müßte die Kasse die Mitglieder informieren, daß sie (falls es so wäre, was ich nicht weiß) ein Sonderkündigungsrecht hätten?
Würde es genügen, wenn sie das in diesen „werbeverseuchten Mitgliederzeitungen“ macht?
wo steht das genau so? Wenn die Einnahmen und Zuweisungen zur Finanzierung nicht ausreichen, ist nach § 242 SGB V eigentlich ein Zusatzbeitrag per Satzungsänderung zu erheben, der wiederum zur Sonderkündigung berechtigt.