen -lassen- ?

Gut, jeder sollte wissen, was er unterschreibt. Aber ich empfinde den Vorgang so: Lieber Anleger, uns ist der Zinssatz jetzt zu hoch, wir verdienen nichts mehr mit dir, aber wir haben uns ja ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag bestätigen lassen, also kündigen wir hiermit.

Was soll man davon halten ? Ich werde weiter berichten, wenn mir die Antwort der Bank vorliegt.

Gruss

Andreas

Hallo,

stelle ich die Frage anders: ist es üblich, dass sich
Geldinstitute Sonderkündigungsrechte einräumen -lassen- ?

heute werden pro Stunde mehr neue Finanzprodukte gestrickt es vor 15 Jahren im Jahr der Fall war. Insofern kann man kaum noch davon sprechen, daß etwas „üblich“ ist oder nicht.

Gut, jeder sollte wissen, was er unterschreibt. Aber ich
empfinde den Vorgang so: Lieber Anleger, uns ist der Zinssatz
jetzt zu hoch, wir verdienen nichts mehr mit dir, aber wir
haben uns ja ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag bestätigen
lassen, also kündigen wir hiermit.

Ohne den Fall oder das Produkt zu kennen: Es kann durchaus sein, daß sich der Kunde genau damit hat anlocken lassen: Hoher Zinssatz aber auch hohes Risiko, daß das Ding vorzeitig aufgelöst wird.

Was soll man davon halten ? Ich werde weiter berichten, wenn
mir die Antwort der Bank vorliegt.

Was spricht dagegen, sich vor weiteren Aktionen den Vertrag bzw. dessen Bedingungen zu besorgen? OK, mag sein, daß das bei Deinen Betreuungskunden nicht ganz so einfach ist, aber ich verfolge Deine Artikel in diesem Brett bekanntermaßen seit einiger Zeit, und aus denen läßt sich entnehmen, daß Du die Schuld für vermeintlich falsches Verhalten zunächst mal beim KI und nicht irgendwo anders suchst. Daß Mist gebaut wird, ist natürlich auch dort nicht ausgeschlossen bzw. gar nicht mal so selten.

Allerdings entstehen viele unerfreuliche Situationen daraus, daß der Kunde etwas unterschrieben hat, was er gar nicht richtig gelesen hat. Aufgrund der allgemein schlechten Presse lassen sich die Institute oft darauf ein, einen „Schaden“ zu regulieren, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären, allein, um anschließenden Ärger und negative Außenwirkung zu vermeiden. Daraus wird dann unerfreulicherweise geschlossen, daß tatsächlich ein Fehlverhalten des KI vorgelegen hat, was oftmals nicht der Fall war.

Gruß,
Christian

Hallo,

stelle ich die Frage anders: ist es üblich, dass sich
Geldinstitute Sonderkündigungsrechte einräumen -lassen- ?

heute werden pro Stunde mehr neue Finanzprodukte gestrickt es
vor 15 Jahren im Jahr der Fall war. Insofern kann man kaum
noch davon sprechen, daß etwas „üblich“ ist oder nicht.

Unüblich ist es jedenfalls nicht.

Gruß ivo

Hallo Andreas,

stelle ich die Frage anders: ist es üblich, dass sich
Geldinstitute Sonderkündigungsrechte einräumen -lassen- ?

Ja, das ist absolut üblich. Gerade Gestern hat mir ein Banker
wieder so ein Ding über 3 Jahre (Sonderkündigungsrecht der Bank
nach einem Jahr) auf die Nase binden wollen.

Gruß
Stefan

Hallo,

Allerdings entstehen viele unerfreuliche Situationen daraus,
daß der Kunde etwas unterschrieben hat, was er gar nicht
richtig gelesen hat. Aufgrund der allgemein schlechten Presse
lassen sich die Institute oft darauf ein, einen „Schaden“ zu
regulieren, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären, allein,
um anschließenden Ärger und negative Außenwirkung zu
vermeiden. Daraus wird dann unerfreulicherweise geschlossen,
daß tatsächlich ein Fehlverhalten des KI vorgelegen hat, was
oftmals nicht der Fall war.

Gruß,
Christian

Dies ist zumindest ein Teil der Sachlage. Die von mir betreute Dame hat sich den Vertrag nicht so genau durchgelesen, und nun kommt es zu den geschilderten Folgen.

Vielleicht bin ich etwas naiv, aber als Banker würde ich so eine Klausel garnicht erst in einen Vertrag reinnehmen. Entweder ich entschließe mich dazu, den genannten Zinssatz bis zum Ende zu zahlen, oder ich lasse es bzw. biete eine kurzfristige Geldanlage an.

Ich erinnere mich noch an eine Wohnungsauflösung, da fand ich Reklame der Postbank mit Guthabenzinsen von 10 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Das Angebot liegt natürlich schon lange zurück, da war auch eine ganz andere Inflationsrate, aber pleite gegangen ist die Postbank deshalb auch nicht.

Gruss

Andreas

Hallo,

Vielleicht bin ich etwas naiv, aber als Banker würde ich so
eine Klausel garnicht erst in einen Vertrag reinnehmen.
Entweder ich entschließe mich dazu, den genannten Zinssatz bis
zum Ende zu zahlen, oder ich lasse es bzw. biete eine
kurzfristige Geldanlage an.

wie ich schon sagte, kenne ich das zugrundeliegende Konstrukt nicht und kann daher genauso wenig wie jeder andere etwas dazu sagen.

Grundsätzlich aber halten sich Rendite und Risiko immer die Waage, so daß hohe Zinssätze nicht daher kommen, daß die Bank die Kunden so lieb hat, sondern daher, daß der Kunde bestimmte Risiken trägt. Dies können Kurs-, Laufzeit- oder Bonitätsrisiken sein. Als Beispiel seien die Aktienanleihen genannt, bei denen der Kunde hohe Zinssätze erhält, aber das Risiko eingeht, am Ende der Laufzeit nicht sein volles Kapital zurückzuerhalten, sondern Aktien, die u.U. deutlich weniger wert sind als das, was man ursprünglich eingesetzt hat.

Mit dem Bonussparvertrag kann sich das u.U. genauso verhalten, daß sich der Kunde nämlich durch die hohen Zinssätze am Anfang das Risiko einhandelt, daß der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Aber - wie gesagt - da hilft nur ein Blick in die Vetragsbedingungen.

Ich erinnere mich noch an eine Wohnungsauflösung, da fand ich
Reklame der Postbank mit Guthabenzinsen von 10 % bei einer
Laufzeit von 10 Jahren. Das Angebot liegt natürlich schon
lange zurück, da war auch eine ganz andere Inflationsrate,
aber pleite gegangen ist die Postbank deshalb auch nicht.

Das müßte so ungefähr 12 Jahre zurückliegen. Meinst Du, die Situation ist mit der von heute vergleichbar? Damals konnte man als Bank das Geld auch zu 15% an Unternehmen verleihen. Das Stichwort lautet Fristenkongruenz, d.h. wenn ich ein Guthaben über Laufzeit x hereinnehme, sehe ich zu, daß ich einen Teil des Geldes über die gleiche Laufzeit verleihe.

Gruß,
Christian