Sonderkündigungsrecht bei Schwangerschaft (Verein)

Hallo!

Mitglied weiblich A schreibt eine Kündigung an den Sportverein XYZ e.V.

_Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim Sportverein XYZ e.V. da bei mir eine Schwangerschaft festgestellt
wurde. Ich entziehe Ihnen hiermit die von mir erteilte
Lastschrifteinzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung und bitte um
Erstattung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 100,00 € für die Spielzeit
2006/ 2007 auf unten genanntes Konto.
Zur Begründung meiner Kündigung nehme ich Bezug auf folgende
rechtskräftigen Urteile:

BGH - XII ZR 55/95
Amtsgerichts Bautzen - 1 C 0178/97 -
Oberlandesgericht München - 29 U 4222/94 -

Ich bitte um Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung.
Sollte eine schriftliche Kündigung erforderlich sein, so bitte ich um
entsprechende Information.

Mit freundlichen Grüßen
Mitglied weiblich A_

Auszug auf der Satzung des Verein XYZ e.V.
_§ 5
Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche Personen, aber auch juristische Personen werden. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag, welcher durch den Vorstand ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden kann. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/ des gesetzlichen Vertreter/s. Stimmberechtigt in Versammlungen sind Mitglieder, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Jedes Mitglied ist verpflichtet einen durch die JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG festgesetzten Jahresbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlen. Der Vorstand hat das Recht in besonderen Einzelfällen von der zuvor genannten allgemeinen Regelung abzuweichen.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch schriftliche Abmeldung, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Gezahlte Jahresbeiträge werden nicht erstattet._

Mich würde es interessieren, wie der Verein nach gelteden Recht entscheiden darf.
Die herangezogenen Urteile sind meiner Meinung nach nicht direkt relevant, da es sich bei den Urteilen immer um „Knebelverträge“ von Fitnessstudios handelt.

Ich freue mich auf eure Meinungen zu dem Fallbeispiel.

MfG
Improved

Hallo,

Die herangezogenen Urteile sind meiner Meinung nach nicht
direkt relevant, da es sich bei den Urteilen immer um
„Knebelverträge“ von Fitnessstudios handelt.

so ist es. In skizzierten Fall geht es letztlich darum, ob aus einer Schwangerschaft ein Sonderkündigungsrecht gem. § 313 (3) BGB erwächst. Ich sehe das eher nicht so, weil eine Schwangerschaft eine Mitgliedschaft in einem Sportverein nicht gundsätzlich unzumutbar macht.

Einerseits kann man auch während der Schwangerschaft durchaus noch einige Monate auf reduzierter Basis Sport treiben, andererseits beschränken sich die Leistungen eines Sportverein nicht nur auf das reine Betreiben des Sportes. Ich würde behaupten wollen, daß vielmehr der überwiegende Teil von Mitgliedern am Sportbetrieb gar nicht teilnimmt, sondern aus anderen Gründen Mitglied bleibt.

Außerdem tritt die Sportunfähigkeit bei einer Schwangerschaft nicht so plötzlich ein, daß eine sofortige Beendigung notwendig ist. Insofern ist aus meiner Sicht eine ordentliche Kündigung zumutbar.

Gruß,
Christian

Volle Zustimmung. Allerdings wird der verein noch nicht gezahlte Beiträge wohl einklagen müssen. Dies würde ich nicht tun, gibt schlechte PR. Bereits gezahlte Beiträge würde ich aber nicht zurückerstatten, sondern ihr schreiben, dass man den Austritt bedauert, ihn als ordentliche Kündigung versteht und so behandelt und ihr alles Gute wünscht.

Danke für eure Meinungen.

Gibt es Unterschiede z.B. bei der Ausübung einer bestimmten Sportart?
Z.B. Tischtennis- oder Basketball- oder Footballverein? Besonders wenn es in dem Verein nicht mehrere Abteilungen gibt und sich deshalb nur auf eine Sportart beschränkt.

Dort wären die Verletzungsrisiken warscheinlich unterschiedlich hoch, so dass man daher einen Sonderkündigungsgrund erbeten kann, da man halt den Sport zum Beispiel beim Basketball nicht mehr ausüben kann.

Wie seht ihr das?

Eine Lösung wäre ja z.B. auch den Beitrag ab dem Kündigungsdatum zu erlassen. So dürften beide Parteien zufrieden sein.

Freue mich weiter auf eure Beiträge.

Ich würde sagen NEIN. Denn wir reden hier nicht von einem kommerziellen Anbieter sondern von einem Verein, da muss man nicht nur sportlich aktiv sein.