Hallo, wir sind Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 8 WE. 6 WE wurden versteigert im Zuge der Zwangsvollstreckung und von eimem neuen Eigentümer erworben. Leider ist eine der 6 WE vermietet und der Mieter weigert sich auszuziehen. Der neue Eigentümer hat nun die Frist der Sonderkündigung/Eigenbedarf ( innerhalb eines Monats nach Zuschlagserteilung Zwangsversteigerung verpasst!!!) und muss sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Nun hat aber der Mieter einen „getürkten“ Mietvertrag vorgelegt, dh. dieser ist gefälscht und bezieht sich auf ein unkorrektes Darum dews Mietbeginns, damit er noich recht lange in der Wohnung bleiben kann. Gibt es wegen Täuschung? Betrug? eine Möglichkeit den Vertrag schneller zu lösen: frettchen 3199
Hallo, kann leider nicht helfen. Denke da kann nur ein Jurist helfen.
Für den Ersteher gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Kann die Urkundenfälschung bewiesen werden, was ja anhand des Originalmietvertrages ohne weiteres Möglich sein dürfte, schließlich kann der Mieter nicht seine Ausfertigung und die des Vermieters gleichzeitig „türken“, wäre der Mitvertrag ungültig, der Mieter wird wegen urkundenfälschung bestraft und muß fristlos raus. Häufig lassen sich solche Gauner recht leicht überführen, wenn z.B. das Auflagejahr/Monat des Mietvtragformulars ein jüngeres Datum als das Datum neben der Unterschrift hergeben - nur mal so als kleinen Tipp! So soll schon mancher Schwindel aufgeflogen sein, bei dem Jahre vor Erscheinen des Formulars dasselbe bereits unterzeichnet wurde - Wunder gibt es immer wieder! Richter mögen das aber garnicht.
Sorry, aber der Fall ist so spetiell,das sollte sich wirklich ein Anwalt anschauen
Guten Morgen,
ob der Mietvertrag noch weiterhin gültig hängt von bestimmten Ereignissen ab.
Wenn alles richtig gemacht worden ist, dann läuft der Vertrag weiter.
Wenn auch nur ein Element falsch gemacht worden ist (was zu vermuten steht) dann ist der Vertrag zu lösen.
Viel Glück.
das ist zu wenig info
sorry, da kann ich nicht weiter helfen
aber ein rechtsanwalt sollte euch da auskunft geben können
Antwort:
Die ZV ist gelaufen. Der neue Eigentümer müsste zum Rechtsanwalt gehen. Wichtig ist, eindeutige Beweise vorzulegen, sonst kostet es nur extra.
Grüsse
Bracco
Sonst
Hi was heißt hier getürkt? na na na… Gott sein dank bin ichkeiner aber antworte dir trotzdem Lach. Also der wurde im Nachhinein manipuliert… das ist 1a Urkundenfälschung und somit rechtswiedrig. Nicht nur das dies ein Vergehen ist, was im Strafgesetzbuch geandet wird, nein der Inhalt, des Vertrags ist auch ungültig und es wird am Ende so sich verhalten wie wenn dieser noch nie bestanden hätte.
mfg Peter