Sonderkündigungsrecht innerhalb von 6 Wochen

Hallo,

angenommen in einer Rechnung eines Telefonanbieters war gut versteckt der Hinweis, dass wegen einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht „für Ihr Internet-/Telefon-Produkt zum
31. Oktober 2011, das Sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens schriftlich geltend machen können“ besteht.

Die Email wäre am 15. August beim Kunden eingegangen.

Bis zu welchem Datum müsste das Kündigungsschreiben spätestens beim Telefonanbieter eingehen um wirksam zu sein?

Stimmt folgendes: 6 Wochen = 7 Tage * 6Wochen = 42 Tage

  1. August + 42 Tage = 6. Oktober

Gruß
Gahrlane

Hi,

Die Email wäre am 15. August beim Kunden eingegangen.

Bis zu welchem Datum müsste das Kündigungsschreiben spätestens
beim Telefonanbieter eingehen um wirksam zu sein?

es hätte, wenn mich der Blick auf meinen Kalender nicht täuscht, bis zum Ablauf des 26.09.2011 beim Anbieter eingehen müssen.

Stimmt folgendes: 6 Wochen = 7 Tage * 6Wochen = 42 Tage

Nö, dann hätte es heißen müssen innerhalb von 42 Tagen. Bei Wochenfristen geht es von Wochentag zu Wochentag. Kommt beispielsweise ein Schreiben an einem Montag an, mit einer Frist von einer Woche, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Montags.

Monatsfristen werden von Datum zu Datum berechnet, also Eingang am 01.09., Ablauf am Ende des 01.10.2011.

Ich hoffe, es ist so richtig, ist schon lange her.

Gruß
Tina

Hier wird es ganz gut erklärt:

http://www.brennecke-partner.de/417/FRISTEN-BERECHNU…

Hallo,

danke für die Antworten.

In dem Link steht unter 3. Wochenfristen „Fristablauf: 4 volle Wochen = 4 * 7 = 28 Tage“

Dann wäre die Frist doch analog zu meiner Berechnung im ersten Posting noch nicht abgelaufen, oder sehe ich das falsch?

Gruß
Gahrlane

Hallo,

danke für die Antworten.

In dem Link steht unter 3. Wochenfristen „Fristablauf: 4 volle
Wochen = 4 * 7 = 28 Tage“

Dann wäre die Frist doch analog zu meiner Berechnung im ersten
Posting noch nicht abgelaufen, oder sehe ich das falsch?

Hi.

also wenn ich rechne vom 15. August - 31 August = 16 Tage, 42 Tage - 16 Tage verbleiben 26 Tage, also wäre die Frist, wie ich schon sagte, am 26.09. abgelaufen.

Vom 15.08. - 06.10. (wenn ich mich richtig erinnere) sind es, nach meiner Berechnung 52 Tage.

Also: August = 16 Tage
Sept. = 30 Tage
Oktober = 6 Tage

Gruß
Tina
*keinRechengenie*

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Die Email wäre am 15. August beim Kunden eingegangen.

Durch den Absender nachweisbar?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

und was wenn nicht? Ist das jetzt neue Mode, daß man sich so aus Verträgen herausmogelt, nur weil man die Frist verpennt hat?

Ich finde 6 Wochen sind eine lange Zeit, da sollte man es doch auf die Reihe bekommen zu kündigen.

Der UP hat die Mail am 15.08. bekommen und damit ist die Frist abgelaufen.

Gruß
Tina

Moin,

Nö, dann hätte es heißen müssen innerhalb von 42 Tagen. Bei
Wochenfristen geht es von Wochentag zu Wochentag.

Wo ist der Unterschied zwischen 6 Wochen und 42 Tagen? Bin gespannt.

Monatsfristen werden von Datum zu Datum berechnet, also
Eingang am 01.09., Ablauf am Ende des 01.10.2011.

Da ein Monat nicht immer gleichviel Tage hat, ist das natürlich was anderes. Aber eine Woche hat für gewöhnlich immer 7 Tage - außer bei den Leuten, wo sie 8 Tage hat („Stichtag Samstag in 8 Tagen“).

Ich hoffe, es ist so richtig, ist schon lange her.

Nun, ich rechne auch huete noch mit 7 Tagen = 1 Woche :smiley:

SCNR,
-Efchen

Moin,

Nö, dann hätte es heißen müssen innerhalb von 42 Tagen. Bei
Wochenfristen geht es von Wochentag zu Wochentag.

Wo ist der Unterschied zwischen 6 Wochen und 42 Tagen? Bin
gespannt.

Hi,

wie ich unten schon schrieb, bin ich kein Rechengenie.

Da ein Monat nicht immer gleichviel Tage hat, ist das
natürlich was anderes. Aber eine Woche hat für gewöhnlich
immer 7 Tage - außer bei den Leuten, wo sie 8 Tage hat
(„Stichtag Samstag in 8 Tagen“).

Ja nun, in der Berufsschule haben sie es uns halt so beigebracht, daß man Wochenfrist die am Montag beginnt, auch immer an einem Montag endet. Umständliche herumrechnerei stand dafür nicht im Stundenplan.

Nun, ich rechne auch huete noch mit 7 Tagen = 1 Woche :smiley:

Nun, das war ja auch nicht gemeint.

Außerdem war es schon spät…

*rummaul*

Es ändert nichts, so wie es meine bescheidenen Rechenkünste hergeben, hat sich die UP um 10 Tage verrechnet oder habe ich mich wieder verrechnet?

Nach meiner Berechnung lief die Frist mit Ablauf des 26.09.2011 ab.

Gruß
Tina

Hallo,

und was wenn nicht? Ist das jetzt neue Mode, daß man sich so
aus Verträgen herausmogelt, nur weil man die Frist verpennt
hat?

Ist das jetzt neue Mode, dass man einfach per Email eine Preiserhöhung durchsetzt und den Empfang der Email gar nicht mehr nachweisen muss?

Ich finde 6 Wochen sind eine lange Zeit, da sollte man es doch
auf die Reihe bekommen zu kündigen.

Und?

Der UP hat die Mail am 15.08. bekommen und damit ist die Frist
abgelaufen.

Nunja.
Bevor Du weiter Deine persönliche Moral als Maßstab einer juristischen Antwort benutzt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromtariferhoehung-…
Gruß
loderunner (ianal)

2 „Gefällt mir“

Hallöchen :smile:

wie ich unten schon schrieb, bin ich kein Rechengenie.

6*7? Rechengenie? Was verlangen die dann von Schülern der zweiten Klasse? :smile:

SCNR!

Außerdem war es schon spät…

Jaja, scho recht :wink:

Es ändert nichts, so wie es meine bescheidenen Rechenkünste
hergeben, hat sich die UP um 10 Tage verrechnet oder habe ich
mich wieder verrechnet?

Nein, Du hast recht. Aber auch mit 42 Tagen kommt man (logischerweise) auf das selbe Datum.

Sonnige Tage,
-Efchen

Hi,

wie ich unten schon schrieb, bin ich kein Rechengenie.

6*7? Rechengenie? Was verlangen die dann von Schülern der
zweiten Klasse? :smile:

oh mein Gott, ich habe nicht nachgerechnet, sondern die Frist so ermittelt, wie ich es beigebracht bekommen habe. Das von mir genannte Datum, stimmte nicht mit dem in dem UP genannten Datum überein und mehr war es nicht. Ich habe die Berechnung des UP nicht nachgerechnet, wozu auch. Ein Blick auf den Kalender geht schneller.

Gruß
Tina

Hi,

Ist das jetzt neue Mode, dass man einfach per Email eine
Preiserhöhung durchsetzt und den Empfang der Email gar nicht
mehr nachweisen muss?

wenn man die Rechnung per Mail bekommt und das mit dem Kunden so vereinbart hat, finde ich da schon in Ordnung. Den Empfang muß man nur nachweisen können, wenn der Zugang bestritten wird oder gibt es ein Gesetz das etwas anderes besagt?

Und?

Nichts und, der Zugang erfolgte am 15.08., der Zugang wird nicht bestritten.

Bevor Du weiter Deine persönliche Moral als Maßstab einer
juristischen Antwort benutzt:

Meine persönliche Moral steht hier nicht zur Debatte, immerhin habe ich eine. Hier wurde ein Eingangsdatum genannt und nach einer Fristberechnung gefragt und darauf habe ich geantwortet.

Gruß
Tina

Hallo,
wie wäre es, wenn Du dem Link auch mal folgst, den ich Dir gegeben habe?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
wie wäre es, wenn Du dem Link auch mal folgst, den ich Dir
gegeben habe?

Hi,

den habe ich gestern bereits überflogen. Hier wird eine Originalunterschrift verlangt. Das hat aber nichts mit dem Nachweis des Zugangs zu tun, sondern mit der Form.

Gruß
Tina

Hallo,

nunja, es ist eher so, das der Anbieter an einer sehr versteckten Stelle darauf hingewiesen hat:

Man bekommt jeden Monat am 15. eine Mail mit der Rechnung mit jedesmal dem selben Betreff (um den betreffenden Monatsnamen aktuallisiert).

Auf die Preisänderungen und das verbundene Sonderkündigungsrecht wurde nicht etwa in einer gesonderten Mail hingewiesen, sondern in einem Link in der Mail mit der monatlichen Rechnung. (In einem Link! Nicht etwa in der Mail direkt).

(Wer liest schon bei einem Flatrate Vertrag jeden Monat die verschlüsselte Pdf Rechnung - öffnet also jedes mal die Email?).

Eine entsprechend gekennzeichnete Benachrichtung - per Mail oder postalisch - in der auf die neue Preisstruktur hingewiesen wird hätte sicherlich mehr Kunden zur Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts veranlasst.

Das dies nicht dem Interesse des Anbieters entspreicht ist klar und überlesen ist überlesen. Juristisch mag dieses Verstecken vielleicht in Ordnung sein.

Dennoch ist es als Kunde doch nur legitim nach Möglichkeiten zu suchen das dieses offensichtliche Kalkül des Anbieters nicht aufgeht.

Wie ist die Nachweispflicht grundsätzlich bei Hinweisen auf ein entsandenes Sonderkündigungsrecht per Email?

Als Kunde kenne ich es so, dass man wegen der Beweisbarkeit Verträge nach wie vor postalisch kündigt.

Würde in einem solchen Fall der (angebliche) Versand der Email des Anbieters ausreichen um die Termingenaue Zustellung der Mail beim Kunden zu beweisen?

Gruß
Garhlane

Hi,

Du hast recht. Ich habe mich im ersten Posting mit den Tagen verzählt.
Im Link heißt es unter Wochenfristen „Fristbeginn: Beginn des nächsten Tages nach Zustellung“

Dann würde also der 27.09. rauskommen. Das erste Posting hatte ich am 28.09. erstellt - wie man es dreht und wendet - die Tage werden nicht weniger :wink:

Hi,

nunja, es ist eher so, das der Anbieter an einer sehr
versteckten Stelle darauf hingewiesen hat:

dann sollte man prüfen, ob das formell in Ordnung ist, aber nicht den Zugang ungerechtfertigt bestreiten. Ich könnte mir vorstellen, daß ein versteckter Hinweis ein Formmangel sein könnte, bin aber nur Laie. Vielleicht kann man sich in einem Verbraucherzentrale kündig machen.

http://www.lawmarket.de/articles/show/51

Man bekommt jeden Monat am 15. eine Mail mit der Rechnung mit
jedesmal dem selben Betreff (um den betreffenden Monatsnamen
aktuallisiert).

Ja, wenn man nicht die Übersendung per Post vereinbart hat, die meist kostenpflichtig ist.

Auf die Preisänderungen und das verbundene
Sonderkündigungsrecht wurde nicht etwa in einer gesonderten
Mail hingewiesen, sondern in einem Link in der Mail mit der
monatlichen Rechnung. (In einem Link! Nicht etwa in der Mail
direkt).

Ich bin kein Anwalt, es könnte sein, daß die Erhöhung so nicht der nötigen Form entspricht, vielleicht äußert sich hierzu ja noch jemand.

(Wer liest schon bei einem Flatrate Vertrag jeden Monat die
verschlüsselte Pdf Rechnung - öffnet also jedes mal die
Email?).

Ähm, ich, schon alleine deswegen, weil überall mal Fehler passieren können.

Dennoch ist es als Kunde doch nur legitim nach Möglichkeiten
zu suchen das dieses offensichtliche Kalkül des Anbieters
nicht aufgeht.

Da stimme ich Dir zu, aber sollten die Mittel nicht legal sein? Wenn die Preiserhöhung einen Formmangel hat, dann kann man damit argumentieren. Wenn es kein Mangel ist, dann hat man eben Pech gehabt, weil man die Mail erhalten hat und durchaus hätte auch öffnen können.

Wie ist die Nachweispflicht grundsätzlich bei Hinweisen auf
ein entsandenes Sonderkündigungsrecht per Email?

Die Firma muß den Zugang beweisen können, wenn er bestritten wird.

Als Kunde kenne ich es so, dass man wegen der Beweisbarkeit
Verträge nach wie vor postalisch kündigt.

Es kommt immer drauf an. Unter Umständen kann auch der Erhalt einer schriftlichen Kündigung bestritten werden. Es gibt Experten, die dazu raten eine Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, der sowohl Zugang als auch Inhalt der Kündigung bestätigen kann.

Würde in einem solchen Fall der (angebliche) Versand der Email
des Anbieters ausreichen um die Termingenaue Zustellung der
Mail beim Kunden zu beweisen?

Nun angeblich war der Versand ja nicht.

Gruß
Tina

Hier mal ein Link, allerdings sind das hier wohl zwei Geschäftpartner, ob sich das auch auf Verbraucher anwenden läßt, kann ich jetzt auch nur vermuten:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Preiserhoehung-ohne-…