Guten Tag,
beim Erwerb einer Immobilien per Zwangsversteigerung hat man, soweit ich das auf diversen Internetseiten gelesen habe, ein Sonderkündigungsrecht mit den gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn man die Immobilie selbst nutzen will. Aus den Formulierungen dieses Sonderkündigungsrecht und des Textes zu den gesetzlichen Fristen werde ich aber nicht so recht schlau. Kennt sich da jemand hier mit aus? Wenn man z. B. am 10. Februar so ein vermietetes Objekt ersteigert, wann muss man dem Mieter spätestens die Kündigung zustellen und bis wann muss dieser dann ausziehen?
Hier mal der Text zum Sonderkündigungsrecht, den ich gefunden habe:
§ 573d BGB
Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
(1) Kann ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend.
(2) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). § 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."