Sonderkündigungsrecht Haftpflichtversicherung?

Hallo allerseits,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand zu folgendem Fall eine Einschätzung geben könnte oder vielleicht schon Vergleichbares erlebt hat.

Ein Kunde hat einen Leihwagen gemietet und dabei schuldhaft eine kleine Beule ins Blech gedrückt. Dafür bekam er von der Leihfirma eine Rechnung über 180,- Euro; er hatte lt. Leihvertrag eine Selbstbeteiligung von 300,- Euro.

Der Kunde hat eine private Haftpflichtversicherung bei einer großen Versicherung und fragte seine Agentin, ob dieser Schaden auch über die Haftpflicht geregelt werden könne. Die Agentin sagte zweimal (einmal telefonisch, einmal im persönlichen Gespräch): „Ja, das können wir auf Kulanzbasis erledigen, Sie sind ja schon so lange Kunde bei uns und haben noch nie einen Schaden eingereicht, das wird schon gehen.“ Dann ließ sie den Kunden sogar noch eine Vertragsänderung unterzeichnen, weil damit geliehene und gemietete Gegenstände abgedeckt seien (im Gegensatz zu vorher). Sie ließ sich die Rechnung der Autoversicherung geben und sagte, „keine Sorge, das kriege ich schon hin“.

Trotzdem kam später ein Ablehnungsschreiben der Versicherung mit der Begründung: „Tut uns Leid, den Schaden übernehmen wir nicht, da mit der Leihwagenfirma eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.“

Der verärgerte Kunde schrieb eine Mail an die Agentin mit der Frage, wann er die Versicherung kündigen könne und bekam von ihrer Büroleiterin eine Mail: Juli 2009, Kündigungsfrist: 3 Monate.

Der Kunde kündigte darauf die Versicherung umgehend und bekam ein Bestätigungsschreiben: Nein, Kündigung erst im Juli 2012 möglich.

Frage: ist das rechtens? Kann man in solchen Fällen nicht eine sofortige Sonderkündigung wegen falscher Beratung geltend machen?

Mit Dank für eventuelle Antworten
bikebln

Hallo allerseits,

Auch Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand zu folgendem Fall eine
Einschätzung geben könnte oder vielleicht schon Vergleichbares
erlebt hat.

Ein Kunde hat einen Leihwagen gemietet und dabei schuldhaft
eine kleine Beule ins Blech gedrückt.

Shit happens :wink:

Dafür bekam er von der Leihfirma eine Rechnung über 180,- Euro; er hatte lt.
Leihvertrag eine Selbstbeteiligung von 300,- Euro.

Der Kunde hat eine private Haftpflichtversicherung bei einer
großen Versicherung und fragte seine Agentin, ob dieser
Schaden auch über die Haftpflicht geregelt werden könne.

Über die Privathaftpflicht ganz bestimmt nicht, wegen Benzinklausel und Leihe.

Die Agentin sagte zweimal (einmal telefonisch, einmal im
persönlichen Gespräch): „Ja, das können wir auf Kulanzbasis
erledigen, Sie sind ja schon so lange Kunde bei uns und haben
noch nie einen Schaden eingereicht, das wird schon gehen.“

Kopfschüttel

Dann ließ sie den Kunden sogar noch eine Vertragsänderung
unterzeichnen, weil damit geliehene und gemietete Gegenstände
abgedeckt seien (im Gegensatz zu vorher).

Das gibt es, aber auch dort greift die „Benzinklausel“.

Sie ließ sich die Rechnung der Autoversicherung geben und sagte, „keine Sorge,
das kriege ich schon hin“.

Na dann soll sie es mal hinkriegen…

Trotzdem kam später ein Ablehnungsschreiben der Versicherung
mit der Begründung: „Tut uns Leid, den Schaden übernehmen wir
nicht, da mit der Leihwagenfirma eine Selbstbeteiligung
vereinbart wurde.“

…„und wir bei Kfz-Schäden über die PHV generell nicht leisten“ Hätte der Satz vollständig heißen können.

Der verärgerte Kunde schrieb eine Mail an die Agentin mit der
Frage, wann er die Versicherung kündigen könne und bekam von
ihrer Büroleiterin eine Mail: Juli 2009, Kündigungsfrist: 3
Monate.

Spätestens hier stelle ich mir die Frage nach der Qualifikation der Agentur

Der Kunde kündigte darauf die Versicherung umgehend und bekam
ein Bestätigungsschreiben: Nein, Kündigung erst im Juli 2012
möglich.

Frage: ist das rechtens?

Durch die Vertragsumstellung (mit Vertragsverlängerung) im Prinzip ja.

Kann man in solchen Fällen nicht eine sofortige Sonderkündigung wegen falscher :Beratung geltend machen?

Was sagt das Beratungsprotokoll aus? Nichts, weil es gar keins gibt?
Ich könnte mir einen Widerruf vorstellen, wegen fehlender Unterlagen. Am besten bei der Agentin mündlich zur Niederschrift :wink:

Mit Dank für eventuelle Antworten

Gerne

bikebln

Gruß Keki

Grundsätzlich wir ein solcher Schaden aufgrund der Benzinklausel vom Haftpflichtversicherer nicht erstattet. Sollte der VR dies doch tun, so geschieht dies - wie bereits geschrieben - aus reiner Nettigkeit.

Wird dem VN jedoch ein Versicherungsvertrag „untergejubelt“ mit der Aussicht dadurch den Schaden erstattet zu bekommen, stellt sich die Frage, ob hier nicht schon Arglist vorliegt. Auf jeden Fall dürfte aber ein Beratungsfehler vorliegen.

Da das neue VVG dem Agenten etliche Beratungs- und Dokumentationsspflichten auferlegt, sollte der VN kontrollieren, was der Agent dort geschrieben hat und versuchen aufgrund einer Falschberatung gegen den Vertrag, bzw. den Agenten vorzugehen. Hier wäre z.B. Schadenersatz denkbar. Sollte der Vertrag noch keine 14 Tage alt sein, kann der VN aber auch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Auf jeden Fall sollte der VN sich aber an den Versicherer wenden und ihm den Vorfall schildern. Dieser hat in der Regel kein Interesse an unseriöser Beratung und wird evtl. einer vorzeitigen Kündigung zustimmen.

Erstmal danke für die Antwort!

Was sagt das Beratungsprotokoll aus? Nichts, weil es gar keins
gibt?

Exakt.

Ich könnte mir einen Widerruf vorstellen, wegen fehlender
Unterlagen. Am besten bei der Agentin mündlich zur
Niederschrift :wink:

Mit der möchte der Kunde künftig so wenig wie möglich zu tun haben…

persönlichen Gespräch): "Ja, das können wir auf Kulanzbasis
erledigen, Sie sind ja schon so lange Kunde bei uns und haben

Da hat sich jemand massiv aus dem Fenster gelehnt.

Trotzdem kam später ein Ablehnungsschreiben der Versicherung

Ich hätte nichts anderes erwartet.

Frage: ist das rechtens?

Ja, da der Vertrag erst kürzlich umgestellt wurde.

Kann man in solchen Fällen nicht eine
sofortige Sonderkündigung wegen falscher Beratung geltend machen?

Wenn man die Falschberatung beweisen kann, ja. Aber am Beweis hapert es erfahrungsgemäß.

Mit der möchte der Kunde künftig so wenig wie möglich zu tun
haben…

Volles Verständnis.

Dann die ganze Angelegenheit schriftlich aufarbeiten und an die Gesellschaft.
Auf Grund des fehlenden Beratungsprotokolls ist der Vertrag imho nicht wirksam zustande gekommen.
Gruß Keki