Sonderkündigungsrecht im Mieterverein?

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für den Mieterverein? Es gilt wohl eine „Mindestmitgliedschaft“ von 2 ganzen Kalenderjahren. Eintritt war Mitte Februar 2013, Austritt lt. Auskunft erst zum 31.12.2015 möglich. Kann das sein?
Durch einen Umzug in das Eigentum der Eltern bin ich eigentlich kein Mieter mehr, und hatte gelesesen, dass damit der Zweck der Mitgliedschaft wegfallen würde und ein Sonderkündigungsrecht bestünde. Der Mieterschutzverein verneint das jedoch wie folgt: "Die Mitgliedschaft im Mieterverein ist nicht ausschließlich auf eine Gegenleistung für das einzelne Mitglied ausgerichtet. Vielmehr handelt es sich um eine Solidargemeinschaft mit dem in § 2 der Satzung festgelegten Zweck. Insofern entfällt das von Ihnen genannte Sonderkündigungsrecht. "
Das verstehe einer. Überall erhält man unter bestimmten Umständen Sonderkündigungsrechte, nur dort nicht? Kann das sein? Ich kann es nicht glauben.
Hat vielleicht jemand ähnliche oder komplett andere Erfahrungen mit Mietervereinen (speziell in NRW) gemacht?
Für jede Info, sei sie noch so klein, vielen Dank.
a.linchen

Hallo!

Man hat die Satzung seines Mietervereins doch beim Beitritt akzeptiert und gelesen(so lang sind die nicht). Und da steht drin, wann und wie man kündigen kann.

es gibt m.E. nie ein Sonderkündigungsrecht.

Hier mal als Beispiel die Satzung des Mietervereins Köln http://www.mieterverein-koeln.de/satzung_4

Und siehe da, auch Nutzer von Eigentum können Mitglied werden , bzw. nach Statuswechsel Mieter zum Eigentümer drin bleiben.
Für die vereinbarte Mindestdauer.
Die übrigens ebenfalls fast überall anfangs 2 Jahre beträgt, damit nicht immer erst kurz vor einem drohenden Streit mit Vermieter beigetretenen wird, weil man ja Mietrechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Und gleich danach wieder austritt.

MfG
duck313

Ja, vielen Dank. Ich kenne die Satzung. Eintritt im Februar 2013, Austritt zum 31.12.2015 möglich, das sind fast 3 Jahre. Und in der Zwischenzeit haben sich halt die persönlichen Umstände gravierend geändert. Bei unitymedia z.B. bekommt man ein Sonderkündigungsrecht, wenn man in ein anderes Bundesland zieht, welches sie nicht versorgen. Was soll man als Eigentümer in einem Mieterschutzverein? Dafür gibt es doch andere Instutionen. Es bleibt mir ein Rätsel. Der Beitritt war vorsorglich, 1 Auskunft wurde eingeholt in 2013, danach nichts mehr.

Hallo!

mal ehrlich, was soll das Gejammer ?

Um welchen Beitrag geht es, 70 -100 € im Jahr ? Es war bei Eintritt klar, was man wie lange mind. zahlen muss.
Man hat die Bedingungen gekannt, es gibt kein Sonderkündigungsrecht.
Wenn ja, dann stünde es in der Satzung drin.
Und wenn der Verein einen nicht vorzeitig entlässt, dann ist das seine Entscheidung.

Und das man den Service des Vereins nicht mehr nutzen kann, stimmt ja nicht. Man will es wohl nicht mehr.

MfG
duck313

2 Like

Hallo,

2 Jahre sind eine überschaubare Zeit. Bei langen Laufzeiten (z.B. 10 Jahre) gibt es  ein Sonderkündigungsrecht, allerdings auch erst nach 3 Jahren.
Ich habe keine Ahnung, was in der Satzung steht, aber ich denke, da wird es keine Möglichkeit geben. Es ist ja auch ein Verein und keine Versicherung, die man kündigen kann, weil der Vertragsgrund entfallen ist.

Gruß,

twilight666

Hallo,

Hat vielleicht jemand ähnliche oder komplett andere
Erfahrungen mit Mietervereinen (speziell in NRW) gemacht?
Für jede Info, sei sie noch so klein, vielen Dank.

So ähnlich?
http://www.frag-einen-anwalt.de/au%C3%9Ferordentlich…

Grüße
Mau

Ja, danke, das hatte ich auch schon gelesen. Hilft aber alles nichts. Es geht mir auch nicht nur um die 90 Euro Beitrag, sondern ums Prinzip. Ich dachte, solche Knebelsatzungen gibt es heutzutage nicht mehr. Für mich gilt jedenfalls: Nie wieder Mieterverein. Wenn ich nochmal was habe, gehe ich sofort zum Anwalt. Ob das nun Geheule oder Gejammere ist, ist mir egal. Ich finde es einfach subjektiv unfair.
Danke fürs Lesen.

Vielen Dank, das kannte ich so noch nicht und konnte mir auch nicht vorstellen, dass es so etwas heutzutage noch gibt.

Ach so, ja vielen Dank, das hilft natürlich! :frowning:

Ich dachte, solche Knebelsatzungen gibt
es heutzutage nicht mehr.

Da ist nichts von Knebelsatzung dran!

Wie wäre es denn anders herum, der Verein kündigt dir fristlos weil er auf einmal viele unerwartete, neue, besser zahlende Kunden bekommen hat.
Das Gejammer möchte ich nicht hören.

Für mich gilt jedenfalls nie wieder Mieterverein.

Das wird dir bei allen Verträgen wieder passieren, dein Geschäftspartner trägt nie dein persönliches Risiko!

Wenn ich nochmal was habe, gehe ich sofort zum Anwalt.

Schlaue Idee, kostet aber … und meist mehr als ein Verein.

Ich finde es einfach subjektiv unfair.

Ich nicht, du hast es vorher gewußt!

Danke fürs Lesen.

Büdde!

Der Plem

2 Like

Hallo a.linchen,
die Mindestmitgliedschaft ist wohl üblich bei Mietervereinen. Diese sichern sich insofern zeitlich ab, weil ansonsten ein Mieter mit einem Problem bei Eintritt sofort Rechtsbeistand in Anspruch nehmen kann und noch im gleichen Jahr wieder kündigt, weil sein Problem erfolgreich vom Verein gelöst wurde.
Gruß
Charly Heinz