Sonderkündigungsrecht Mieterhöhung abgelehnt

Hallo,

  1. Mieterhöhungsbescheid vom Vermieter nach §558 (Mietspiegel) am 10.11.2010. Mieterhöhung ist ab 01.01.2011 geplannt.

  2. Mieter hat die Whg. am 30.11.10 zum 31.01.2011 gekündigt nach §561(Sonderkündigungsrecht des Mieters nach mieterhöhung).

  3. Der Vermieter lehnt die Kündigung ab (allerdings bestätigt die noch bis 28.02.1010) mit Schreiben vom 07.12.2010. Text : „Die Kündigungsfrist die mit dem §561 Sonderkündigungsrecht gerechtfertigt wurde so nicht übereinstimmt, da die auch mit der Sonderkündigungsfrist in das Jahr 2011 hineingehen und es in unserem Mietvertrag vereinbart ist das ab 2011 eine Mieterhöhung stattfinden kann. Somit beläuft sich noch die gesetzlich festgesetzte Frist von 3 Monaten.“

Im Mietvertrag gab es eine Mietgarantie bis 31.12.2010.

Hat der Vermieter doch recht? Vielen Dank im voraus.

mfg,xadnan

Hallo,

auch Hallo und guten Abend,

imho läuft hier einiges quer oder schief oder falsch. Deshalb wäre es dringend erforderlich, wenn der genaue Text im Mietvertrag vorläge, falls Du diesen veröffentlichen willst (es könnten auch §§ 557-557b BGB gelten, der Thread ist leider nicht eindeutig genug (auch dann, wenn sich der Vermieter falsch ausdrückt]). Doch im einzelnen:

  1. Mieterhöhungsbescheid vom Vermieter nach §558 (Mietspiegel) am 10.11.2010.

„… bescheid“ gibt es im Zusammenhang mit §558 BGB nicht. Es gibt das so genannte Mieterhöhungsverlangen (auch -begehren genannt).

Mieterhöhung ist ab 01.01.2011 geplannt.

Planen kann man vieles. Die präzise Formulierung wäre hier gut. Soll ab dem 01.01.2011 die Miete definitiv um X € steigen, oder überlegt man (plant man) noch.

Falls der Vermieter tatsächlich mit korrekter Begründung ausschließlich aus § 558 BGB erhöhen will, beträgt die so genannte Überlegungsfrist , begründet auf § 558b BGB, mindestens zwei Monate und den Rest des Monats, in dem das Begehren/Verlangen zugegangen ist. Bedeutet hier: Am 10.11.2010 zugegangen = wirksam ab dem 01.02.2011.

  1. Mieter hat die Whg. am 30.11.10 zum 31.01.2011 gekündigt nach §561(Sonderkündigungsrecht des Mieters nach mieterhöhung).

Wäre i.S. des § 561 BGB okay, die Frist wäre eingehalten, trotzdem könnte sich m.E. aus dem Text der Kündigung möglicherweise ein Problem ergeben. Zudem könnte sich die mögliche Frage des Zugangs der Kündigung erheben (noch am 30.11.2010 oder doch erst am 01.12.2010, das würde z.B. einen Monat mehr Mietverhältis bedeuten können).

  1. Der Vermieter lehnt die Kündigung ab (allerdings bestätigt die noch bis 28.02.1010) mit Schreiben vom 07.12.2010. Text : „Die Kündigungsfrist die mit dem §561 Sonderkündigungsrecht gerechtfertigt wurde so nicht übereinstimmt, da die auch mit der Sonderkündigungsfrist in das Jahr 2011 hineingehen und es in unserem Mietvertrag vereinbart ist das ab 2011 eine Mieterhöhung stattfinden kann. Somit beläuft sich noch die gesetzlich festgesetzte Frist von 3 Monaten.“

Jetzt wird’s schwer mit der Darstellung, ich hoffe, ich krieg’s hin.
Fall ich es richtig verstanden habe:
V bestätigt die Kündigung zum 28.02.2011 (basierend auf meinen Ausführungen zu 2.), lehnt aber den Termin 28.02.2011 mit der Begründung ab, dass ab 2011 eine ME laut MV stattfinden kann , diese nun stattfinden würde und nun
a) ab 01.01.2011 die neue, höhere Miete zu zahlen sei
und
b) noch die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten wäre. (Würden i.S. des VM bedeuten, dass er noch bis zum 31.03.2011 die Miete einstreichen möchte).

§§558, 558b Abs. 2 und 561 BGB sind eindeutig. Zum Beispiel auch auf eine nach § 561 BGB gestützte Kündigung. Wenn die Frage des Zugangs der Kündigung danach geklärt ist, stellt sich nur noch die Frage, ob bis zum 31.01.2011 oder zum 28.02.2011 die alte Miete zu zahlen ist und danach des Mietverhältnis beendet ist. Siehe dazu § 561 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB.

Im Mietvertrag gab es eine Mietgarantie bis 31.12.2010.

Und was steht da sonst noch, was vielleicht auf §§557-557b BGB hinweist, denn das könnte durchaus relevant sein?

Hat der Vermieter doch recht?

Lässt sich so nicht exakt beantworten, siehe oben.

Vielen Dank im voraus.

Bitte. Mit mehr Input kann mehr Output folgen.

mfg,xadnan

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