Hallo,
darf eine Rechtsschutzversicherung einfach einen privaten Arbeitsrechtsschutzvertrag (für Angestellten) auf geschäftlich umstellen, wenn jemand sich selbständig macht? Derjenige braucht keine geschäftliche Rechtsschutz und wollte ohnehin kündigen.
Nun meint die Versicherung man müsste zwingend den Vertrag von privat auf geschäftlich umstellen und den (um fast 400%!!) höheren Beitrag bezahlen. Ist das so rechtens??
Gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Im Kleingedruckten steht keinerlei Hinweis dazu.
Das sind doch Wegelagerermethoden, oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe,
Sunflowerly