Liebe Wissende,
ich beziehe mich mit meiner Frage auf folgenden Artikel:
http://mobilfunk-guenstiger.de/index.php?inhalt=them…
Dort wird bei EPlus ein Sonderkündigungsrecht bei mangelhafter Netzabdeckung angesprochen:
„E-Plus: 1 Monat zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um 6 Monate.
—> Sonderkündigungsrecht: Nur bei fehlender Netzabdeckung am Wohnort.“
Ich habe heute eine neue Wohnung mit meiner Lebensgefährtin bezogen und habe leider feststellen müssen, dass mein EPlus-Mobiltelefon keinen Empfang hat (bei manueller Suche ergab sich O2, Vodafone und D1).
Nach einem Anruf bei der EPlus-Servicenummer wurde mir dort mitgeteilt, dass es in dem Bereich, in dem ich nun wohne, in der Tat eine mangelhafte Netzabdeckung gibt. Leider wurde mir gesagt, dass ich jedoch meinen Vertrag deshalb nicht kündigen kann.
Dies widerspricht jedoch dem oben erwähnten Internetartikel? Ich habe mir die AGBs angeschaut, habe dort aber nichts von einem Sonderkündigungsrecht bei mangelhafter Netzabdeckung lesen können (es wird somit also auch nicht ausgeschlossen; s. http://www.eplus.de/agb/pop.asp ). Da ich aber ein Mobiltelefon gerne hätte um MOBIL zu sein, und das gerade auch nicht bei mir zu Hause enden soll, würde ich nun gerne meinen Vertrag (24-Monate-Vertrag, Time-More-60-Student; bin seit ca. 7 Jahren Kunde bei EPlus, jetziger Vertrag läuft noch bis Mitte 2005) kündigen.
Hat jemand Erfahrungen, oder einen Rat? Die Leistung, für die ich ja meine Grudngebühr zahle wird ja nicht mehr erbracht… Hoffe auf Eure Hilfe.
Mit Dank vorab
Mike