Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung

Guten Morgen,

eine Frage, verstehe die ganzen Fristen nicht so ganz:

Mieter erhält am 18.08. ein Schreiben des Vermieters wg. Zustimmung einer Mieterhöhung (Vergleichsmieten) zum 01.12.2011
Wenn Mieter kündigen will, muss dies zum 30.10. geschehen, richtig?

Zu welchem Datum muss man dann den Mietvertag kündigen?
Ab wann ist man dann aus dem Mietverhältnis raus?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe…

Tanzmarie

Hallo,

die Kündigung muss zum 30.10. dem VM vorliegen. Gekündigt werden kann mit 2-, statt 3-Monatsfrist. D.h. zum 31.12. statt zum 31.01.

Die verlangte Mieterhöhung muss der Mieter dann in diesem Zeitraum nicht zahlen.

Siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html

Gruß
Nita

aaahhhh… jetzt wird mir einiges klar… super vielen dank!!