Person A ist absoluter Telekomfan deswegen fällt ihm die Kündigung doppelt schwer. Aber er will zum 01.09 umziehen. An seinem neuen Wohnort kann die Telekom nur eine 348er Leitung anbieten die ihm jedoch viel zu langsam ist. Im moment hat Person A einen Vertrag mit einer 16.000er Leitung die sie ihm aber nicht wieder anbieten kann. Diese langsame Verbindung wär ein K.O. Kriterium für die neue Wohnung da er nicht in einer Wohnung wohnen wollen würde ohne ausreichende I-Net Verbindung. Jetzt hat er recherchiert und herausgefunden dass Arcor/Vodafone ihm eine 6.000er Verbindung für die Wohnung anbieten kann. Das würde ihm genügen.
Hat Person A jetzt ein Sonderkündigungsrecht da die Telekom ihm seinen 16.000er Vertrag nicht mehr anbieten kann?
Hat Person A jetzt ein Sonderkündigungsrecht da die Telekom
ihm seinen 16.000er Vertrag nicht mehr anbieten kann?
Nein, A zieht um, nicht die Telekom.
Die Begründug ist nicht unbedingt ausreichend.
A würde ja gerne die Leistung der Telekom weiter in Anspruch nehmen und bezahlen, aber die Telekom, ist impotent (im Sinne vonn „kann das Vereinbarte nicht mehr leisten“)
Ein Umzugsverbot oder Mitspracherecht beim neuem Wohnort durch die Telekom wäre wohl angemessen (nach Telekom - Weltbild)
Hat Person A jetzt ein Sonderkündigungsrecht da die Telekom
ihm seinen 16.000er Vertrag nicht mehr anbieten kann?
Nein, A zieht um, nicht die Telekom.
Die Begründug ist nicht unbedingt ausreichend.
A würde ja gerne die Leistung der Telekom weiter in Anspruch
nehmen und bezahlen, aber die Telekom, ist impotent (im Sinne
vonn „kann das Vereinbarte nicht mehr leisten“)
Falsch. Sie kann sehr wohl das vereinbarte liefern. Wenn A einen Vertrag mit der Telekom macht und die Telekom liefert vertragsgemäß zum Wohnort von A, hat die Telekom ihren Teil des Vertrages vollständig erfüllt. Zieht A um, ist das sein Risiko und dafür kann der Vertragspartner nichts, er hat es weder zu verantworten noch muss er es hinnehmen.
Allerdings haben die großen ISP meist _freiwillige_ Kulanzregelungen für solche Fälle oder haben dafür Regelungen in den AGB.
Wenn du ein Haus in HH mietest und dann nach München ziehst, machst du dem Vermieter aus HH auch den Vorwürfe er sei „impotent“, weil er kein Haus in München hat?
Offtopic
Die Aussage, dass Vodafone DSL 6000 liefern könne ist mit Vorsicht zu genießen.
Vodafone kann Dir einen Tarif anbieten dem zufolge BIS ZU 6000kBit geliefert werden können. Ob dies auch der Fall ist oder tatsächlich nur 384kbit geliefert werden geht daraus nicht hervor.
In der Regel mietet Vodafone nur die Leitungen der Telekom und schaltet das dann durch.
Ich wäre ernstfhaft überrascht wenn Vodafone schnelleres DSL liefern kann als die Telekom.
Ich wäre ernstfhaft überrascht wenn Vodafone schnelleres DSL
liefern kann als die Telekom.
Kann ich bestätigen. Halbwegs ehrlich Aussagen erhält man z.B. von QSC.
Allerdings tendieren andere Anbieter dazu, höhere Geschwindigkeiten auch auf schlechten Leitungen zu fahren. Statt 384 könnte Vodafone dann z.B. mit 1Mbit beschicken. Viel mehr wird aber bei so einer Leitung nicht drin sein.
Wenn du ein Haus in HH mietest und dann nach München ziehst,
machst du dem Vermieter aus HH auch den Vorwürfe er sei
„impotent“, weil er kein Haus in München hat?
Ja.
Wenn er wie die telekom so ne Art „Global Player“ sein möchte und aber keine „vernünftigen“ Vertragslaufzeiten/ Kündigungsfristen anbietet…
Herr A zieht ja vermutlich nicht um, um die Telekom zu ärgern. Umziehen macht nur selten Spass.
Vermutlich hätte er ursprünglich gerne nen Vertrag mit 4 Wochen Kündigung oder weniger unterzeichnet - aber die Telekom konnte oder wollte ja nicht - ein weiteres Potenzproblem?.
Das Problem ist den Anbietern bekannt, daher gibts manchmal die zu erbettelnde Kulanz.
Vermutlich hätte er ursprünglich gerne nen Vertrag mit 4
Wochen Kündigung oder weniger unterzeichnet - aber die Telekom
konnte oder wollte ja nicht - ein weiteres Potenzproblem?.
Wer zwingt A dazu, einen Vertrag mit der Telekom zu machen?
Vermutlich hätte er ursprünglich gerne nen Vertrag mit 4
Wochen Kündigung oder weniger unterzeichnet - aber die Telekom
konnte oder wollte ja nicht - ein weiteres Potenzproblem?.
Wer zwingt A dazu, einen Vertrag mit der Telekom zu machen?
Pauschale Antwort (naheliegend):
„Der Markt.
Weil die anderen Anbieter auch nicht besser sind und ein Verzicht auf diese Leistungen weltfremd ist.“
Soweit meine generelle Antwort; nur Herr A kann die Frage individuell beantworten.
Pauschale Antwort (naheliegend):
„Der Markt. Weil die anderen Anbieter auch nicht besser sind und ein
Verzicht auf diese Leistungen weltfremd ist.“
Soweit meine generelle Antwort; nur Herr A kann die Frage
individuell beantworten.
Alles klar! Die anderen sind alle schuld! Oh man! Im Vertrag steht die Adresse des Kunden A, an welchem die Leistung erbracht wird. Befindet er sich außerhalb, kann er auch nicht die Telekom zwingen, das Kabel ihm hinterherzutragen. Genausowenig bei Umzug!
Oh man! Im Vertrag steht die Adresse des Kunden A, an welchem die :Leistung erbracht wird.
Wow - richtig! Kennst du den Vertrag?
Befindet er sich außerhalb, kann er auch nicht
die Telekom zwingen, das Kabel ihm hinterherzutragen.
Genausowenig bei Umzug!
Schon wieder richtig!
So nen Unsinn hat daher auch bisher niemand gefordert.
Aber es gibt weiter oben ein paar realistische Forderungen im Thread.
Wer dazu etwas Nützlichen sagen kann: Willkommen!
Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Telekom
bei drei mir bekannten ISPs steht die Anschlussadresse oder sogar eine Anschlussnummer, für die die Dienstleistung bereitgestellt wird, im Vertrag. Da die Telekom einer dieser drei ISPs ist, vermute ich, ohne selbst bei ihnen Kunde zu sein, dass es im vom Beitragsersteller beschriebenen Fall nicht anders ist. Oder weisst Du sicher, dass es nicht drinsteht?
Desweiteren müsste geprüft werden, welche Geschwindigkeit der bereitgestellte Anschluss aufweisen soll/muss. Steht da „mit 16000 kbit/s“ ist das was anderes als „mit bis zu 16000 kbit/s“. Solange ein Internetzugang bereitgestellt werden kann (also alles > 0kbit/s), existiert für den zweiten Fall kein generelles Sonderkündigungsrecht. Wenn laut Vertrag DSL vereinbart ist, und es kann nur ISDN geboten werden, wäre das wahrscheinlich wieder anders. Wird nur ein Internetzugang vereinbart, siehts nicht so gut aus.
Es wäre also vermutlich nur möglich, für den neuen Anschluss einen neuen Vertrag zu unterzeichnen (in diesem Fall wird der Vertrag für den alten Anschluss bei der Telekom automatisch gekündigt) oder den Vertrag weiterhin zu nutzen.
Im Vertrag
steht die Adresse des Kunden A, an welchem die Leistung
erbracht wird. Befindet er sich außerhalb, kann er auch nicht
die Telekom zwingen, das Kabel ihm hinterherzutragen.
Genausowenig bei Umzug!
Das ist so nicht unbedingt richtig. Zwar sagen das die Anbieter von Telekommunikations-, insb. Internetdiensten. Eine Durchsicht der meisten Verträge zeigt aber, dass die Anschlüsse personen- und nicht ortsgebunden sind. Die Adresse steht lediglich bei dem Namen des Kunden dabei (wie in jedem anderen Vertrag auch, und zwar zur Identifizierung).
Demnach kann der Kunde meist, so der Vertrag nicht exlizit anschlussgebunden ist, die Leistung auch andern orts in Anspruch nehmen. Hier versuchen die Anbieter aber idR. einen neuen Vertragsschluss zu erreichen, da sie mit Ortsgebundenheit argumentieren (ich jedenfalls hatte aber in meinem Dezernat noch keinen einzigen ortsgebundenen, sondern nur personengebundene Verträge).
Aaaaaber: Ob der Kunde umzieht, ist gänzlich seine Sache, und damit auch, ob er die Leistung, wie sie vertraglich vereinbart wurde, an dem neuen Ort in Anspruch nehmen kann. Kann er das nicht oder nur geringer, steht ihm hieraus kein Kündigungsrecht zu. Denn die Vertragslaufzeiten sind einzuhalten. Der Anbieter muss nur die Leistung für den Kunden bereit halten, entweder dort, wo er wohnt (bei personengebundenen Verträge) oder wo er bei Vertragsschluss gewohnt hat (bei ortsgebundenen Verträgen). Ob der Kunde die Leistung annehmen kann, ist seine Sache.
Das Argument, der Markt zwinge einen dazu, Leistungen anzunehmen, ist hier nicht relevant, da für solche Entscheidungen das das Regulierungsrecht im Bereich der Grundversorgung zuständig ist. So das zu der konketen Frage nichts sagt, bleibt es bei der Vertragsfreiheit.
der casus knacksus ist doch hier, dass die Telekom durchaus am neuen Wohnoert Leistung erbringen kann, wenn auch nicht mit der ursprünglichen Geschwindigkeit. Aber sie kann. Und wie schon gesagt wurde, andere Anbieter können auch nicht schneller - sie sind aber nicht ehrlich diesbezüglich. Die Telekom sichert eigentlich immer nur die Geschwindigkeit zu, die technisch auch garantiert möglich ist. Dass das dann durchaus auch eine weit höhere Geschindigkeit sein kann, ist letztlich nur zum Vorteil das Kunden.
Ein Sonderkündigungsrecht dürfte also m.E. nicht bestehen.