Sonderkündigungsrecht gem. BGB nach 10 Jahren

Hallo zusammen,

wir haben zur Finanzierung unserer ETW eine Hypothek mit einer Laufzeit von 15 Jahren aufgenommen. Gem. BGB steht uns ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren zu. Soweit, so gut. Dazu habe ich nun aber noch die eine oder andere Frage:

1: Die Bereitstellung des Geldes (Komplettbetrag) erfolgte am 21.03.2002…wir können also zum 21.03.2012 kündigen, oder?
2: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Bis wann genau müssen wir die Kündigung ausgesprochen haben…21.09.2011???
3: Kann uns unser Geldinstitut (BHW) für die Sonderkündigung irgendwelche Gebühren oder sonstiges in Rechnung stellen?
4: Die Zahlung zur Tilgung der Restschuld muss innnerhalb von 14 Tagen ab dem 21.03.12 erfolgen!?!?
5: Welchen Wortlaut sollte das Kündigungsschreiben haben, damit wir die Kündigung rechtlich formal korrekt aussprechen (gibt es da evtl. irgendwo ein Musterschreiben)???

Danke schon mal für die Antworten

clk

1: Die Bereitstellung des Geldes (Komplettbetrag) erfolgte am 21.03.2002…wir können also zum 21.03.2012 kündigen, oder?

Im Darlehensvertrag steht der Beginn der Zinsfestschreibung, zu diesem Datum plus 10 Jahre und 6 Monate kann man kündigen.

2: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Bis wann genau müssen wir die Kündigung ausgesprochen haben…21.09.2011???

Zum Beginn der Zinsfestschreibung plus 10 Jahre.

3: Kann uns unser Geldinstitut (BHW) für die Sonderkündigung irgendwelche Gebühren oder sonstiges in Rechnung stellen?

Nein.

4: Die Zahlung zur Tilgung der Restschuld muss innnerhalb von 14 Tagen ab dem 21.03.12 erfolgen!?!?

Zu dem datum, zu dem die Kündigung wirksam wird (Beginn der Zinsfestschreibung plus 10 Jahre und 6 Monate), muß das Geld auf dem Konto des Kreditinstitutes sein.

Hi,

Im Darlehensvertrag steht der Beginn der Zinsfestschreibung,
zu diesem Datum plus 10 Jahre und 6 Monate kann man kündigen.

Hier würde ich folgendes sagen:

Die 10 Jahresfrist beginnt erst nach „vollständigem Empfang“. Soll heissen nachdem das Darlehen vollständig ausbezahlt wurde. Also in dem Fall am 21.03.2002 + 10 Jahre = 21.03.2012 muss die Kündigung bei der Bank sein damit sie zum 21.09.2012 wirksam wird.

Der Beginn der Zinsfestschreibung kann auch vor dem Auszahlungstermin liegen (soweit mir bekannt)

Bitte nicht persönlich nehmen! Vielleicht hab ich auch gradn n Denkfehler. Mit dem Rest bin ich voll und ganz einverstanden.

Grüße

Die 10 Jahresfrist beginnt erst nach „vollständigem Empfang“.

Das würde mich sehr wundern. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Tilgung. Aber was soll die Raterei. Dieses Datum steht im Vertrag.

Richtig-gerade beim Neubau sehr wichtig!
Erst nach Schlußauszahlung beginnen die 10 Jahre zzgl. 6 Monate.
Am Besten den Kündigungstermin bestätigen lassen, damit man nicht bei dem neuen Geldgeber abschließt und dann noch nen Jahr beim BHW (in diesem Fall) bezahlen muß und gleichzeitig die Bereitstellungszinsen bei der neuen Geldgeber beginnen…
DSL achtet da beispielsweise sehr darauf.
Gruß