Hallo alle zusammen,
wir haben Anfang Januar von unserem Vermieter eine Mieterhöhung zum 01.05.2011 mitgeteilt bekommen. Erhöht werden die Nebenkosten sowie die Kaltmiete. Es ist weder ein Mietspiegel noch sonstiges beigefügt das die Mieterhöhung rechtfertigen würde. Es wird lediglich im Anschreiben auf die ständig steigenden Preise zur Erhaltung des Hauses (z.B. Löhne Handwerker) hingewiesen.
Ich meine Nebenkostenerhöhung gut und schön wenn der Vermieter das mitteilt bevor man ne riesen Nachzahlung leisten muss - obwohl wir bisher noch nie etwas nachzahlen mussten und leider auch keine vernünftige Nebenkostenabrechnung bekommen haben.
Da wir aber nun ein wesentlich moderneres Haus angeboten bekommen haben und eigentlich früher ausziehen möchten ist die Frage ob wir von unserem Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB gebrauch machen können?
Ich habe in einem Beitrag den ich in der Suche gefunden habe irgendwo gelesen das an das Sonderkündigungsrecht irgendwelche Bedingungen geknüpft sind - kann ich aber aus dem BGB nicht entnehmen welche das sein sollten… (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html)
Falls wir das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen könne ist es doch richtig das ich wenn wir Ende diesen Monats noch kündigen zum 01.04. ausziehen könnten, oder?
Also 1 Monat eher als das nach der gesetzlichen normalen Kündigungsfrist der Fall wäre.