die Mitnahme ist tatsächlich geplant, aber nur der Anteil der
auf den künftigen Basistarif entfällt. Den gibt es aber erst
ab 01.01.2009. Jetzt gibts also noch nix mit.
Nein - nur vom 01.01.2009 bis 30.06.2009!
In Beamtenanwärter und Ausbildungstarifen gibt es in der Regel
aber soweiso gar keine Altersückstellungen.
Nun, Sie wird verbeamtet - nix Ausbildungstarif!
Und als Beamter gibt es bei einigen Unternehmen die
Möglichkeit zu wählen, ob Du Altersrückstellungen auf den
vollen 50% Anteil zahlen willst oder nur auf einen 30%igen, da
Du ja nach der Pension 70% Beihilfe erhältst.
Oder man legt das Geld selber an?
In der Regel ist aber das Polster bei der Altersrückstellung
in jungen Jahren noch nicht so hoch, dass man sich einen
Wechsel nicht mehr leisten könnte.
Richtig! Man verliert die AR und profitiert nach dem Wechsel von Vererbung!
Zu beachten wäre auch:
Ist der Risikozuschlag befristet oder kann er wegfallen?
Nun, er kann immer wegfallen (§ 41a VVG) - vor allem wenn er befristet ist!!!
Wie bist Du derzeit mit Erstattung und Service zufrieden?
Was ist das für ein kriterium - es gelten die MBKK!
Wie lange sind die jeweiligen Tarife und Unternehmen am Markt?
Nicht falsch, aber pauschal auch nicht richtig!
(ist jetzt mehr für die auf die Anwartschaft folgende Zeit
wichtig, da bei einem derzeit jungem Bestand höhere
Anpassungen notwendig werden können)
Das ist zwar nicht falsch, aber falsch argumentiert - die alten Scheißhausparolen!
Wie hoch ist die BRE (wenn Du eine bekommen könntest) und halt
BRE - unwichtig, da erfolgsabhängig und für die Zukunft nicht garantiert!
noch eine Menge anderer Sachen (gerade im Leistungsbereich
liegt der Teufel am Detail und muss individuell abgestimmt
werden).
Jetzt sind wir beeinander!
Thorulf Müller
Schöne Grüße,
Bernhard