Hallo zusammen,
ich habe diese Woche ein Brief meines Vermieters mit einer Mieterhöhung um 15 % ab
- Mai erhalten.
Lt. BGB bei dejure.org gelesen: „Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.“
Wenn ich nun im Februar kündige, habe ich dann eine zweimonatige oder eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bin ich also zum 1. Mai oder zum 1. Juni „frei“.
Oder hätte ich die Möglichkeit schon irgendwie zum 1. April „rauszukommen“.
Ich habe nämlich schon ein Wohnungsangebot, dieses entscheidet sich aber erst in der übernächsten Woche, sprich 1. Februar-Woche. Und sie wäre zum 1. April frei.
Wer weiß genau Rat.
Danke