Sonderkündigungsrecht beim Energieversorger

Hallo,
wie lange ist i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht?
Ich meine konkret wenn ein Energieversorger die Strom- oder Gaspreise Preise erhöht, so hat man doch ein Sonderkündigungsrecht. Kann es sein, dass es hier Vorgaben vom Gesetzgeber gibt und diese 6 Wochen sind oder kann der Anbieter von sich aus die zeit bestimmen?

HG
Rocky

Hallo Rocky08,

das sollte wohl in den AGB’s der Anbieter stehen.
Aber auch in der Ankündigung der Preiserhöhung wird bestimmt auf die Frist hingewiesen. (bei mir waren es 4 Wochen)

Gruß

Fritzmann2

Hallo Fritzmann2,

das ist genau das was mich verwundert. In der AGB lese ich 6 Wochen.
Im Brief in der die Preiserhöhung beschrieben wird steht nichts von 2, 4 oder 6 Wochen. Da steht lediglich, dass man wegen der Preisanpassung bis zum 21.12.2011 schriftlich widersprechen kann. Das Schreiben ist vom 5.12.2011 - erhalten habe ich es am 07.12.2011.

Rocky

Hallo,

wie lange ist i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht?

http://www.finanztip.de/preislotse/f/stromvertrag-so… spricht von vier Wochen. Im Gestz steht es so: http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__5.html
Deshalb gehe ich von einer Frist von einem Monat aus.
Gruß
loderunner (ianal)