meine Freundin ist im April von Österreich nach Deutschland gezogen und hat daraufhin ihren Handyvertrag bei T-Mobile Austria gekündigt. Diese lehnen die Kündigung vor Vertragsende nun ab, da die Vertragslaufzeit 2 Jahre betrifft.
Meine Frage ist nun: Sie kann das Netz von T-Mobile Austria gar nicht in Deutschland benutzen und müsste daher Roaming betreiben…das wird schweine teuer, wenn man an Telefonieren, Surfen und SMSen denkt. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn man die Leistungen wegen der Hürde des Umzuges nicht mehr (mit vertretbaren Kosten) in Anspruch nehmen kann? Es geht immerhin um 40 Euro in den nächsten 13 Monaten, Danke.
Hi,
bitte Vertrag **genau** lesen.
In Deutschland gilt: Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Leistung am neuen Wohnort vom bisherigen Anbieter nicht erbracht werden kann (objektive Unmöglichkeit, gilt ab Umzugstag!).
Kann die Leistung dagegen erbracht werden, gibt es kein Sonderkündigungsrecht; die Kündigung wird dann als fristgemäße Kündigung mit weiterer Zahlungspflicht angesehen.
Also von hier nach Östereich kann man den Vertrag umschreiben. Ob es von Östereich aus nach hier funzt, konnten mir die netten Mitarbeiter hier nicht sagen. Deine Freundin sollte mal in Östereich die Mobile Hotlein anrufen und dort nachfragen. Da hat sie dann eine konkrete Auskunft.
Das ist keine Frage des „Nett Fragens“, sondern der Prozesskonformität.
Ein ausländischer Vertrag kann weder von einem T-P-Mitarbeiter, noch von einem Telekom-Mitarbeiter integriert werden.
Bei der Telekom gilt im Festnetzbereich das Prinzip: Wer ins Ausland verzieht hat ein Anrecht auf Sonderkündigung.