Sonderkündigungsrecht Krankenkasse

Hallo zusammen,

eine Leistung ist bei Vertragsabschluss Bestandteil der Leistungen einer Krankenkasse.

Diese Leistung fällt während der Mitgliedschaft und vor Ablauf der 18 Monate aus dem Leistungskatalog.

Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

eine Leistung ist bei Vertragsabschluss Bestandteil der
Leistungen einer Krankenkasse.

Nur dieser oder aller Krankenkassen ?

Diese Leistung fällt während der Mitgliedschaft und vor Ablauf der 18 Monate aus dem Leistungskatalog.

Auf Beschluß dieser Krankenkasse oder als Vorgabe aus der Politik ?

Diese KK gehört zu ganz wenigen, die diese spezielle Leistung anbieten.

Die Frage ist für die Zukunft gerichtet! Was wäre wenn? Also ist nicht gewiss, warum die KK diese Leistung streichen wird, muss!

Hallo,

Auf Beschluß dieser Krankenkasse

müßte die Kasse die Mitglieder informieren, daß sie (falls es so wäre, was ich nicht weiß) ein Sonderkündigungsrecht hätten?
Würde es genügen, wenn sie das in diesen „werbeverseuchten Mitgliederzeitungen“ macht?

Cu Rene

Hallo,

es handelt sich wohl um eine Satzungsleistung. Und für Satzungsänderungen gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

Überraschend, aber wir sind hier nicht im Privatrecht, sondern in der Sozialversicherung.

Gruss

Barmer

Hallo,

wo steht das genau so? Wenn die Einnahmen und Zuweisungen zur Finanzierung nicht ausreichen, ist nach § 242 SGB V eigentlich ein Zusatzbeitrag per Satzungsänderung zu erheben, der wiederum zur Sonderkündigung berechtigt.

Schöne Ostern