Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz

Fall:
Kündigungsfrist vertraglich 6 Monate, ungekündigt, Führungsposition
Arbeitgeber hat nun Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, welches voraussichtlich in 3 Monaten eröffnet wird.

Insovenzgeld ist geringer als normales monatliches Einkommen.

Neue Arbeitsstelle konkret in Aussicht, neuer AG würde sich eine schnelle Verfügbarkeit wünschen
Frage: Besteht die Möglichkeit aus dem Arbeitsvertrag abweichend von der vertraglichen Kündigungsfrist kurzfristiger herauszukommen, da selbst bei Fortführung des Geschäftes die persönliche Perpektive fehlt und doch einige Monate mit reduziertem Gehalt gearbeitet werden müsste (evtl. zahlt Insolvenzverwalter diesen Einkommensverlust nach)

Hallo, ungehend um einen Auflösungsvertrag bitten
aufgrund der Situation
LG

Hallo,

Ein Antrag auf Insolvenz eines Unternehmens wird nicht ohne Grund gestellt.
Der beauftragte Verwalter welcher vorher ein Gutachten anfertigen wird, wird entsprechend den gesamten Kostenfaktor genau unter die Lupe nehmen.
Wenn der Antrag bereits gestellt ist, sollte der aktuelle Arbeitgeber daran mit interessiert sein, dass seine Angestellten eine Beschäftigung finden und diese wahrnehmen können, wenn keine Übernahme oder Rettung des Unternehmens anderer Art in Sicht ist.
Setzen Sie sich direkt mit ihm in Verbindung und teilen sie ihm die Möglichkeit Ihrer beruflichen kurzfristigen Veränderung mit der Bitte um entsprechende Verkürzung des Vertrages mit. Ungern empfehle ich einen Aufhebungsvertrag welcher nur sinn macht, wenn sie 100%ig eine neue Arbeitsstelle schriftlich gesichert haben. Also erst Gespräch führen dann zum neuen Arbeitgeber und Vertrag meißeln. Im Gespräch selbst keine konkreten Daten nennen nur mitteilen das es eine kurzfristige Möglichkeit geben könnte die besprochen werden muss.
Machen sie keine definitive Aussage über Daten beim jetzigen Arbeitgeber um in Ruhe den Wechsel mit den neuen besprechen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
I.Wagner

vielen Dank schon einmal fuer die Antwort. Aber gibt es auch die Moeglichkeit dem bisherigen AG aufgrund niedrigerem Insolvenzgeldes hier zu kuendigen?

Hallo Pepe2909

auch im Insolvenzverfahren gelten die gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfristen!

In vorliegenden Fall ist es erforderlich, mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter (nicht mehr mit dem Arbeitgeber) eine entsprechende Vereinbarung herbeizuführen.

Eine andersgeartete, eigenmächtigte Handlung könnte Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters auslösen.

Auch das niedrigere Insolvenzgeld ist für ein „anders Verhalten“ kein Grund, weil der Insolvenzverwalter sagen wird: „Die Differenz kann zur Insolvenztabelle angemeldet werden.“!

Wie werthaltig die Anmeldung ist, interessiert letztendlich niemanden.

Also: Ein Gespräch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist unverzichtbar!!!

Beste Grüße
maasterp

Mir ist nicht bekannt das es niedriger ist. Da die Berechnung und Zahlung von Insolvenzgeld sich nach den letzten 3 Monaten des Einkommens vor Insolvenzantrag richtet. Das Netto sollte somit gleich sein.

vielen Dank schon einmal fuer die Antwort. Aber gibt es auch die Moeglichkeit dem bisherigen AG aufgrund niedrigerem Insolvenzgeldes hier zu kuendigen?

einmal eine Übersicht zm Insolvenzgeld.

Insolvenzgeld für Arbeitnehmer

Definition, Erklärung
Meldet ein Unternehmen Insolvenz an und zahlt keine Löhne und Gehälter mehr, zahlt das Arbeitsamt dem Arbeitnehmer auf Antrag für maximal 3 Monate Insolvenzgeld. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch SGB III.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Firma Insolvenz angemeldet hat aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und das Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht eröffnet wurde. Auch im Fall der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse sowie bei der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit (es wird keine dauerhaft dem Betriebszweck dienende Tätigkeit mehr ausgeübt) kann Insolvenzgeld beantragt werden. Das gilt auch für Beschäftigte ausländischer Firmen, die in Deutschland tätig sind bzw. für die das Sozialversicherungsrecht gilt. Dementsprechend sind auch Arbeitnehmer, die vorübergehend ins Ausland entsendet wurden, darin eingeschlossen.

Anspruch auf Insolvenzgeld haben:

Alle Arbeitnehmer, auch leitende Angestellte
Praktikanten
Auszubildende
Heimarbeiter
Studenten, Schüler, Rentner, geringfügig Beschäftigte, obwohl sie von der Sozialversicherung befreit sind
sofern sie vor und in dem Zeitraum der Insolvenz Arbeitsleistungen erbracht haben und kein Entgelt erhalten haben
Keinen Anspruch dagegen haben Vorstandsmitglieder einer AG.

Die Höhe des Insolvenzgeldes berechnet sich nach dem zuvor gezahlten Arbeitsentgelt während der letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei vorheriger Kündigung aus den letzten 3 Monaten des Arbeitsverhältnisses.

Zum Arbeitsentgelt gehören:

Gehalt und Lohn
Zuschläge für Mehrarbeit, Überstunden, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit
Zulagen
Weihnachtsgeld
Vermögenswirksame Leistungen
Urlaubsgeld
Jahressonderleistungen
Jubiläumszuwendungen
Zuschüsse zum Krankengeld, zum Mutterschaftsgeld
Reisekosten und Spesen
Fahrgeldentschädigungen
Provisionen
Steuer und Insolvenzgeld:

Das Insolvenzgeld ist steuerfrei
In der Steuererklärung ist es als Einkommen anzugeben und es wird bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt
Legen Sie in Ihrer Steuererklärung den Bewilligungsbescheid bei
Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld:

Neben dem Insolvenzgeld können Sie auch Arbeitslosengeld beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde
Der Bezug von Arbeitslosengeld neben Insolvenzgeld vermindert nicht die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird auf das Insolvenzgeld angerechnet, wenn es für den selben Zeitraum gewährt wurde
Auch Einnahmen aus einem neuen Arbeitsverhältnis oder aus einer selbständigen Tätigkeit werden im Insolvenzgeld-Zeitraum angerechnet. Einnahmen aus einem Nebenjob, die Sie vor dem Bezug von Insolvenzgeld bezogen, werden nicht angerechnet
Das Arbeitsamt zahlt neben dem Insolvenzgeld auch die Beiträge zur Sozialversicherung
Der Antrag auf Insolvenzgeld sollte umfassen:

Antragsvordruck
Aktenzeichen des Verfahrens beim Insolvenzgericht
Arbeitsvertrag
bei Kündigung: Kündigungsschreiben
letzte 3 Lohnabrechnungen
und ist innerhalb von 2 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzugeben bei der Agentur für Arbeit oder Sozialleistungsträger, Gemeiden und amtlichen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
Die endgültige Auszahlung des Insolvenzgelds kann erst erfolgen, wenn das Insolvenzereignis festgestellt wurde, die Unterlagen, insbesondere die Insolvenzgeldbescheinigung vorliegt und über etwaige Arbeitsgerichtsklagen entschieden wurde. Wie normales Einkommen kann der Anspruch auf Insolvenzgeld verpfändet oder übertragen werden.

Rückzahlung von Insolvenzgeld:

Eventuelle Vorschüsse, die bei unklarer Insolvenzeröffnung beantragt und genehmigt wurden, werden auf das Insolvenzgeld angerechnet
Überbezahlte Leistungen sind zurückzuzahlen
Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitgebern finanziert, von den Berufsgenossenschaften als Umlage erhoben und von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Seit dem 01.01.2010 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,41 % des Bruttoentgelts. Ab dem 01.01.2011 wird die Insolvenzgeldumlage erstmal ausgesetzt.

Tipps, Checkliste
Der Betrieb muss den Arbeitnehmern die Insolvenz mitteilen
Innerhalb von 2 Monaten muss der Arbeitnehmer Insolvenzgeld bei der Bundesagentur beantragen, im Zweifelsfall (Eröffnung der Insolvenz ist nicht bekannt) beantragen Sie vorsorglich Insolvenzgeld
Klären Sie die Bedingungen für eine Vorschusszahlung mit der Arbeitsagentur
Wenn Sie die 2-Monats-Frist unverschuldet versäumen, können Sie bis spätestens 2 Monate nach Wegfall des Antragshindernisses diesen Antrag stellen
Stellen Sie neben dem Antrag auf Insolvenzgeld auch Antrag auf Vorschuss
Lassen Sie sich vom Arbeitgeber eine Insolvenzgeldbescheinigung ausstellen. Diese wird neben einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers bzw. Insolvenzverwalters über die Höhe und die Dauer des geschuldeten Arbeitsentgelts vom Arbeitsamt gefordert. Ihr Arbeitsentgelt müsen Sie durch eine Arbeitsentgeltabrechnung nachweisen
Die Zahlung richtet sich nach dem Nettoeinkommen, wobei eine Obergrenze von 5200 Euro brutto gilt
Das Insolvenzgeld wird maximal 3 Monate bezahlt
Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Eintreten der Insolvenz gekündigt wurde und noch Lohnforderungen bestehen
Verzichten Sie als Arbeitnehmer auch auf Bitten des Arbeitgebers im Vorfeld der Insolvenz auf keinen Fall auf Einkommen, um eventuell eine drohende Insolvenz abzuwenden. Sie kürzen sich damit selbst das Insolvenz- und das Arbeitslosengeld
Kündigen Sie auch nicht vorschnell. Sie riskieren ansonsten eine 3-monatige Sperrfrist von der Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld
Bleiben Sie bei Ausfall des Gehalts nicht zuhause. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter und ist nur mit den Kündigungsfristen auflösbar
Fristlos kündigen können Sie, wenn das Insolvenzverfahren läuft und Sie kein Einkommen mehr erhalten
Eine Klage auf Einkommenszahlung bringt nichts, da Sie meist auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben und eine Zahlung nicht vollstreckbar ist
Wenn Sie die Arbeit verweigern wollen, sollten Sie sich detailliert über die Voraussetzungen informieren
Auch als Arbeitnehmer können Sie eine Insolvenz der Firma als Gläubiger beantragen
Kontaktieren Sie die Arbeitsagentur, wenn der Lohn ausbleibt
Wenn Sie als Geschäftsführer Insolvenzgeld erhalten wollen, sollten Sie zur Anerkennung Ihrer Arbeitnehmereigenschaft den „Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH“ ausfüllen
Warten Sie vor Schritten wie einer fristlosen Kündigung unbedingt ab, ob der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat Sozialplanabfindungen ausarbeitet
Setzen Sie sich vor einer Kündigung mit Ihrem Betriebsrat zusammen
Besonders nach 3 Monaten - ab dann gibt es kein Insolvenzgeld mehr - kann eine Kündigung sinnvoll sein. Beraten Sie dies mit Ihrem Betriebsrat
Die Arbeitsagentur für Arbeit übernimmt auch die Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitsrecht, Urteile
Urteil Az.: B 11 AL 12/08
Kein Insolvenzgeld für Schadenersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs
Presseartikel
Klargestellt: Wenige Ausnahmen von der Insolvenzgeldumlage; 05.08.2010
Insolvenzgeldumlage: Ab 1. Januar 2010 Anstieg auf 0,41 %; haufe.de, 10.11.2009
Arbeitszeitkonten nicht genug geschützt; stern.de, 22.09.2008
Informationen zum Thema Insolvenz des Arbeitgebers; hensche.de, 24.06.2008
Lohnrückforderungen nach Insolvenz; FAKT, 14.01.2008
mehr…
Informationsquellen
Bundesagentur für Arbeit: Insolvenzgeld
Insolvenzgeld - Wikipedia
Inanspruchnahme von Insolvenzgeld
InsolvenzRatgeber - Das Insolvenzgeld
Formulare Insolvenzgeld
mehr…
Literatur, Broschüren
Insolvenzgeld: Anspruch - Insolvenzgeldbescheinigung von Frank Evers
Insolvenzgeld für Arbeitnehmer mit Beispielen zu Insolvenzgeld-Zeitraum
Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmerrechte in der Insolvenz, insolvenzberatung.de
Insolvenzgeld für Arbeitnehmer

Letzte Aktualisierung: 28.01.2011
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vielen Dank schon einmal fuer die Antwort. Aber gibt es auch die Moeglichkeit dem bisherigen AG aufgrund niedrigerem Insolvenzgeldes hier zu kuendigen?

1 Like

Guten Tag (nette Anrede ist gern gesehen),

es gelten weiter die vereinbarten Kündigungsfristen. Es sei denn, man einigt sich mit dem AG bzw. dem Insolvenzveralter auf einen Auflösungsvertrag zu einem früheren Termin.

Gruß (auch gerne gesehen zum Abschluß)
MG

Hallo,
leider kenne ich mich mit Insolvenzrecht nicht aus. M.E. dürfte es aber kein Problem sein, mit dem Insolvenzverwalter eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu vereinbaren. Falls das nicht funktioniert, wäre zu prüfen, ob Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht haben (Anwalt/Gewerkschaft), was man vermutlich bejahen könnte.
Gruß
Martin

Das einzige was mir auf Anhieb einfällt wäre ein Aufhebungsvertrag. Dadurch gehen aber jegliche Kündigungsschutzrechte verloren und bei Arbeitslosigkeit droht eine 3 monatige Sperre.

Ich beantworte nur Fragen, bei denen der Fragesteller ein Mindestmaß an Umgangsformen einhält - wenn man schon das wissen anderer „anzapfen“ will.

ebenfalls grußlos

Hallo Wolfgang,

entschuldige die „Grußlosigkeit“. Tut mir leid - aber ich bin neu hier und habe bisher keine Erfahrung wie ausführlich geschrieben wird. Ich dachte die Fragen sollten sehr kompakt sein. Aber Danke für den Hinweis und ich gelobe Besserung.

Beste Grüße

Pepe2909

Ich beantworte nur Fragen, bei denen der Fragesteller ein
Mindestmaß an Umgangsformen einhält - wenn man schon das
wissen anderer „anzapfen“ will.

ebenfalls grußlos

Hallo, du kannst versuchen, per Aufhebungsvertrag aus deinem jetzigen Arbeitsverhältnis heraus zu kommen. Achtung! Im Falle einer Arbeitslosigkeit droht eine Sperrzeit. Ich empfehle nur das so zu machen, wenn neues Arbeitsverhältnis per Vertrag klar ist.
Viel Erfolg C.

Das geht immer über eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Oder Sie kündigen regulär und verständigen sich mit ihm auf ein vorzeitiges Ausscheiden.

Ahoi Pepe2909,

eine Möglichkeit wäre mit dem derzeitigen AG zu reden…

Jack

Hallo,
rechtlich bin ich mir hier nicht sicher, ob es dafür eine Regelung gibt. Ob §613a BGB hier weiterhilft kann ich nicht genau sagen (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html).

Generell gilt jedoch, dass der AG den AN nicht zwingen kann zur Arbeit zu kommen. Sollte der AG aber als Ersatz einen teureren Arbeitnehmer eingestellt haben oder er Aufträge verlieren, so muss der AN, der vorzeitig gekündigt hat die Differenz bezahlen, wenn der AG dies einklagt.

Es ist also eine Frage der Abwägung. Ich glaube ich würde in diesem Fall die neue Arbeitsstelle antreten und dem alten Arbeitgeber fristlos kündigen.

Fall:
Kündigungsfrist vertraglich 6 Monate, ungekündigt,
Führungsposition
Arbeitgeber hat nun Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt, welches voraussichtlich in 3
Monaten eröffnet wird.
Neue Arbeitsstelle konkret in Aussicht, neuer AG würde sich
eine schnelle Verfügbarkeit wünschen
Frage: Besteht die Möglichkeit aus dem Arbeitsvertrag
abweichend von der vertraglichen Kündigungsfrist kurzfristiger
herauszukommen

Hallo Pepe,

mit Insovenzverfahren hatte ich noch nichts zu tun. Zur Kündigungsfrist und den besonderen Umständen würde ich an Deiner Stelle versuchen, mit beidseitigem Einvernehmen auf die Kündigungsfrist zu verkürzen.
Warum sollte Dein Arbeitgeber Dir Steine in den Weg legen?

Alles Gute - Claudia

Wenn beide Parteien sich einig sind, sollte das kein Problem sein :wink: man nennt es Aufhebungsvertrag.

Hallo, - sorry, aber ich liege flach… Grippe

Also, es kommt darauf an, wie der Insolvenzverwalter entscheidet. Wenn der Verwalter den Betrieb weiter führen will - mit Erfolg - und benötigt die angegebene Stelle, denn wird er auf die Kündigungsfrist bestehen. Das sind aber Ausnahmen, echt.
Gehe hin und sprech´ mit ihm. Er wird bestimmt einen Aufhebungsvertrag aufsetzen.
Viel Glück!

Grundsätzlich bleibt bei einem Insolvenzverfahren die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bestehen.Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst stellt keinen Kündigungsgrund dar. Die Insolvenzordnung erlaubt die ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen ,ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung." Die Insolvenzordnung enthält hinsichtlich der Kündigungsfrist daher eine Sonderbestimmung. Für die Kündigungen gilt sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn nicht für das Arbeitsverhältnis außerhalb der Insolvenz eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich ist.
Das wäre also eine verkürzte Kündigungsfrist. Grundsätzlich würde ich aber mit dem Insolvenzverwalter reden, denn eigentlich müsste er daran interessiert sein, dass du dein Arbeitsverhältnis vorfristig beenden kannst, spart ja Geld.

Gruß
Ally