Wer erhält, nachdem die Sonderkündigung vom neuen Besitzer ausgesprochen wurde, nun für den Rest der Zeit den Mietzins und den monatlichen Abschlag auf die Nebenkosten ? Der „alte“ Vermieter oder der „neue“ Besitzer.
Grüsse
Bis neulich.
Wer erhält, nachdem die Sonderkündigung vom neuen Besitzer ausgesprochen wurde, nun für den Rest der Zeit den Mietzins und den monatlichen Abschlag auf die Nebenkosten ? Der „alte“ Vermieter oder der „neue“ Besitzer.
Grüsse
Bis neulich.
Der Eigentümer ist mit ZUschlagsbeschluß der neue Eigentümer und ist ab Verkündung des Zuschlages wirksam. Mit allen Rechten und Pflichten.
Danke Herr Grimm für die prompte Erledigung meiner Frage. Jetzt tut sich aber eine neue Frage auf: Was ist mit mir, dem bisherigen Eigentümer und Vermieter, der es lt. Grundbucheintrag erfahrungsgemäss noch ca. vier Wochen sein wird? Bin ich jetzt auch ab sofort „Miet- und Nebenkosten-zahlungspflichtig“, und wenn ja, zu welchem Preis an den neuen Besitzer? Schliesslich soll dem „Noch-Eigentümer“ eine angemessene Frist für die Räumung seiner ehemaligen Immobilie eingeräumt werden.
Grüsse von
ZVG-geschädigter
Es erfolgt Stichtagabrechnung.
Der neue Eigentümer erwirbt die Wohnung inkl. Mietvertrag, mit allen Rechten und Pflichten.
Somit auch gleiche Konditionen.
Auf der Sonderkündigung muss die Belehrung des Wiederspruchs stehen. Nützt zwar nichts- aber wenn sie fehlt ist die Kündigung unwirksam.
Das Kündigungsschreiben muß dem Mieter am 3. Werktag des Folgemonats nach Zuschlag nachweislich zugegangen sein.
Bei Zustellung per Einschreiben besteht das Risiko das der Mieter die Annahme verweigert oder nicht von der Post abholt.
Ist die Frist 3. Werktag rum, ist das Sonderkündigungsrecht 57 a für immer verfallen.
Die sicherste Form der Zustellung ist die über Gerichtsvollzieher.
Sie gilt auch dann als zugestellt wenn niemand da ist oder annimmt.
Viel Erfolg
Hartmut Grimm
Guten Tag Herr Grimm, ich kann vor Ihrer Fachkenntnis nur den „Hut ziehen“. Hier purzeln reihenweise die Steine von mehreren Herzen. Ich weiss gar nicht, wie ich das alles wieder gutmachen kann. Ich hoffe, dass, wenn ich mich mal „oute“, dazu Gelegenheit haben werde. Mir bleibt jetzt an Sie nur noch folgende Frage: Muss ich ab Zuschlag, obwohl ich im Grundbuch noch als Besitzer der Immobilie geführt bin, ab STICHTAG an den neuen Besitzer Mietzins und mtl. Nebenkostenpauschale zahlen.
Schönes Wochenende
Ihr ZVG-Geschädigter
Hallo
und Danke für die Blumen.
Sind Sie der Eigentümer der in der Versteigerungsimmobilie lebt?
Achtung : Eigentümer haben gar keinen Mieterschutz.
Sie wohnen ab dem Tag des Zuschlages in einer fremden Wohnung. Es wird ein Räumungsschreiben des neuen Eigentümers kommen, der eine Räumungsfrist von 4-6 Wochen ankündigen. Für diese Zeit ist ein Nutzungsgeld pro Tag möglich, das Wort Miete wird in diesem Schreiben absichtlich nicht benannt. Der Zuschlagsbeschluß ist auch Räumungstitel für den Gerichtsvollzieher. Dieser kündigt seine Räumung 3 Wochen vorher an. Eine Kopie geht an die Gemeinde, die muss eine Unterkunft bereit halten.
Mit dem Zuschlagsbeschluß ergeht an den neuen Eigentümer der ZUschlagsbeschluß. Dieser weist den neuen Eigentümer aus (wie ein KFZ-Brief den Autobesitzer). Im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Grundbuch gesperrt. Der Zuschlagsbeschluß ist maßgeblich. Alle alten Grundbucheinträge werden herausgerissen. Der neue Eigentümer erhält ein leeres Grundbuch.
Der Alteigentümer hat in der Zwangsvollstreckungsunterwerfung (800 ZPO) notariell sein Einverständnis erklärt.
Selbst Suizidankündigungen ändern daran nichts. Kostet nur Geld und oft auch den Führerschein.
Bitte mal genau die Situation mit Position beschreiben. Ich stehe total im Nebel
Gruss
Hartmut Grimm