Sonderkündigungsrecht bei Internetanbieter

Hallo!

ich habe zwar vor einiger Zeit schon einmal zu einem ähnlichen Thema um Rat gebeten, allerdings ist hier die Lage ein wenig anders und ich würde gerne eure Meinung erfahren.

Und zwar sieht es so aus, dass eine gewisse Person einen Internetanschluss bei einem Anbieter hat, der sein Anbot nur in Kombination mit einem Telekom-Telefonanschluss zur Verfügung stellt. In den AGB heißt es hierzu:
„Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.“

Nun ist diese Person vor einiger Zeit in eine Wohngemeinschaft gezogen, in der der vorhandene Telefonanschluss schon durch einen anderen Anbieter genutzt wird (also kein Telekom-Telefonanschluss). Dies hat zur Folge, dass die gewisse Person, wenn sie ihren Internetanschluss nutzen möchte, eine neue Telefonleitung legen lassen müsste. Besteht hier ein Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

fassen wir zusammen:

In den AGB heißt es: „Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des
DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.“

Jetzt zieht der Kunde in eine WG und hat keine Lust, diesen Passus der AGB zu erfüllen, zu er sich aber verpflichtet hat.

Warum in aller Welt sollte das ein Sonderkündigungsrecht begründen?

Gruß

S.J.

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ok, danke. meine frage ziehlte mehr auf die entstehenden mehrkosten ab, weil eine neue Leitung zu legen sich vielleicht vom „normalen“ unterhalten eines Telefonanschlusses unterscheidet.

ok, danke. meine frage ziehlte mehr auf die entstehenden
mehrkosten ab, weil eine neue Leitung zu legen sich vielleicht
vom „normalen“ unterhalten eines Telefonanschlusses
unterscheidet.

Das dürfte den Anbieter nicht interessieren. Der Kunde hat sich zu etwas verpflichtet, ob das nun einfach oder nicht zu realisieren ist. Soweit ich weiß ist das Legen einer weiteren Amtsleitung in einer Wohnung dank ausreichend vorhandener Adern idR. problemlos möglich. Hier scheint es aber weniger am können als am wollen zu scheitern.

Es besteht ein gültiger Vertrag. Der Anbieter sichert seine Leistung zu, sofern der Kunde bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Telekomanschluss). Erfüllt der Kunde diese nicht, kann er letztendlich dieses Leistungen nicht in Anspruch nehmen, was aber nicht das Problem des Anbieters ist. Dann heißt es zahlen ohne Gegenleistung.

Huhu!

KLeine Korinthenkackerei:

Jetzt zieht der Kunde in eine WG und hat keine Lust, diesen
Passus der AGB zu erfüllen, zu er sich aber verpflichtet hat.

Der Kunde hat sich nicht dazu verpflichtet, es ist nur seine Obliegenheit. Das bedeutet: Solange kein Telekom-Anschluss vorhanden ist, solange muss der Anbieter auch nicht seine Leistungspflicht erfüllen (wohin auch?). Verpflichtet hat sich der Kunde zur Zahlung eines monatlichen Batregas, und dabei bleibt es auch.

Wie viele Adern in einem Haus liegen liegt auch von seinem Alter ab, der Aufwand wäre in diesem Fall schon ein wenig größer. Aber da sich der Anbieter abgesichert hat, bleibt dem Nutzer wohl nichts anderes übrig…
Vielen Dank für die Antworten :smile: