Hi,
nunja, es ist eher so, das der Anbieter an einer sehr
versteckten Stelle darauf hingewiesen hat:
dann sollte man prüfen, ob das formell in Ordnung ist, aber nicht den Zugang ungerechtfertigt bestreiten. Ich könnte mir vorstellen, daß ein versteckter Hinweis ein Formmangel sein könnte, bin aber nur Laie. Vielleicht kann man sich in einem Verbraucherzentrale kündig machen.
http://www.lawmarket.de/articles/show/51
Man bekommt jeden Monat am 15. eine Mail mit der Rechnung mit
jedesmal dem selben Betreff (um den betreffenden Monatsnamen
aktuallisiert).
Ja, wenn man nicht die Übersendung per Post vereinbart hat, die meist kostenpflichtig ist.
Auf die Preisänderungen und das verbundene
Sonderkündigungsrecht wurde nicht etwa in einer gesonderten
Mail hingewiesen, sondern in einem Link in der Mail mit der
monatlichen Rechnung. (In einem Link! Nicht etwa in der Mail
direkt).
Ich bin kein Anwalt, es könnte sein, daß die Erhöhung so nicht der nötigen Form entspricht, vielleicht äußert sich hierzu ja noch jemand.
(Wer liest schon bei einem Flatrate Vertrag jeden Monat die
verschlüsselte Pdf Rechnung - öffnet also jedes mal die
Email?).
Ähm, ich, schon alleine deswegen, weil überall mal Fehler passieren können.
Dennoch ist es als Kunde doch nur legitim nach Möglichkeiten
zu suchen das dieses offensichtliche Kalkül des Anbieters
nicht aufgeht.
Da stimme ich Dir zu, aber sollten die Mittel nicht legal sein? Wenn die Preiserhöhung einen Formmangel hat, dann kann man damit argumentieren. Wenn es kein Mangel ist, dann hat man eben Pech gehabt, weil man die Mail erhalten hat und durchaus hätte auch öffnen können.
Wie ist die Nachweispflicht grundsätzlich bei Hinweisen auf
ein entsandenes Sonderkündigungsrecht per Email?
Die Firma muß den Zugang beweisen können, wenn er bestritten wird.
Als Kunde kenne ich es so, dass man wegen der Beweisbarkeit
Verträge nach wie vor postalisch kündigt.
Es kommt immer drauf an. Unter Umständen kann auch der Erhalt einer schriftlichen Kündigung bestritten werden. Es gibt Experten, die dazu raten eine Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, der sowohl Zugang als auch Inhalt der Kündigung bestätigen kann.
Würde in einem solchen Fall der (angebliche) Versand der Email
des Anbieters ausreichen um die Termingenaue Zustellung der
Mail beim Kunden zu beweisen?
Nun angeblich war der Versand ja nicht.
Gruß
Tina