Hallo!
Wenn man als Stromkunde in ein PLZ-Gebiet umzieht, in dem der Tarif des Stromanbieters nicht verfügbar ist,
(z. B. von Ulm nach Hamburg), hat man dann ein Sonderkündigungsrecht?
Bei dem Stromer handelt es sich um die Genossenschaft
EnerGen Süd eG mit lt. Satzung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahrs.
Vielen Dank im Voraus für die Auskunft!
Hallo Resi_Geiger!
Ich beziehe mich mal auf dein Beispiel.
Wenn der Stromversorger im anderen PLZ-Gebiet seine Leistung nicht mehr erbringen kann, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Es ist genauso wie wie bei den Telefongesellschaften. Zieht man in ein Gebiet, wo der Anbieter nicht versorgt, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Dies ist in der Regel auch zum Ende eines Monats möglich.
Bitte beachten Sie, dass ich keine juristische Ausbildung habe und keine rechtlichen Tipps geben kann.
Beste Grüße
Adriano Schneider