Sonderkündigungsrecht bei Pachtverträgen

ein bauer erwirbt einen bauernhof mit einigen landstücken dazu. diese sind verpachtet an einen großbauern. den pachtvertrag schlossen die vorbesitzer mit dem großbauern ab. der neue besitzer benötigt nun einen teil zur eigennutzung. der pachtvertrag läuft jedoch erst 2023 aus, der bauer braucht aber ab nächsten frühjahr sein land. hat dieser trotzdem eine möglichkeit sein land zu bewirtschaften?

muss er den gesamten pachtvertrag dann kündigen? er brauch ja nicht die ganze fläche sondern nur einen teil?

welche schritte muss der bauer gehen?
ein gespräch mit dem großbauern verlief negativ!

Hallo,
auch hier gilt (übertragen) der Grundsatz, daß Kauf die Miete (also Pacht) nicht bricht (Zwangsversteigerung wäre was anderes, aber es war ja ein normaler Kauf beschrieben).
Falls der Verkäufer den Pachtvertrag verschwiegen hat, könnte man prüfen ob der Kaufvertrag gültig ist. Sonst bleibt nur sich mit dem Pächter zu einigen.

Cu Rene