Sonderkündigungsrecht PKV

Liebe Versicherungsexperten,

es sei folgender Fall angenommen:

Jemand ist bei einer PKV (sagen wir mal, es sei die Debeka) versichert, ist derzeit in einem Angestelltenverhältnis im ÖD beschäftigt und würde bald verbeamtet werden.

Das Versicherungsjahr beginne am 1. Juni (mit normalerweise 3-monatiger Kündigungsfrist), der Wechsel ins Beamtenverhältnis sei zum 1.10. diesen Jahres.

Dieser Jemand würde also in ein paar Monaten in ein Beamtenverhältnis wechseln und damit Anspruch auf Beihilfe haben, wodurch sich andere Versicherungsbeiträge ergeben würden. Bestünde für Jemand dann ein Sonderkündigungsrecht?

Jemand würde sich nämlich evtl. überlegen, sich aus diesem Anlass Gedanken über einen anderen Versicherer zu machen, der wegen einer bestimmten Erkrankung einen geringeren Risikozuschlag verlangen würde.

Nun… was sagen die Experten?

Viele Grüße
Eva

Hallo Eva,

Dieser Jemand würde also in ein paar Monaten in ein
Beamtenverhältnis wechseln und damit Anspruch auf Beihilfe
haben, wodurch sich andere Versicherungsbeiträge ergeben
würden. Bestünde für Jemand dann ein Sonderkündigungsrecht?

Nein, definitiv nicht.

Jemand würde sich nämlich evtl. überlegen, sich aus diesem
Anlass Gedanken über einen anderen Versicherer zu machen, der
wegen einer bestimmten Erkrankung einen geringeren
Risikozuschlag verlangen würde.

Bedenke bitte; die Qualität eines Versicherungsschutzes hängt nicht
allein von der etwaigen Höhe eines Risikozuschlages, sondern u.a. auch
vom Umfang des Vertrages ab.
Selbst bei vergleichbarem Versicherungsschutz gilt: die Umwandlung
des 100% in einen 50%igen Schutz führt,durch Anrechnung der Alterungsrückstellungen, in der Regel zu einer überproportionalen
Beitragsreduzierung. Dies kann einen höheren Risikozuschlag durchaus
mehr als ausgleichen.
Gruß
Joerg koenig

Hallo Jörg,

Bestünde für Jemand dann ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, definitiv nicht.

Aha.

Bedenke bitte; die Qualität eines Versicherungsschutzes hängt
nicht allein von der etwaigen Höhe eines Risikozuschlages, sondern
u.a. auch vom Umfang des Vertrages ab.

Das ist Jemand durchaus klar - es geht ihm auch nicht nur um den absoluten Beitrag an sich. Die sonstigen Bedingungen und Leistungen sind ihm durchaus auch wichtig.

Selbst bei vergleichbarem Versicherungsschutz gilt: die
Umwandlung des 100% in einen 50%igen Schutz führt, durch Anrechnung
der Alterungsrückstellungen, in der Regel zu einer
überproportionalen Beitragsreduzierung.
Dies kann einen höheren Risikozuschlag durchaus mehr als
ausgleichen.

Das mit der Anrechnung der Altersrückstellung war Jemand nicht so klar, ist aber natürlich ein interessantes Argument. Jemand dachte, daß in Zukunft auch bei PKVs die Altersrückstellung zumindest teilweise bei einem Wechsel berücksichtigt wird.

Jemand dankt dir für deine Auskünfte

Viele Grüße
Eva

würden. Bestünde für Jemand dann ein Sonderkündigungsrecht?

Wozu brauchst Du ein Sonderkündigungsrecht, Du hast doch ein reguläres Kündigungsrecht ? An den paar Monaten Frist kann es doch nicht liegen, oder ?

Bestünde für Jemand dann ein Sonderkündigungsrecht?

Wozu brauchst Du ein Sonderkündigungsrecht, Du hast doch ein
reguläres Kündigungsrecht ? An den paar Monaten Frist kann es
doch nicht liegen, oder ?

Hallo Nordlicht,

Jemand ist eben vielleicht gerade dabei, manche Dinge neu zu sortieren, da wäre es gerade günstig gewesen in diesem Zug sich auch evtl. um einen neuen Krankenversicherer zu kümmern.
Natürlich tut es Jemand nicht weh noch ein paar Monate zu warten.

An sich wundert sich Jemand aber, daß seine Frage Sonderkündigungsrecht Ja/Nein hinterfragt wird. Eine Auskunft ob ein solches besteht im genannten Fall hätte gereicht :wink:

Viele Grüße
Eva

Das mit der Anrechnung der Altersrückstellung war Jemand nicht
so klar, ist aber natürlich ein interessantes Argument. Jemand
dachte, daß in Zukunft auch bei PKVs die Altersrückstellung
zumindest teilweise bei einem Wechsel berücksichtigt wird.

Jemand dankt dir für deine Auskünfte

Viele Grüße
Eva

Hallo Eva,
die Mitnahme ist tatsächlich geplant, aber nur der Anteil der auf den künftigen Basistarif entfällt. Den gibt es aber erst ab 01.01.2009. Jetzt gibts also noch nix mit.

In Beamtenanwärter und Ausbildungstarifen gibt es in der Regel aber soweiso gar keine Altersückstellungen.

Und als Beamter gibt es bei einigen Unternehmen die Möglichkeit zu wählen, ob Du Altersrückstellungen auf den vollen 50% Anteil zahlen willst oder nur auf einen 30%igen, da Du ja nach der Pension 70% Beihilfe erhältst.

In der Regel ist aber das Polster bei der Altersrückstellung in jungen Jahren noch nicht so hoch, dass man sich einen Wechsel nicht mehr leisten könnte.

Zu beachten wäre auch:
Ist der Risikozuschlag befristet oder kann er wegfallen?
Wie bist Du derzeit mit Erstattung und Service zufrieden?
Wie lange sind die jeweiligen Tarife und Unternehmen am Markt?
(ist jetzt mehr für die auf die Anwartschaft folgende Zeit wichtig, da bei einem derzeit jungem Bestand höhere Anpassungen notwendig werden können)
Wie hoch ist die BRE (wenn Du eine bekommen könntest) und halt noch eine Menge anderer Sachen (gerade im Leistungsbereich liegt der Teufel am Detail und muss individuell abgestimmt werden).

Schöne Grüße,
Bernhard

Bedenke bitte; die Qualität eines Versicherungsschutzes hängt
nicht allein von der etwaigen Höhe eines Risikozuschlages, sondern
u.a. auch vom Umfang des Vertrages ab.

Das ist Jemand durchaus klar - es geht ihm auch nicht nur um
den absoluten Beitrag an sich. Die sonstigen Bedingungen und
Leistungen sind ihm durchaus auch wichtig.

Liebe Eva, Du willst also zum Ausdruck bringen, dass eine fiktive Versicherung (nennen wir sie Debeka)ausgerechnet in Tarifen, welche auch noch mit Beihilfe zu tun haben, für Jemanden nicht den gewünschten Umfang des Vertrages gewährleisten kann!?
Gestatte mir, dass ich, bis zu dem Zeitpunkt an dem dieser Jemand nicht Ross und Reiter nennt, amüsiert vor mich hinlächle… Jetzt wird es sogar schallender - das Lachen!

Jemand dankt dir für deine Auskünfte

Jemand, nämlich ich, fragt sich, unter welchen Vermittler der andere Jemand geraten ist

Viele Grüße
Eva

Auch viele Grüße C.

Hallo Cooler,

dem Jemand und mir ist nun nicht ganz klar, was du mit deinem Posting zum Ausdruck bringen möchtest. Es geht Jemand nicht nur um den Umfang der Leistungen oder den absoluten Beitrag, sondern um das Gesamtpaket.
Außerdem war die eigentliche Frage die nach dem Sonderkündigungsrecht in der genannten Situation (Wechsel von Angestelltenverhältnis zum Beamtenverhältnis mit Beihilfeberechtigung).

Falls du Jemand einen Hinweis geben willst, welche Versicherer eventuell bessere Bedingungen bieten als die Debeka, dann kannst du dies gerne tun. Am besten per Mail an mich, ich würde die Informationen dann an Jemand weiterleiten - vertraulich natürlich *g*.
Oder bist du der Meinung, die Debeka sei das Non-plus-ultra, wenn es um Tarife mit Beihilfeberechtigung geht?

Deine Vika erlaubt leider keine Schlüsse über deinen fachlichen Hintergrund.

Viele Grüße
Eva

Liebe Eva, Du willst also zum Ausdruck bringen, dass eine
fiktive Versicherung (nennen wir sie Debeka)ausgerechnet in
Tarifen, welche auch noch mit Beihilfe zu tun haben, für
Jemanden nicht den gewünschten Umfang des Vertrages
gewährleisten kann!?
Gestatte mir, dass ich, bis zu dem Zeitpunkt an dem dieser
Jemand nicht Ross und Reiter nennt, amüsiert vor mich
hinlächle… Jetzt wird es sogar schallender - das Lachen!

Jemand, nämlich ich, fragt sich, unter welchen Vermittler der
andere Jemand geraten ist

Auch viele Grüße C.

Hallo Eva,

An sich wundert sich Jemand aber, daß seine Frage
Sonderkündigungsrecht Ja/Nein hinterfragt wird. Eine Auskunft
ob ein solches besteht im genannten Fall hätte gereicht :wink:

Das ist das Problem in diesen öffentlichen Foren. Die Fragen, die man stellt, kann man sich aussuchen. Die Antworten, die man erhält, nicht.

Meine Antwort sollte keine Belehrung sein, aber der Begriff „Sonderkündigungsrecht“ hat bei mir den Eindruck erweckt, dass etwas im Spiele ist, was nicht geschildert wurde. Und gerade bei Kündigungen spielt jedes Detail eine Rolle.

Viel Erfolg bei der versicherungstechnischen Neuorientierung

wünscht

das Nordlicht

Hallo Cooler,

dem Jemand und mir ist nun nicht ganz klar, was du mit deinem
Posting zum Ausdruck bringen möchtest. Es geht Jemand nicht
nur um den Umfang der Leistungen oder den absoluten Beitrag,
sondern um das Gesamtpaket.

Eben, deshalb meine Anmerkungen!

Außerdem war die eigentliche Frage die nach dem
Sonderkündigungsrecht in der genannten Situation (Wechsel von
Angestelltenverhältnis zum Beamtenverhältnis mit
Beihilfeberechtigung).

Zu dem Zeitpunkt,als ich mich meldete, war das Thema So.Kü.Re. schon lange erledigt und ein anderes auch von Dir weiterverfolgt!

Falls du Jemand einen Hinweis geben willst, welche Versicherer
eventuell bessere Bedingungen bieten als die Debeka, dann
kannst du dies gerne tun. Am besten per Mail an mich, ich
würde die Informationen dann an Jemand weiterleiten -
vertraulich natürlich *g*.

Nein! Unabhängig davon - ich verkaufe hier nichts!

Oder bist du der Meinung, die Debeka sei das Non-plus-ultra,
wenn es um Tarife mit Beihilfeberechtigung geht?

Deshalb hab ich dich ja gebeten, dass dieser Jemand Ross und Reiter nennt. (Es ist nämlich sehr außergewöhnlich, dass man die gesamte Palette von Nachteilen freiwillig in Kauf nimmt)

Deine Vika erlaubt leider keine Schlüsse über deinen
fachlichen Hintergrund.

Nach ca. 35 J. in der Branche, glaube ich, dass ich für diesen Jemand
weit überqualifiziert bin!

Viele Grüße
Eva

Auch C.

Liebe Eva, Du willst also zum Ausdruck bringen, dass eine
fiktive Versicherung (nennen wir sie Debeka)ausgerechnet in
Tarifen, welche auch noch mit Beihilfe zu tun haben, für
Jemanden nicht den gewünschten Umfang des Vertrages
gewährleisten kann!?
Gestatte mir, dass ich, bis zu dem Zeitpunkt an dem dieser
Jemand nicht Ross und Reiter nennt, amüsiert vor mich
hinlächle… Jetzt wird es sogar schallender - das Lachen!

Jemand, nämlich ich, fragt sich, unter welchen Vermittler der
andere Jemand geraten ist

Auch viele Grüße C.

die Mitnahme ist tatsächlich geplant, aber nur der Anteil der
auf den künftigen Basistarif entfällt. Den gibt es aber erst
ab 01.01.2009. Jetzt gibts also noch nix mit.

Nein - nur vom 01.01.2009 bis 30.06.2009!

In Beamtenanwärter und Ausbildungstarifen gibt es in der Regel
aber soweiso gar keine Altersückstellungen.

Nun, Sie wird verbeamtet - nix Ausbildungstarif!

Und als Beamter gibt es bei einigen Unternehmen die
Möglichkeit zu wählen, ob Du Altersrückstellungen auf den
vollen 50% Anteil zahlen willst oder nur auf einen 30%igen, da
Du ja nach der Pension 70% Beihilfe erhältst.

Oder man legt das Geld selber an?

In der Regel ist aber das Polster bei der Altersrückstellung
in jungen Jahren noch nicht so hoch, dass man sich einen
Wechsel nicht mehr leisten könnte.

Richtig! Man verliert die AR und profitiert nach dem Wechsel von Vererbung!

Zu beachten wäre auch:
Ist der Risikozuschlag befristet oder kann er wegfallen?

Nun, er kann immer wegfallen (§ 41a VVG) - vor allem wenn er befristet ist!!!

Wie bist Du derzeit mit Erstattung und Service zufrieden?

Was ist das für ein kriterium - es gelten die MBKK!

Wie lange sind die jeweiligen Tarife und Unternehmen am Markt?

Nicht falsch, aber pauschal auch nicht richtig!

(ist jetzt mehr für die auf die Anwartschaft folgende Zeit
wichtig, da bei einem derzeit jungem Bestand höhere
Anpassungen notwendig werden können)

Das ist zwar nicht falsch, aber falsch argumentiert - die alten Scheißhausparolen!

Wie hoch ist die BRE (wenn Du eine bekommen könntest) und halt

BRE - unwichtig, da erfolgsabhängig und für die Zukunft nicht garantiert!

noch eine Menge anderer Sachen (gerade im Leistungsbereich
liegt der Teufel am Detail und muss individuell abgestimmt
werden).

Jetzt sind wir beeinander!

Thorulf Müller

Schöne Grüße,
Bernhard

Jemand ist bei einer PKV (sagen wir mal, es sei die Debeka)
versichert, ist derzeit in einem Angestelltenverhältnis im ÖD
beschäftigt und würde bald verbeamtet werden.

Das Versicherungsjahr beginne am 1. Juni (mit normalerweise
3-monatiger Kündigungsfrist), der Wechsel ins
Beamtenverhältnis sei zum 1.10. diesen Jahres.

Kündigung wegen BAP, wenn durchgeführt - zum Zeitpunkt der BAP oder ordentlich zum 01.06.2008!

Dieser Jemand würde also in ein paar Monaten in ein
Beamtenverhältnis wechseln und damit Anspruch auf Beihilfe
haben, wodurch sich andere Versicherungsbeiträge ergeben
würden. Bestünde für Jemand dann ein Sonderkündigungsrecht?

Nein!

Jemand würde sich nämlich evtl. überlegen, sich aus diesem
Anlass Gedanken über einen anderen Versicherer zu machen, der
wegen einer bestimmten Erkrankung einen geringeren
Risikozuschlag verlangen würde.

Wer hat beraten? Hat derjenige eine ausreichende Qualifikation! Was ist die Zielgesellschaft bzw. der Zieltarif - natürlich nur fiktiv!

Nun… was sagen die Experten?

Beratung kann nur individuell und persönlich nach Übergabe der Erstinformation und bei vollumfänglicher Dokumentation und mit ausführlicher Analyse erfolgen!

Das ist der Rat des Experten - der Rest ist die Meinung von Laien!

Oder soll ich fiktiv beraten und hafte dann auch nur fiktiv???

Thorulf Müller

Das Versicherungsjahr beginne am 1. Juni (mit normalerweise
3-monatiger Kündigungsfrist), der Wechsel ins
Beamtenverhältnis sei zum 1.10. diesen Jahres.

Kündigung wegen BAP, wenn durchgeführt - zum Zeitpunkt der BAP
oder ordentlich zum 01.06.2008!

Eine fiktive BAP kommt bis dahin nicht!

Das ist der Rat des Experten - der Rest ist die Meinung von
Laien!

Oder soll ich fiktiv beraten und hafte dann auch nur fiktiv???

Seit wann arbeitest Du für fiktives Geld?

Eine fiktive BAP kommt bis dahin nicht!

Kommt nie - außer der Betrug den einige Versicherer zum 01.01.2008 planen - versteckte BAP ist schon fast fiktiv!

Seit wann arbeitest Du für fiktives Geld?

Nie - ich glaube an die Deutsche Bank, denn die zahlt aus in BAR!

die Mitnahme ist tatsächlich geplant, aber nur der Anteil der
auf den künftigen Basistarif entfällt. Den gibt es aber erst
ab 01.01.2009. Jetzt gibts also noch nix mit.

Nein - nur vom 01.01.2009 bis 30.06.2009!

ergänzend: und für Personen, die ab 1.1.2009 erstmals einen PKV-Vertrag abschließen - auf Dauer. Ganz Unrecht hat Bernhard hier nicht
Gruß

Falsch, obwohl fast richtig - widersprechen Sie mir lieber nicht. Altbestand kann vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 und danach wenn die heutigen Spielregeln für ST erfüllt sind!!!

Die ab 01.01.2009 müssen dafür, dass sie es dauerhaft immer und jederzeit käönnen (Achtung, bei Krankheit stockt der prozess beim aufnehmenden Versicherer beim Basistarif) auch deutlich mehr zahlen - Neukunden!!! Weil eine Mehrleistung kostet auch immer mehr Geld!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie bist Du derzeit mit Erstattung und Service zufrieden?

Was ist das für ein kriterium - es gelten die MBKK!

Klar gelten die MBKK, aber von Bearbeitungszeit, Deseasemanagementprogrammen, Beratungshotlines, Hilfsmittelmanagement, telefonischer Erreichbarkeit, Kompetenz in medizinischen und Abrechnungsfragen oder einem persönlichen Ansprechpartner z.B. steht da kein Wort von drin.

Kundenzufriedenheit wird nicht nur über den Preis und die Leistungen erreicht,sondern auch um das drumherum.

Ich finde schon, dass man das ruhig mal in die Überlegungen einfließen lassen sollte, wenn man die Krankenkasse wechselt.

Ehrlich gesagt, ich würde sogar drauf schauen, wie die Firma mit Ihren Mitarbeitern umgeht (weiss man zwar icht von allen aber einigen) und wie sie sich nach außen darstellt. Und das hat erstmal gar nichts mit dem Vertragswerk und den Leistungen zu tun.

Grüße Bernhard.