Hallo,
Welche Kündigungsfrist ist denn im Arbeitsvertrag arbeitnehmerseitig geregelt? Meist kann der Arbeitnehmer kurzfristig kündigen - vgl. BGB, siehe hier:
§ 622 BGB [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine längere Frist geregelt ist, kannst du also noch eine Kündigung mit der obigen Frist nachschieben.
Z.B. muss die Kündigung Ende Februar 2009 beim AG eingehen, damit das Arbeitsverhältnis zum 31.3.09 endet.
gruss von Nonne 213
ja kannst du !!
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