Hallo allerseits,
es geht um folgendes:
Man zieht um und möchte vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, weil man davon ausgegangen ist, dass im neuen haus kein kabelanschluss vorhanden ist. Kurze zeit später erfährt man, dass im keller des neuen hauses doch ein terrestrischer anschluss existiert. Der müsste aber erst in die Wohnung (im 4.stock!) verlegt werden.
Wer trägt die kosten dafür? liegen die kosten höher als die übliche anschlussgebühr für neukunden z.b.?weiß jemand vielleicht sogar, wie hoch genau die kosten sind? Kann man trotzdem nach Sonderkündigugnsrecht kündigen, falls der anbieter die kosten dem kunden auferlegt? oder aus irgendeinem anderen grund?
Hallo,
es geht um folgendes:
Man zieht um und möchte vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen,
Was für ein Sonderkündigungsrecht? Ist dieses vertraglich vereinbart? Was für einen Vertrag möchte man denn überhaupt kündigen?
weil man davon ausgegangen ist, dass im neuen haus
kein kabelanschluss vorhanden ist. Kurze zeit später erfährt
man, dass im keller des neuen hauses doch ein terrestrischer
anschluss existiert. Der müsste aber erst in die Wohnung (im
4.stock!) verlegt werden. Wer trägt die kosten dafür?
Derjenige, der ihn haben möchte.
liegen die kosten höher als die übliche anschlussgebühr für neukunden z.b.?
Ich weiß noch gar nicht, was man wo anschließen möchte?!
weiß jemand :vielleicht sogar, wie hoch genau die kosten sind?
Ich weiß nicht, wofür…?!
Kann man trotzdem nach Sonderkündigugnsrecht kündigen, falls der
anbieter die kosten dem kunden auferlegt?
Wenn es so vereinbart ist.
oder aus irgendeinem anderen grund?
Sofern „irgendein anderer Grund“ vertraglich die Kündigung zulässt.
LG, Bommel
Also, es handelt sich um einen Kabelinternetanschluss. Bei einigen anderen Anbietern steht dem Kunden umzugsbedingt Sonderkündigungsrecht zu, wenn:
- man in eine Wohnung umzieht, in der schon ein Internetanschluss desselben Anbieters vorhanden ist
- wenn man selbst nicht der Mieter dieser neuen Wohnung ist (z.b. zu seinen eltern zieht)
Zurück zu der eigentlichen Frage: - Kann man auf Sonderkündigungsrecht zurückgreifen, wenn es technisch unmöglich ist, den Internetanschluss des Anbieters in der Wohnung einzurichten(i.d. Wohnung selbst ist keine Kabelbuchse)?
- Man ist wg. der eventuell anfallenden Kosten eigenlich bestrebt, aus dem Vertrag vorzeitig herauszukommen. Falls das nicht durchsetzbar ist, kann man denn die Kosten für die - sicherlich teure - Verlegung des Kabelanschlusses vom Keller in die Wohnung im 4.Stock dem Anbieter auferlegen?
- Sind diese Kosten höher als z.B. die übliche Anschlussgebühr für Neukunden (ca.50€)?
hallo,
andere anbieter jucken niemand, es zählt nur das, was im vertrag steht.
wenn da keins drin ist, gibts keins.
hth
ich muss leider schieben