wenn man Anfang Januar von seinem Vermieter eine Mieterhöhung zum 01.05.2011 mitgeteilt bekommt die sich weder auf einen Mietspiegel stützt noch sonstige Begründung beigefügt hat - könnte man dann von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB gebrauch machen und früher als die gesetzlich vorgeschrieben 3 Monate kündigen?
Gibt es Bedingungen die für das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB erfüllt sein müssten?
Sonderkündigungsrechte setzten bestimmte Gründe voraus (z, B. Modernisierung, Anhebung auf ortsübliche Vergleichsmiete).
Der Grund wäre zu erfragen.
Nach einer entsprechenden Mieterhöhung kann der Mieter bis zum Ende desjenigen Monats kündigen, der dem ersten Monat mit der neuen Miete vorangeht (April). Das Mietverhältnis ist zum Ende des zweitens Monats nach diesem Termin beendet (Juni).
HTH
G imager