Hallo zusammen,
eine Leistung ist bei Vertragsabschluss Bestandteil der Leistungen einer Krankenkasse.
Diese Leistung fällt während der Mitgliedschaft und vor Ablauf der 18 Monate aus dem Leistungskatalog.
Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU