Sonderkündigungsrecht bei KFZ Verkauf

Hallo
Ich habe am 25.5.2010 mein bis dahin bei der Deutschen Internet Versicherung versichertes KFZ verkauft. Kaufvertrag wurde der Zulassungsstelle und der Versicherung zugefaxt. Di Zulassungsstelle hat mir die Steuerrückerstattung schon auf das Konto überwiesen. Die Versicherung hat dagegen die Versicherungsprämie für Juli/August/September eingezogen. Nach einem Anruf bei der Versicherung sagte man mir, dass die Versicherung erst erlöscht, wenn der Käufer das KFZ umgemeldet hat. Ich bin doch nicht dafür zuständig zu sorgen, dass jeder seine Ummeldepflicht nachkommt. Warum soll ich dafür bezahlen? Meine Angst ist jetzt, dass er das Auto in die Garage stellt und erst als Oltimer wieder rausholt. Darf die Versicherung das?
Besten Dank für eure Hilfe

Zulassungsstelle hat mir die Steuerrückerstattung schon auf das Konto überwiesen.

Also wurde das Fahrzeug bereits abgemeldet.

Die Versicherung hat dagegen die
Versicherungsprämie für Juli/August/September eingezogen.

Weil sie zu dem Zeitpunkt noch nicht wußte, dass das Fahrzeug abgemeldet ist. Geld wird zurückerstattet.

einem Anruf bei der Versicherung sagte man mir, dass die
Versicherung erst erlöscht, wenn der Käufer das KFZ umgemeldet hat.

Korrekt.

Ich bin doch nicht dafür zuständig zu sorgen, dass jeder seine Ummeldepflicht nachkommt.

Indirekt schon. Solange das Fahrzeug auf Deinen Namen angemeldet ist, mußt Du Steuern und Versicherungen tragen.

Meine Angst ist jetzt, dass er das Auto in die Garage stellt
und erst als Oltimer wieder rausholt.

Keine Bange, die steuer wurde ja bereits erstatt, also ist das Fahrzeug umgemeldet.

Darf die Versicherung das?

Das ist das übliche Verfahren.

hallo,

Zulassungsstelle hat mir die Steuerrückerstattung schon auf das Konto überwiesen.

Also wurde das Fahrzeug bereits abgemeldet.

das muß nicht sein. das finanzamt rechnet auch aufgrund eines kaufvertrags ab.

Die Versicherung hat dagegen die
Versicherungsprämie für Juli/August/September eingezogen.

Weil sie zu dem Zeitpunkt noch nicht wußte, dass das Fahrzeug
abgemeldet ist. Geld wird zurückerstattet.

möglich. genauso möglich ist es, dass der erwerber noch nicht umgemeldet hat.
erwerber und veräußerer haften gesamtschuldnerisch für die prämie. ich schätze mal der versicherer hat bisher keinen kaufvertrag gesehen oder?
ebenso ist es möglich, dass mal wieder jemand auf der datenautobahn zwischen zulassungsbehörde und versicherer sitzt. dann reicht ein anruf bei der zulassungsbehörde.

Ich bin doch nicht dafür zuständig zu sorgen, dass jeder seine ::Ummeldepflicht nachkommt.

du kannst aber deinen versicherer bitten sicherheitshalber eine s.g. erwerberkündigung auszusprechen (siehe §96 VVG)
dazu braucht der versicherer eine kopie des kaufvertrags.
dann bist du fein raus, dein vertrag wird beendet/unterbrochen und eventuelle schäden, die der erwerber noch verursacht gehen nicht zu lasten deines schadenfreiheitsrabattes.
vorher würd ich aber nochmal bei der zulassungsbehörde anfragen ob inzwischen umgemeldet wurde.

mfg
snake