Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Änderung der Mietsache durch den Vermieter?

Ich bewohne seit 11 Jahren ein EFH mit großem Garten zur Miete.
Seit 4 Jahren wird ein Teil des Hauses auch durch uns gewerblich genutzt, was auch in 2 getrennten Mietverträgen vereinbart und geregelt ist.
Beide Mietverträge sind bis 2014 befristet, (gegenseitiger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht), , eine stillschweigende Verlängerung entspr BGB § 545 ist dadurch nicht betroffen.
Jetzt mein eigentliches Problem. Der Vermieter beabsichtigt das EFH zu verkaufen.
Dabei setzt er mich jetzt unter Druck, dass er z.B eine Teilkündigung des Gartens durchsetzen will, oder mir damit droht eine Vewertungskündigung entspr. BGB § 573 (2) Abs.3 auszusprechen.
Die Änderungen, die mein Vermieter bezgl. der Mietsache vornehmen möchte, würden die Wohnqualität beträchtlich mindern und mich auch räumlich (Grundstücksgröße, Nebengebäude weg, usw.)einengen.
Jetzt meine Frage:
Ist durch die Maßnahmen meines Vermieters ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung oder gar ein Sonderkündigungsrecht gegeben? Oder ist das bei einem Verzicht auf ordentliche Kündigung bis 2014 nicht möglich, da vorher rauszukommen.
Da ich kein Interesse habe, mich mit meinem Vermieter die nächsten Jahre vor Gericht rumzustreiten, würde ich lieber kündigen und mir ein anderes Objekt anmieten.

Hallo Stebau,
eine solche Veränderung des Mietgegenstandes hat eine Änderung der Miethöhe und -qualität zur Folge. Im Normalfall sollte dies für eine ausserordentliche Kündigung (nicht fristlose Kündigung!) reichen. Inwieweit ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht dies beeinflusst, kann ich dir leider nicht sagen, wobei ein solcher Verzicht eigentlich sowieso nicht Rechtsgültig sein kann (Vertragsformulierung, die der gültigen Rechtslage widersprechen, sind nicht bindend, soweit der Gesetzgeber hierfür keine Sonderreglung fest gelegt hat).
Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen dich mit deinem Problem an den Mieterbund zu wenden. Die können dir zum einen die genaue Rechtslage schildern und zum anderen sorgt, meiner Erfahrung nach, der Mieterbund meist dafür, dass die Vermieter nicht allzu stark über ihre Grenzen schlagen (nur weil du Recht hast, heißt das leider noch lange nicht, dass dir dein Vermieter das Leben zur Hölle machen kann)

Viel Glück

wenn er das haus verkauft,wirst du eh mit den neuem käufer verhandeln müssen.der kauft ja das ganze haus,einschliesslich der gewerberäume und garten.
was soll das bringen die garten nutzung zu kündigen.was ist mit dem rest? der wohnung und den gewerberäumen.oder soll der neue käufer im garten wohnen und du bleibst im haus?steh vielleicht auf der leitung,versteh irgendwie die frage nicht:frowning:

Es geht darum, dass ich mich vorab schon dagegen gewehrt habe, dass er , oder der neue Eigentümer, mir den Garten aus dem Mietvertrag kündigen will.
Angeblich hat er nämlich einen Käufer, der mich zwar in dem Haus weiter wohnen läßt, mir aber auf dem freien Stück des Grundstückes 1 oder 2 weitere Wohneinheiten bauen will. Das heißt, ich habe vieleicht im Abstand von 6 -8 Metern ein weiters Haus zu stehen. Ist doch schön dann, wenn man auf der Terasse sitzt und das andere Haus anstarrt, oder? Abgesehen von dem Baulärm über 1 Jahr, der bei meinem Wellness- und Massagestudio schon geschäftsschädigend wäre.
Die Frage war doch aber, ergibt sich ein „Sonderkündigungsrecht“ oder ein Recht auf „ausserordentliche Kündigung“, wenn der Vermieter (alter oder neuer Eigentümer) die Mietsache wie beschrieben ändert, auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir gegenseitig das ordentliche Kündigungsrecht bis 2014 ausgeschlossen haben.