Hallo allerseits,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand zu folgendem Fall eine Einschätzung geben könnte oder vielleicht schon Vergleichbares erlebt hat.
Ein Kunde hat einen Leihwagen gemietet und dabei schuldhaft eine kleine Beule ins Blech gedrückt. Dafür bekam er von der Leihfirma eine Rechnung über 180,- Euro; er hatte lt. Leihvertrag eine Selbstbeteiligung von 300,- Euro.
Der Kunde hat eine private Haftpflichtversicherung bei einer großen Versicherung und fragte seine Agentin, ob dieser Schaden auch über die Haftpflicht geregelt werden könne. Die Agentin sagte zweimal (einmal telefonisch, einmal im persönlichen Gespräch): „Ja, das können wir auf Kulanzbasis erledigen, Sie sind ja schon so lange Kunde bei uns und haben noch nie einen Schaden eingereicht, das wird schon gehen.“ Dann ließ sie den Kunden sogar noch eine Vertragsänderung unterzeichnen, weil damit geliehene und gemietete Gegenstände abgedeckt seien (im Gegensatz zu vorher). Sie ließ sich die Rechnung der Autoversicherung geben und sagte, „keine Sorge, das kriege ich schon hin“.
Trotzdem kam später ein Ablehnungsschreiben der Versicherung mit der Begründung: „Tut uns Leid, den Schaden übernehmen wir nicht, da mit der Leihwagenfirma eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.“
Der verärgerte Kunde schrieb eine Mail an die Agentin mit der Frage, wann er die Versicherung kündigen könne und bekam von ihrer Büroleiterin eine Mail: Juli 2009, Kündigungsfrist: 3 Monate.
Der Kunde kündigte darauf die Versicherung umgehend und bekam ein Bestätigungsschreiben: Nein, Kündigung erst im Juli 2012 möglich.
Frage: ist das rechtens? Kann man in solchen Fällen nicht eine sofortige Sonderkündigung wegen falscher Beratung geltend machen?
Mit Dank für eventuelle Antworten
bikebln
