Sonderkündigungsrecht in der PKW - wie lange?

Hallo Forum! :wink:

Eine PKV erhöht zum 01.01.2007 die Beiträge und teilt dies dem Versicherten mit Briefdatum 10.11.2006 mit (Briefeingang 14.11.2006). Die PKV teilt auch mit, der Versicherte habe ein Sonderkündigungsrecht. Aber nicht, welche Fristen dafür gelten.

Welche gelten denn nun? Zwei Wochen? Ein Monat?`

Gruß
Sven

Hallo Sven,

die Kündigung muss am Tag vor der Erhöhung (in diesem Fall 31.12.) beim Versicherer eingegangen sein (Einwurf-Einschreiben genügt).
Da in diesem Jahr der 31.12. auf einen Sonntag fällt, gilt nach §193 BGB der nächste Werktag. Da der 01.01. ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag ist, wäre das der Dienstag. Also: Eingang beim Versicherer am 02.01.07 würde reichen (mann muss es ja nicht herausfordern).

WICHTIG: Erst die alte PKV kündigen, wenn die Zusage/Annahmebestätigung/Police der neuen PKV da ist - sonst kann’s übel enden wenn man mit zuviel Glühwein im Kopp nach erfolgter Kündigung noch vor die Wand läuft. :wink:

Frank Wilke

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Hallo Frank,

sorry, es geht hier nicht um PKV sondern um PKW Versicherung! Hier gilt das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Erhöhung 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung (es zählt Eingang beim Versicherer). Frag bitte nich nach §§, ich sitze zu hause vor meinem Bierchen…

Schönen Abend
Michael

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Hallo Frank,

sorry, es geht hier nicht um PKV sondern um PKW Versicherung!
Hier gilt das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Erhöhung 4
Wochen nach Erhalt der Rechnung (es zählt Eingang beim
Versicherer). Frag bitte nich nach §§, ich sitze zu hause vor
meinem Bierchen…

Schönen Abend
Michael

nochmal sorry,
da im Fragetext 2mal von PKV gesprochen wird…
gilt MB/KK. Aber vielleicht sollte der Fragende mal
konkretisieren…oder korrigieren
Gruß joerg koenig

da muß ich dir Recht geben, ich habe auch nur die Überschrift gelesen, nict den Text. Also, lieber Ratsuchender, bitte genaue Angaben!!

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Hallo Sven,

die Kündigung muss am Tag vor der Erhöhung (in diesem Fall
31.12.) beim Versicherer eingegangen sein
(Einwurf-Einschreiben genügt).
Da in diesem Jahr der 31.12. auf einen Sonntag fällt, gilt
nach §193 BGB der nächste Werktag. Da der 01.01. ein staatlich
anerkannter allgemeiner Feiertag ist, wäre das der Dienstag.
Also: Eingang beim Versicherer am 02.01.07 würde reichen (mann
muss es ja nicht herausfordern).

WICHTIG: Erst die alte PKV kündigen, wenn die
Zusage/Annahmebestätigung/Police der neuen PKV da ist - sonst
kann’s übel enden wenn man mit zuviel Glühwein im Kopp nach
erfolgter Kündigung noch vor die Wand läuft. :wink:

Frank Wilke

Mal eine bescheidene Nachfrage als bekennender Nicht-Krankenexperte:

Ist es nicht so, dass strengenommen „nur“ eine 14 tägige Kündigungfrist gilt um alle Tarife des Vertrages zu kündigen? Und darüber hinaus (4 Wochen) nur die Tarife gekündigt werden können die auch tatsächlich erhöht wurden?

Ich meine da was in Erinnerung zu haben dass ein großer Versicherer mit Sitz in München sich da mal quergestellt hat.

Lieg ich so falsch?!

Mal eine bescheidene Nachfrage als bekennender
Nicht-Krankenexperte:

Ist es nicht so, dass strengenommen „nur“ eine 14 tägige
Kündigungfrist gilt um alle Tarife des Vertrages zu kündigen?

Nö!

Und darüber hinaus (4 Wochen) nur die Tarife gekündigt werden
können die auch tatsächlich erhöht wurden?

Auch nö!
Erhöht z.B. nur ein „Zusatz“ wie der Krankentagegeldtarif, kann nur dieser gekündigt werden. Erhöht einer der Kostentarife, kann man ALLE Kostentarife (Amb./Stat./Zahn) kündigen, nicht jedoch z.B. Krankentagegeld, es sei denn, der Versicherer bietet den Tarif nicht alleinstehend an.

Ich meine da was in Erinnerung zu haben dass ein großer
Versicherer mit Sitz in München sich da mal quergestellt hat.

ARAG? Allianz? BBKK? Münchener Verein?

Frank Wilke

Mal eine bescheidene Nachfrage als bekennender
Nicht-Krankenexperte:

Ist es nicht so, dass strengenommen „nur“ eine 14 tägige
Kündigungfrist gilt um alle Tarife des Vertrages zu kündigen?

Nö!

Und darüber hinaus (4 Wochen) nur die Tarife gekündigt werden
können die auch tatsächlich erhöht wurden?

Auch nö!
Erhöht z.B. nur ein „Zusatz“ wie der Krankentagegeldtarif,
kann nur dieser gekündigt werden. Erhöht einer der
Kostentarife, kann man ALLE Kostentarife (Amb./Stat./Zahn)
kündigen, nicht jedoch z.B. Krankentagegeld, es sei denn, der
Versicherer bietet den Tarif nicht alleinstehend an.

Frank Wilke

hallo,
es können jeweils alle Tarife der, von der
Erhöhung betroffenen, Person gekündigt werden, siehe
jeweils § 13 MB/KK bzw. MB/KT
http://www.pkv.de/downloads/MBKK.pdf
http://www.pkv.de/downloads/MBKT.pdf
Gruß joerg koenig

Ist es nicht so, dass strengenommen „nur“ eine 14 tägige
Kündigungfrist gilt um alle Tarife des Vertrages zu kündigen?

Nö!

Und darüber hinaus (4 Wochen) nur die Tarife gekündigt werden
können die auch tatsächlich erhöht wurden?

Auch nö!
Erhöht z.B. nur ein „Zusatz“ wie der Krankentagegeldtarif,
kann nur dieser gekündigt werden. Erhöht einer der
Kostentarife, kann man ALLE Kostentarife (Amb./Stat./Zahn)
kündigen, nicht jedoch z.B. Krankentagegeld, es sei denn, der
Versicherer bietet den Tarif nicht alleinstehend an.

Frank Wilke

hallo,
es können jeweils alle Tarife der, von der
Erhöhung betroffenen, Person gekündigt werden, siehe
jeweils § 13 MB/KK bzw. MB/KT
http://www.pkv.de/downloads/MBKK.pdf
http://www.pkv.de/downloads/MBKT.pdf
Gruß joerg koenig

Hallo Joerg,

war jetzt als Bestätigung des von mir Gesagten gedacht, nehme ich an. Oder lag ich irgendwo falsch und hab’s nicht verstanden?

Frank Wilke

Ich meine da was in Erinnerung zu haben dass ein großer
Versicherer mit Sitz in München sich da mal quergestellt hat.

ARAG? Allianz? BBKK? Münchener Verein?

spielt das eine Rolle??? Ich denke nicht, aber echt toll dass Du so viele Versicherer in München kennst :smile:

Erhöht z.B. nur ein „Zusatz“ wie der Krankentagegeldtarif,
kann nur dieser gekündigt werden. Erhöht einer der
Kostentarife, kann man ALLE Kostentarife (Amb./Stat./Zahn)
kündigen, nicht jedoch z.B. Krankentagegeld, es sei denn, der
Versicherer bietet den Tarif nicht alleinstehend an.
Frank Wilke

Hallo Joerg,

war jetzt als Bestätigung des von mir Gesagten gedacht, nehme
ich an. Oder lag ich irgendwo falsch und hab’s nicht
verstanden?

Frank Wilke

Hallo Frank,
ich wollte nur zum Ausdruck bringen: auch wenn nur Teile,
egal welche, des KV-Schutzes von einer Erhöhung betroffen sind,
greift gleichwohl das Kündigungsrecht für alle Tarife.
schöne Grüße/schönes Wochenende joerg koenig

sorry, es geht hier nicht um PKV sondern um PKW Versicherung!
Hier gilt das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Erhöhung 4
Wochen nach Erhalt der Rechnung (es zählt Eingang beim
Versicherer). Frag bitte nich nach §§, ich sitze zu hause vor
meinem Bierchen…

Neinnein, es geht schon um die PKV. Man kann nur leider die Überschrift nach dem Absenden nicht mehr editieren :smile:
Eine PKW-Versicherung wäre mir gar nicht bekannt, höchstens eine Kfz-HV oder Kfz-VK oder Kfz-TK… :wink:

Aber danke Euch allen! Ich gehe also nicht von einem 14-tägigen Sonderkündigungsrecht aus, sondern mindestens von einer Monatsfrist.

Neinnein, es geht schon um die PKV. Man kann nur leider die
Überschrift nach dem Absenden nicht mehr editieren :smile:
Eine PKW-Versicherung wäre mir gar nicht bekannt, höchstens
eine Kfz-HV oder Kfz-VK oder Kfz-TK… :wink:

Aber danke Euch allen! Ich gehe also nicht von einem
14-tägigen Sonderkündigungsrecht aus, sondern mindestens von
einer Monatsfrist.

Jupp, und sogar mehr als einen Monat, wenn das Schreiben mehr als einen Monat vor dem Erhöhungstermin bei Dir eintrifft.

Also nochmal zusammengefasst: Egal wann Du die Mitteilung bekommst, du kannst wie oben von mir beschrieben zum Erhöhungsdatum die erhöhten Tarife kündigen.

Frank Wilke