Hallo,
ein Mehrfamilienhaus wird für Heizung und warm Wasser mit Gas versorgt.
Der Vermieter stellt nun warm Wasser und Heizung auf Pellets um.
Durch Umbaumaßnahmen kann der Mieter nicht mehr mit Gas versorgt werden.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Mieter beim Gasversorger?
Der Mieter hat bei diesem einen Jahresvertrag.
Leider habe ich per Google nur etwas über das Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung gefunden, aber nichts für diesen speziellen Fall.
Wer weiß was?
Danke für Antworten.
Gruß roleover
Hallo!
Das wäre aber ein kurioser Fall. Ich frage mich,ob das überhaupt in der Praxis zutreffen kann.
Denn erstens wäre das zustimmungspflichtig,das ist keine Modernisierung.
Schließlich haben alle Mieter? eine eigene gasbetriebene Therme in der Wohnung,die Heizung und WW ermöglicht.
Denn sonst könnte man ja auch kein Gaskunde mit eigenem Vertrag sein.
Aber kündigen kann man m.E. schon,schließlich kann der Gasanbieter seinen Dienst ohne Leitung( des Netzbetreibers vor Ort) nicht anbieten.
Wenn Hausbesitzer Gasanschluss des Hauses kündigt,dann muss der Netzbetreiber das auch seinem Kunden (das ist hier der fremde Gaslieferant) mitteilen.
mfG
duck313
Hallo,
danke erstmal für deine Antwort, aber…
Das wäre aber ein kurioser Fall. Ich frage mich,ob das
überhaupt in der Praxis zutreffen kann.
…das hier verstehe ich nicht. Was ist denn daran kurios?
Der Vermieter investiert, damit der Mieter in Zukunft Geld spart. Natürlich hat der Vermieter dadurch auch Vorteile.
Pellet Heizung ist sehr sparsam und auf Jahre hinaus wesentlich günstiger als Gas. Der Vermieter hat mit jedem Mieter darüber ausführlich gesprochen und das Einverständnis eingeholt.
Alles in allem macht der Mieter einen sehr guten Schnitt dabei.
Denn erstens wäre das zustimmungspflichtig,das ist keine
Modernisierung.
Die Zustimmungen hat der Vermieter sich geholt.
Schließlich haben alle Mieter? eine eigene gasbetriebene
Therme in der Wohnung,die Heizung und WW ermöglicht.
Stimmt.
Denn sonst könnte man ja auch kein Gaskunde mit eigenem
Vertrag sein.
Und darum geht es auch. Deswegen meine Frage zum Sonderkündigungsrecht.
Aber kündigen kann man m.E. schon,schließlich kann der
Gasanbieter seinen Dienst ohne Leitung( des Netzbetreibers vor
Ort) nicht anbieten.
Das ist schonmal eine gute Perspektive.
Wenn Hausbesitzer Gasanschluss des Hauses kündigt,dann muss
der Netzbetreiber das auch seinem Kunden (das ist hier der
fremde Gaslieferant) mitteilen.
Das ist ein interessanter Aspekt.
Der Mieter weiß garnicht, ob da ein Vertrag des Vermieters mit dem Netzbetreiber besteht. Muss da ein Vertrag bestehen oder reicht es aus, als Hausbesitzer seine Örtlichkeiten dem Betreiber zur Verfügung zu stellen? Weil wie gesagt hat jeder Mieter einen separaten Vertrag mit einem Gaslieferanten.
Gruß
roleover
Hallo!
Die Leitung ins Haus und die Gaszähler sind doch im Besitz des örtlich zuständigen Grundversorgers(wie beim Strom auch).
Die fremden Gasanbieter mieten sich von diesem die Leitungen,damit sie den Kunden überhaupt bedienen können.
Der Hausbesitzer hat mit den Gasanbieter,die sich seine Mieter ausgesucht haben nichts zu tun.
Er müsste deshalb aus meiner Sicht beim Netzbetreiber die Aufhebung der Gasversorgung beantragen,dann wird die Leitung getrennt und im Hause abgesperrt und versiegelt,Gasuhren abgebaut.
Das sollte man dort mal vorab abstimmen,wie das genau läuft.
Noch mal zum Umbau von Gasthermen auf Zentralheizung mit Brennstoff Pellets.
Wenn die Mieter einverstanden waren(Mieterhöhung?),dann ist es ja gut.
Hoffentlich ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt worden.
Man hat jetzt Abrechenkosten,weil man eine Heizkostenabrechnung machen muss(diese Kosten zehren oft die erhoffte Einsparung auf). Vorher hatte der Hauseigentümer ja mit Abrechnung von Heizung/Warmwasser nichts zu tun.
MfG
duck313
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