Sonderkündigungsrecht bei Risikoerhöhung?

Hallo,

darf eine Rechtsschutzversicherung einfach einen privaten Arbeitsrechtsschutzvertrag (für Angestellten) auf geschäftlich umstellen, wenn jemand sich selbständig macht? Derjenige braucht keine geschäftliche Rechtsschutz und wollte ohnehin kündigen.
Nun meint die Versicherung man müsste zwingend den Vertrag von privat auf geschäftlich umstellen und den (um fast 400%!!) höheren Beitrag bezahlen. Ist das so rechtens??

Gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Im Kleingedruckten steht keinerlei Hinweis dazu.
Das sind doch Wegelagerermethoden, oder?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe,
Sunflowerly

Hallo,
die RS-Versicherung darf das (Musterbedingungen des GDV §11 ARB). Sie muss aber auf die Sonderkündigungsmöglichkeit hinweisen. Diese Sonderkündigungsmöglichkeit ist zeitlich befristet:

Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach dem Tarif des Versicherers einen höheren als den vereinbarten
Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer vom Eintritt dieses Umstandes an für die hierdurch entstandene
höhere Gefahr den höheren Beitrag verlangen. Wird die höhere Gefahr nach dem Tarif des Versicherers auch gegen
einen höheren Beitrag nicht übernommen, kann der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.
Erhöht sich der Beitrag wegen der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer
die Absicherung der höheren Gefahr aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer
den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Der Versicherer kann seine Rechte nur
innerhalb eines Monats nach Kenntnis ausüben.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

darf eine Rechtsschutzversicherung einfach einen privaten
Arbeitsrechtsschutzvertrag (für Angestellten) auf geschäftlich
umstellen, wenn jemand sich selbständig macht?

darf eine Rechtsschutzversicherung einfach einen privaten
Arbeitsrechtsschutzvertrag (für Angestellten) auf geschäftlich
umstellen, wenn jemand sich selbständig macht?

Natürlich, weil das Risiko ein anderes geworden ist. Würde nicht umngetsellt, bestünde gem- ARB trotz Beitragszahlung kein Versicherungsschutz.

Derjenige braucht keine geschäftliche Rechtsschutz und wollte ohnehin kündigen.

Eine geschäftliche RS wird er auch ncht erhalten. Und wenn er kündigen wollte, sollte er das tun.

Nun meint die Versicherung man müsste zwingend den Vertrag von
privat auf geschäftlich umstellen und den (um fast 400%!!)
höheren Beitrag bezahlen. Ist das so rechtens??

Ja.

Gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Im

Dies wurde bereits beantwortet.

Das sind doch Wegelagerermethoden, oder?

Find ich nicht, denn es gibt ja die Möglichkeit der Kündigung.

Hallo,

Nun meint die Versicherung man müsste zwingend den Vertrag von privat auf geschäftlich umstellen

Nein, dies ist nicht notwendig, da in den Verträgen auch UMSATZ-Freigrenzen eingeschlossen sind. Diese reichen von 10-50Tsd €. Somit mal in die Bedingungen schauen!

Überschreitet man diese Freigrenzen, ist man bei der nächsten Jahresmeldung („Geburtstag“ der Versicherung) aber angehalten, dies der Gesellschaft mitzuteilen und in einen Firmenrechtschutz ggf. umzustellen angehalten.
Wenn man dies bei der Meldung „versäumt“, kann wird die Gesellschaft ALLE Schadensfälle ablehnen!

VG René

Sind diese Musterbedingungen des GDV ein unverbindlicher Vorschlag für die Versicherungsunternehmen oder müssen sich alle zwingend daran halten?

In diesem Fall hat die Versicherung nicht auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen bzw. dieses sogar mündlich vehement abgelehnt. Kann jedes Unternehmen das so handhaben, wie es will?

Hallo,
nein verbindlich sind die nicht, jedoch mangels genauer Kenntnis der Versicherungsbedingungen des Vertrages die Grundlage der Antwort.

Ansonsten spielen ja auch Fristen für die Kündigung und Summen eine Rolle für die Frage, ob überhaupt was anderes als eine Privat-RS notwendig wird. „Scheint“ so zu sein,
viele Grüße
Andreas

P.S. am besten hilft der Blick in die ARB des eigenen Vertages.