Sonderkündigungsrecht für Krankenversicherung?

Hallo zusammen!

Seit 18.02 diesen Jahres habe ich auch den erlauchten Kreis der Beamten betreten, wenn auch nur auf
Widerruf. Vorher war ich selbstständig freiberuflich tätig und freiwillig bei der Barmer versichert.

Vor einer Woche kam nun endlich (!) der neue Einstufungsbescheid der Barmer nach dem ich fast das
dreifache als bspw. bei der FAMK an Beiträgen zahlen müsste. Nun würde ich gerne zu einer Privaten
Krankenversicherung wechseln (FAMK, DeBeKa…)
Von der Barmer wurde mir aber mitgeteilt das ich nicht einfach wechseln könnte und die Kündigungsfrist
bis Ende Mai einhalten müsste!
Meiner Meinung nach hätte ich aber erstens das Recht auf Widerruf (bis 14 Tage nach Eingang des
Einstufungsbescheids.) Dies wurde von der Barmer jedoch dementiert.

Und zum zweiten meine ich mal gehört zu haben das es für Beamte eine Art Sonderkündigungsrecht
gibt. Ich also jederzeit ohne Einhalten einer Frist aus dem Versicherungsverhältnis entlassen werden
könnte.

Wisst Ihr vielleicht mehr darüber? Wisst Ihr in welchem Paragraphen das steht, oder wo es zu finden sein
könnte? Wollte mich vorher nochmal erkundigen bevor ich da meine Kündigung hinschicke und die
abgebuchten Beträge zurückziehe…

Es geht mir eigentlich weniger ums Geld als um die Tatsache das ich mir von der Barmer
informationstechnisch ziemlich abgespeist vorkomme.

Vielen Dank für jeden Tipp!

Wünsche Euch ein schönes Wochenende!!

LG
Toto

Hallo!

Meiner Meinung nach hätte ich aber erstens das Recht auf
Widerruf (bis 14 Tage nach Eingang des
Einstufungsbescheids.) Dies wurde von der Barmer jedoch
dementiert.

Die BEK hat Recht, es liegt kein Statutswechsel (von Pflichtversicherung auf Versicherungsfreiheit) vor!

Und zum zweiten meine ich mal gehört zu haben das es für
Beamte eine Art Sonderkündigungsrecht
gibt. Ich also jederzeit ohne Einhalten einer Frist aus dem
Versicherungsverhältnis entlassen werden
könnte.

Das haben Sie dann falsch gehört, siehe oben.

Wisst Ihr vielleicht mehr darüber? Wisst Ihr in welchem
Paragraphen das steht, oder wo es zu finden sein
könnte? Wollte mich vorher nochmal erkundigen bevor ich da
meine Kündigung hinschicke und die
abgebuchten Beträge zurückziehe…

Suchen Sie mal im SGB V, ich hab da keine Lust zu :wink:

Es geht mir eigentlich weniger ums Geld als um die Tatsache
das ich mir von der Barmer
informationstechnisch ziemlich abgespeist vorkomme.

… obwohl die BEK recht hat.

Gruß
CM

Hallo,

Hallo zusammen!

Seit 18.02 diesen Jahres habe ich auch den erlauchten Kreis
der Beamten betreten, wenn auch nur auf
Widerruf. Vorher war ich selbstständig freiberuflich tätig und
freiwillig bei der Barmer versichert.

Da bisher eine freiwillige Versicherung bestand gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Dies hätte es nur bei vorheriger Versicherungs-
pflicht gegeben.
Gruß J.K.

Hmm, komisch… Die Leute die ich persönlich gefragt habe (pensionierter Beamter und
Versicherungsfachleute) sagen alle ich wäre im Recht.
Darf ich fragen woher ihr eure Infos habt?
Schönen Abend noch!

Hmm, komisch… Die Leute die ich persönlich gefragt habe
(pensionierter Beamter und
Versicherungsfachleute) sagen alle ich wäre im Recht.
Darf ich fragen woher ihr eure Infos habt?
Schönen Abend noch!

Weil ich damit mein Geld verdiene im Vergleich zu den Beamten!?!

  1. Seien Sie mal nicht gleich beleidigt

und

  1. Ist es wohl verständlich wenn ich einem Bekannten erstmal mehr Vertrauen schenke als einem anonymen
    Forenteilnehmer.

Also ganz ruhig bleiben :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Trotz allem vielen Dank für Ihre Antowrt(en)!

Würde mich freuen wenn sich noch Andere an der Diskussion beteiligen.

Viele Grüße

Toto

  1. Ist es wohl verständlich wenn ich einem Bekannten erstmal
    mehr Vertrauen schenke als einem anonymen
    Forenteilnehmer.

Warum fragst Du dann hier überhaupt?

Hallo,
im Gegensatz zu den Kollegen von der Barmer bin ich schon
der Meinung dass mit Tag zur Ernennnung zum Beamten ein
Wechsel in die PKV möglich ist.
Grundsätzlich endet mit dem Ende der Krankenversicherungspflicht
auch die Mitgliedschaft. Der oder die Betreffende hat nun die
Möglichkeit sich frewillig in der GKV weiterzuversichern.
Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer
sei hier mal aussen vor - da gibt es gesonderte gesetzliche Bestimmungen dazu.
Innerhalb von drei Monaten kann diese freiwillige Versicherung beantragt werden. Geschieht das nicht muss die alte Krankenkasse
eine Einstufung vornehmen da ja seit dem 01.04.2007 eine Pflicht
zur Versicherung besteht.
Weisst der betreffende ab dem Folgetag eine PKV-Versicherung nach
dann hat alles seine Richtigkeit.
Ein Wechsel zu einer anderen GKV-Kasse ist nicht möglich.
Wenn allerdings eine freiwillige Versicherung bei der bisherigen
Kasse beantragt wurde dann gilt für die Zukunft die normale
Kündigungsfrist.
Es stellt sich hier die Frage wie und aufgrund welcher Unterlagen die
Barmer eine Einstufung vorgenommen hat.
Gruß
Czauderna

Ergänzung dazu:

Innerhalb von drei Monaten kann diese freiwillige Versicherung
beantragt werden.

Seit 2008 sind es bei Beamten sogar 6 Monate.

Nö!
Die sechs Monate des VVG für beihilfebedingte Anpassungen des Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung haben mit dem SGB V nix zu tun!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]