Hallo,
wenn ein Mobilfunkanbieter einem Kunden vor Vertragsabschluss verspricht (mündlich, evtl. vom Anbieter selbst aufgezeichnet), dass der Kunde während seiner Vertragslaufzeit eine monatliche Gutschrift erhält, diese aber dann nicht gutgeschrieben wird, kann der Kunde dann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Natürlich angenommen, dass diese mündliche Zusage für den Kunden der ausschlaggebende Punkt für den Vertragsabschluss war und es für die Zusagen Zeugen gibt.
Ich freue mich auf Antworten.
Gruß hero