Hi,
es geht um das Thema Kommunikationsanschluß in der Privatwohnung, also z.B. VoIP/ISDN von 02 und in dem Zusammenhang um Hardwareüberlassung.
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Angenommen im Vertrag wäre eine Mindestlaufzeit von 24Monaten ausgemacht. In wie weit hätte der Kunde hier ein AGB-unabhängiges Sonderkündigungsrecht wenn er aus der Wohnung auszieht? Ist das überhaupt gesetzlich geregelt.
Laut O2 bestünde das Sonderkündigungsrecht nur, wenn es in der neuen Wohnung des Kunden keine DSL-Verfügbarkeit gäbe. Was ist aber, wenn der Kunde gar nicht „umzieht“ sondern die o.g. Wohnung aufgäbe?
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Viele DSL/VoIP-Anbieter überlassen ihren Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos Hardware (Splitter, DSL-Modems, …). Nach Vertragsende werden diese aber so gut wie nie zurückgefordert. Was müsste der Kunde tut, damit er das Zeug kostengünstig los wird und er es wegschmeißen oder verkaufen kann? Dem Anbieter eine Frist von 2 Wochen zur Abholung geben? Nichts machen und nach 3Monaten entsorgen?
Danke und Grüße,
J~
Hi,
es geht um das Thema Kommunikationsanschluß in der
Privatwohnung, also z.B. VoIP/ISDN von 02 und in dem
Zusammenhang um Hardwareüberlassung.
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Angenommen im Vertrag wäre eine Mindestlaufzeit von 24Monaten
ausgemacht. In wie weit hätte der Kunde hier ein
AGB-unabhängiges Sonderkündigungsrecht wenn er aus der Wohnung
auszieht? Ist das überhaupt gesetzlich geregelt.
Wenn er verzieht, kann er ja i.d.R. hier nicht mehr telefonieren, es sei denn, in der neuen Wohnung wäre ein Anschluß so möglich,…
was stehtdenn im Vertrag?
Die Dienstleisterler verlangen den Nachweis, dass verzogen ist,…
Laut O2 bestünde das Sonderkündigungsrecht nur, wenn es in der
neuen Wohnung des Kunden keine DSL-Verfügbarkeit gäbe. Was ist
aber, wenn der Kunde gar nicht „umzieht“ sondern die o.g.
Wohnung aufgäbe?
Nicht umziehen aber Wohnung aufgeben? Auch o2 verlangt den Nachweis des Umzug; Mietvertrag umschreiben wäre …hier wird mit Sicherheit glöscht, da Vertoß gegen die Etiquette,…
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Viele DSL/VoIP-Anbieter überlassen ihren Kunden während der
Vertragslaufzeit kostenlos Hardware (Splitter, DSL-Modems,
…). Nach Vertragsende werden diese aber so gut wie nie
zurückgefordert. Was müsste der Kunde tut, damit er das Zeug
kostengünstig los wird und er es wegschmeißen oder verkaufen
kann? Dem Anbieter eine Frist von 2 Wochen zur Abholung geben?
Nichts machen und nach 3Monaten entsorgen?
Ist vertraglich geregelt, im Vertrag nachlsesen,…
peter
Danke und Grüße,
J~
Hi Peter,
fiktive Vorgänge: Mann wohnt noch bei seiner Exfreundin, diese steht im Mietvertrag. Mann hat keinen Miet-, aber den Telefonvertrag. Mann zieht zu seiner neuen Freundin, diese hat schon ein Telefon.
Angenommen im Vertrag wäre eine Mindestlaufzeit von 24Monaten
ausgemacht.
Wenn er verzieht, kann er ja i.d.R. hier nicht mehr
telefonieren, es sei denn, in der neuen Wohnung wäre ein
Anschluß so möglich,…
Nicht umziehen aber Wohnung aufgeben?
nunja, es könnte sich nur um den Zweitwohnsitz handeln oder man zieht mit der Freundin zusammen und in beiden Fällen bräuchte man z.B. keinen neuen Telefonanschluß.
was stehtdenn im Vertrag?
Die Dienstleisterler verlangen den Nachweis, dass verzogen
ist,…
Hmm, was würde da als Nachweis akzeptiert werden? Eine Auszugsbestätigung der Exfreundin? Gemeldet (Rathaus) wäre Mann in der Wohnung auch nicht, da er bereits innerhalb der Anmeldefrist wieder auszieht.
Ist vertraglich geregelt, im Vertrag nachlsesen,…
Ich vermute, dass wäre vertraglich eben nicht geregelt, da in diesem eh nur von einer „kostenfreine Überlassung während der Vertragslaufzeit“ die Rede wäre und sich der Anbeiter kaum die Möglichkeit einer Rückforderung verbauen wollen würde.
Viele Grüße,
J~
Die Frage ist doch nicht „WILL der Kunde kein DSL weil er es nicht mehr braucht“, sondern vielmehr „KANN der Kunde technisch kein DSL nutzen“. Vergleichbar mit einem Kunden der sein Telefon abmeldet weil er keine Lust mehr auf telefonieren hat, er wird auch kein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können.