Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Hallo,

gehen wir mal davon aus, Frau A hat bei Firma A (gehen wir mal davon aus, die Firma könnte ein blaues Logo mit 5 Buchstaben haben) einen ISDN-Tarif inkl. DSL-Anschluß.

Jetzt zieht Frau A in einen anderen Ort, jedoch bietet Firma A dort keinen ISDN/DSL-Tarif an, sondern nur das Bundel Preselction Analog/DSL.

Man müsste sich also zusätzlich bei Firma B einen Telefon-Anschluß buchen um bei Firma A weiterhin den DSL-Tarif nutzen zu können.
Dies würde weitere Kosten bringen (für den zusätzlichen Telefonanschluß bei Firma B.

Gibt es hierbei ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Firma A, da ein grundlegendes Teil des Tarifs (ISDN-Anschluß) nicht mehr zur Verfügung steht?

Berechtigt dies auch zur Kündigung des DSL-Tarifs? Schließlich ist auch dieser ohne Telfon-Anschluß nicht nutzbar.

Vielen Dank

MfG
Michael

Auch hallo.

gehen wir mal davon aus, Frau A hat bei Firma A (gehen wir
mal davon aus, die Firma könnte ein blaues Logo mit 5
Buchstaben haben) einen ISDN-Tarif inkl. DSL-Anschluß.

Ich kaufe ein A und dann ein O :smiley:

Jetzt zieht Frau A in einen anderen Ort, jedoch bietet Firma A
dort keinen ISDN/DSL-Tarif an, sondern nur das Bundel
Preselction Analog/DSL.

Man müsste sich also zusätzlich bei Firma B einen
Telefon-Anschluß buchen um bei Firma A weiterhin den DSL-Tarif
nutzen zu können.
Dies würde weitere Kosten bringen (für den zusätzlichen
Telefonanschluß bei Firma B.

Gibt es hierbei ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Firma A,
da ein grundlegendes Teil des Tarifs (ISDN-Anschluß) nicht
mehr zur Verfügung steht?

Berechtigt dies auch zur Kündigung des DSL-Tarifs? Schließlich
ist auch dieser ohne Telfon-Anschluß nicht nutzbar.

Irgendwie erinnert mich das an die Kategorie ‚Vorsicht Kunde‘ vom c’t-Magazin. Et voila (aber passt nicht zu 100%): http://www.google.de/search?q=%22Vorsicht+Kunde%22++…

Grob geschätzt müsste man aber die Vertragslaufzeit einhalten und rechtzeitig kündigen.

HTH
mfg M.L. (bis heute Abend nicht mehr erreichbar :wink: )

Also, für mich klingt das nach einem Kündidungsrecht gem. § 314 I BGB.

Ich würde es aber erst mal ohne die rechtliche Keule versuchen. Hast du A denn schon gefragt, wie man mit einem solchen Problem umzugehen gedenkt?

Levay