Hallo,
wir (Gewerbe, Kaufleute) haben einen Belieferungsauftrag für Strom schon im Okotber 2010 an einen (für uns) neuen Stromversorger gemacht mit einer Preisgarantie bis Ende 2012. Durch die Kündigungsfristen werden wir allerdings noch bis Ende 07/2011 durch unseren jetzigen Stromversorger beliefert. Der neue Stromversorger hat in 02/2011 seine Preise erhöht. Was für uns nicht klar ist, ist, ob die Erhöhung ausschließlich aufgrund der gestiegenen EEG-Umlage gemacht wurde. Diese Erhöhungen wurden aus der Preisgarantie ausgeschlossen. Wir haben zu der Erhöhung auch kein Schreiben bekommen, da wir aktuell ja noch gar nicht beliefern werden. Uns wurde nur mitgeteilt, dass wir die Vertragsunterlagen nach Beginn der Belieferung, also in 08/2011 bekommen. Jetzt die Frage: Ist es möglich, unter den genannten Umständen den Belieferungsauftrag zu widerrufen?
Hallo,
warum diese Frage an einen Experten für Stromversorgung und nicht an einen Juristen gestellt wurde, erschließt sich mir nicht in keiner Weise.
Ein Blick in den Vertrag dürfte über die Kündigungsmöglichkeiten Aufschluss geben.
Verträge kann man nicht einfach widerrufen. Genau so wenige wie man einen Mietvertrag „widerrufen“ kann, auch wenn man noch nicht in die Wohnung eingezogen ist.
Frag einen Anwalt.
Grüße
Matthias
Hallo,
also ich bin ein privater Stromkunde. Darum verweis ich Sie jetzt an verivox 0800 80 80 890
Ich empfehle Ihnen: Schreiben Sie oder rufen Sie Ihren Wunschanbieter an und fragen Sie ihn nach der Preiserhöhung? Bevor Sie von Ihrem günstigen Vertrag zurück treten, prüfen Sie erst, ob Sie einen anderen günstigeren Anbieter finden, nach der Erhöhung?! Die gesetzliche Erhöhung, muss jeder Anbieter an die Kunden weiter geben.
Habe eine Preiserhöhung im Dezember erlebt und mein Anbieter war immer noch am günstigsten!
Also, erst prüfen, bevor Sie zurück treten!
Freundliche Grüße aus Konstanz
Hallo Oeko-Stromer,
eine Preisgarantie tritt immer erst mit der Belieferung in Kraft. Sollte also etwas Zeit zwischen dem Wechsel und der Belieferung liegen, ist es möglich, dass der Versorger vor Beginn der Belieferung seine Preise erhöht. Der Versorger muss Ihnen allerdings Preiserhöhungen schriftlich mitteilen, auch wenn die Belieferung noch nicht begonnen hat. Ihnen steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu, so dass Sie den Versorger sofort wieder wechseln können. Günstige Gewerbestromtarife für Ihr Unternehmen finden Sie hier: http://www.stromtip.de/artikel/20253/gewerbe-strom.html